Vorlage - BesV/1082/21  

 
 
Betreff: Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) des Landkreises Göttingen
- Stellungnahme der Stadt Hann.Münden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Siegfried Pflum
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Pflum, Siegfried
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Vorberatung
21.06.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
23.06.2021    Videokonferenz-Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
01.07.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
E-RROP_Änderung 1.2021_Stellungnahme HMü_Entwurf 6.2021  
E-RROP Entwurf Stellungnahme zum Stand nach Beratung im StEA und VA  

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt den anliegenden Entwurf der Stellungnahme zum RROP-Entwurf 1.2021 zustimmend zur Kenntnis.

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Mit der Neuaufstellung des RROP steuert der Landkreis Göttingen die Regionalentwicklung und setzt den raumordnerischen Rahmen für die Entwicklung der Kommunen. Dabei hat er die Vorgaben der Landesraumordnung umzusetzen und auf Landkreisebene auszudifferenzieren. Die Kommunen müssen sich nach §1(4) Baugesetzbuch in der Flächennutzungs- und Bebauungsplanung den Zielen der Raumordnung anpassen.

Die Ziele der Raumordnung werden in der Planzeichnung zum RROP als Vorranggebiete dargestellt und in der Beschreibenden Darstellung in Fettdruck ausformuliert. Neben den Zielen der Raumordnung enthält das RROP auch Entwicklungsgrundsätze (z.B. Vorbehaltsgebiete und nicht fettgedruckte Formulierungen). Diese sind im Rahmen der kommunalen Planung der Abwägung zugänglich.

Die Entwurfsunterlagen zur Neuaufstellung des RROP stehen unter https://padlet.com/lkgoettingen/RROP_2020 zur Einsicht und zum Download bereit.

Die Stadt Hann. nden ist aufgerufen, zum Entwurf des neuaufgestellten RROP Stellung zu nehmen. Aufgrund der Komplexität der Planungsunterlagen und der erforderlichen Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse wurde die Stellungnahmefrist bis zum 31.07.2021 verlängert. Die Fachdienste Stadtplanung und Umwelt haben die Unterlagen aufgearbeitet und am 20. Mai 2021 ein gemeinsames Webinar für alle Ortsräte angeboten.

2 Themen, die im Rahmen der o.g. online-Informationsveranstaltungen des Lk Göttingen und in den Ortsräten besonders kontrovers diskutiert wurden, sollen hier kurz dargestellt werden:

 

Eigenentwicklung

Die Entwicklung von Wohn- und Arbeitsstätten soll auf den zentralen Ort (hier: Kernstadt, Bonaforth, Gimte und Volkmarshausen) und ausgewiesene Schwerpunktorte (hier: Hedemünden) konzentriert werden (siehe auch Beikarte 1 zu Kap. 2 des RROP “Siedlungs- und Versorgungsstrukturen“). In den restlichen Ortsteilen ist die Siedlungsentwicklung auf die örtliche Eigenentwicklung beschränkt.

Nach 2.1(4) RROP (Beschreibende Darstellung) wird die örtliche Eigenentwicklung bis 2030 auf max. 3% der bereits besiedelten Bruttobaulandfläche begrenzt. Da Hann. nden in fast allen Ortsteilen im Flächennutzungsplan mehr als 3% Bauflächenreserven ausgewiesen hat, wäre eine Ausweisung neuer Baulandreserven nur bei Rücknahme von Bestandsreserveflächen möglich.

 

Windenergienutzung

Mit der Ausweisung von Vorrangflächen für Windenergienutzung steuert der Lk Gö die Entwicklung neuer Windparks. Raumbedeutsame Windkraftanlagen dürfen nur in ausgewiesenen Vorrangflächen errichtet werden.

Die Kriterien zur Ausweisung der Windvorrangflächen müssen landkreisweit einheitlich angewandt werden und rechtlich haltbar sein. Die Auswahlkriterien sind auf S. 63/64 des Methodenbandes Wind zum RROP zusammengestellt. Harte Kriterien haben Ausschlusswirkung. Weiche Kriterien sind der Abwägung zugänglich.

Im Ergebnis liegen die Vorranggebiete Hann. nden 01 (je ca. 1.000m Abstand zu den Ortschaften Hedemünden, Lippoldshausen und Oberode, ca. 1.300m Abstand zu Laubach) und Dransfeld 01 (ca.1.000m Abstand zur Ortschaft Mielenhausen, ca. 1.500m Abstand zu Wiershausen) nahe von Ortslagen in Hann. nden.

Die Abwägung der weichen Kriterien in Bezug auf die beiden geplanten Vorranggebiete kann dem Anhang B zum Methodenband Wind (hier: Potenzialflächen 1 und 4) und dem Anhang A zum Methodenband Wind (hier: Gebietsblätter Dransfeld 01 und Hann. nden 01) entnommen werden.

Windenergienutzung im Wald

Das Landesraumordnungsprogramm (LROP) Niedersachsen wird zzt. geändert. Unter anderem sollen die Möglichkeiten zur Nutzung von Waldflächen für die Windenergie erweitert werden. Das Konzept des Lk Gö beinhaltet bislang nur Windvorrangflächen im Offenland. Da diese der Windenergienutzung substantiell ausreichend Entwicklungspotential geben, wurden Waldflächen bislang als (weiche) Tabuflächen behandelt. Für den Fall, dass das LROP vor dem RROP rechtswirksam wird, wäre das Konzept der Windvorrangflächen im neuen RROP voraussichtlich durch den Lk Gö nochmal zu überarbeiten.

 

Die Anhörung der Ortsräte erfolgte in den Ortsratssitzungen Hemeln (18.03.2021), Volkmarshausen (22.03.2021), Bonaforth (23.03.2021), Oberode (25.03.2021), Laubach (29.03.2021), Lippoldshausen (29.03.2021), Wiershausen (durch Bgm., 06.04), Mielenhausen (durch stellv. Bgm., 06.04,2021), Hedemünden (07.04.2021) und Gimte (08.04.2021). Darüber hinaus hatten alle Ortsratsmitglieder die Gelegenheit sich in einem Webinar zu informieren und Anregungen einzubringen.

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen

 

Klimatische Auswirkungen:

klimapositiv

 x klimaneutral

klimaschädlich

Mit der Aufstellung des RROP sind keine unmittelbar positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation verbunden, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Entwurf der Stellungnahme zum RROP-Entwurf 1.2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 E-RROP_Änderung 1.2021_Stellungnahme HMü_Entwurf 6.2021 (236 KB)      
Anlage 2 2 E-RROP Entwurf Stellungnahme zum Stand nach Beratung im StEA und VA (1651 KB)