Vorlage - BesV/0003/21  

 
 
Betreff: Wahl der/des Ratsvorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Anja Mecke
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Grünewald, Axel
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
04.11.2021 
Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden für die Wahlperiode 2021-2026 ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt gemäß § 61 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren für die Dauer der Wahlperiode eine Ratsvorsitzende / einen Ratsvorsitzenden.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Nach der Verpflichtung der Abgeordneten wählt der Rat gemäß § 61 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) aus der Mitte der Abgeordneten (somit sind nur Ratsfrauen und Ratsherren, nicht aber der Bürgermeister wählbar) für die Dauer der Wahlperiode seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden. Die Wahl wird von dem ältesten anwesenden und hierzu bereiten Mitglied des Rates geleitet, dieses kann auch die / der die Sitzung bis zu diesem Punkt leitende „Altersvorsitzende“ selbst sein.

Jedes Ratsmitglied ist vorschlags- und stimmberechtigt.

r vorgeschlagene Bewerber/innen besteht kein Mitwirkungsverbot.

r Wahlen gilt § 67 NKomVG. Gewählt wird danach schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht.  Auf Verlangen eines Mitgliedes des Rates ist geheim zu wählen.

Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder des Rates gestimmt hat.

Erforderlich ist also die absolute Stimmenmehrheit bei Zugrundelegung der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Rates, also einschließlich des Bürgermeisters, diese beträgt 33. Erforderlich für die Wahl sind in diesem Wahlgang somit 17 Stimmen.

Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt.

Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen (relative Stimmenmehrheit) erhalten hat.

Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, welches gemäß § 67 NKomVG grundsätzlich von der Ratsvorsitzenden / dem Ratsvorsitzenden zu ziehen ist.

In diesem speziellen Fall tritt an diese Stelle das zuvor bestimmte älteste anwesende zur Übernahme der Wahlleitung bereite Mitglied des Rates.

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Keine, die Ratsvorsitzende / der Ratsvorsitzende erhält nach der geltenden Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Hann. Münden keine gesonderte Aufwandsentschädigung.

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

x

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.