Vorlage - BesV/0019/21  

 
 
Betreff: Benennung von Vertreterinnen/Vertretern der Stadt Hann. Münden für die Gremien der Träger der Kindertagesstätten (Kita-Träger) in Hann. Münden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Ludwig, Volker
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
04.11.2021 
Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden für die Wahlperiode 2021-2026 ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat trifft zunächst nach § 71 Abs. 10 NKomVG den Abweichungsbeschluss, die Benennung der Vertreter der Stadt Hann. Münden in den Gremien der Kita-Träger nicht entsprechend § 71 Abs. 6 i.V.m. Abs. 2, 3 und 5 NKomVG vorzunehmen.

 

  1. Sodann beschließt der Rat folgende Entsendungen:

 

a) Kindertagesstättenausschuss der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Soziale Dienste

Bezirk Hannover gGmbH

 

Zwei Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen:

  • Die/der Ausschussvorsitzende/r des Gesellschaftsausschusses sowie als Stellvertreter/in die/der stellv. Ausschussvorsitzende des Gesellschaftsausschusses
  • Der Bürgermeister oder ein/e von ihm bestimmte/r Mitarbeiter/in aus der Verwaltung sowie als Stellvertreter/in ein/e weitere/r vom Bürgermeister bestimmte/r Mitarbeiter/in aus der Verwaltung

 

b) Kuratorium des DRK-Kreisverbandes Göttingen-Northeim e.V.

 

Drei Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen:

  • Die/der Ausschussvorsitzende/r des Gesellschaftsausschusses und die/der stellvertretende Ausschussvorsitzende/r des Gesellschaftsausschusses sowie als deren Stellvertreter zwei Rats- bzw. Gesellschaftsausschussmitglieder
  • Der Bürgermeister oder ein/e von ihm bestimmte/r Mitarbeiter/in aus der Verwaltung sowie als Stellvertreter/in ein/e weitere/r vom Bürgermeister bestimmte/r Mitarbeiter/in aus der Verwaltung

 

c) Gesamtkuratorium des Evangelischen Kindertagesstättenverbandes

im Kirchenkreis Münden

 

Drei Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen:

  • Die/der Ausschussvorsitzende/r des Gesellschaftsausschusses und die/der stellvertretende Ausschussvorsitzende/r des Gesellschaftsausschusses sowie als deren Stellvertreter zwei Rats- bzw. Gesellschaftsausschussmitglieder
  • Der Bürgermeister oder ein/e von ihm bestimmte/r Mitarbeiter/in aus der Verwaltung sowie als Stellvertreter/in ein/e weitere/r vom Bürgermeister bestimmte/r Mitarbeiter/in aus der Verwaltung

 

d) dagogischer Beirat der katholischen Kirchengemeinde St. Elisabeth

 

Zwei Vertreter/innen und deren Stellvertreter/innen:

  • Die/der Ausschussvorsitzende/r des Gesellschaftsausschusses sowie als Stellvertreter/in die/der stellv. Ausschussvorsitzende des Gesellschaftsausschusses
  • Der Bürgermeister oder ein/e von ihm bestimmte/r Mitarbeiter/in aus der Verwaltung sowie als Stellvertreter/in ein/e weitere/r vom Bürgermeister bestimmte/r Mitarbeiter/in aus der Verwaltung.

 

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Voranzustellen ist, dass sich das Benennungsverfahren der Vertreter/innen der Stadt Hann. Münden in den aufgeführten Gremien grundsätzlich nach § 71 Abs. 6 NKomVG richtet. Danach findet § 71 Abs. 2, 3 und 5 NKomVG Anwendung, soweit nicht der Rat gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG einstimmig ein hiervon abweichendes Verfahren beschließt.

 

Bereits in der vergangenen Wahlperiode wie auch schon zuvor hat der Rat der Stadt Hann. Münden nicht einzelne Ratsmitglieder in die Gremien der Kita-Träger entsprechend den Benennungsrechten der Fraktionen und Gruppen entsandt, sondern die Benennung an die Funktion des/der Ausschussvorsitzenden des Gesellschaftsausschusses bzw. seines/ihres Stellvertreters geknüpft.

Lediglich die jeweiligen Stellvertreter bei den Gremien, in die die Stadt Hann. Münden zwei Ratsmitglieder zu entsenden hatte, wurden aus dem Kreis der Rats- bzw. Gesellschaftsausschussmitglieder benannt.

 

Weiter wird vorgeschlagen wie bisher auch immer eine/n Vertreter der Verwaltung sowie eine Stellvertretung als Mitglied r die Gremien zu benennen.

 

Die vorgenannten Entsendungsvorschläge beruhen auf den jeweiligen Regelungen (soweit vorhanden) der Kita-Träger über ihre Kita-Gremien bzw. auf den jeweiligen Betriebsführungsverträgen der Stadt Hann. Münden mit den Kita-Trägern.

 

Es wird empfohlen, das Benennungsverfahren in der zuvor geschilderten Weise weiterhin anzuwenden; daher hat der Rat zunächst nach § 71 Abs. 10 NGO einen einstimmigen Abweichungsbeschluss zu treffen und nachfolgend die Entsendung zu beschließen und soweit möglich namentlich festzustellen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

 

Keine.

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

X

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Durch den Beschluss sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb der Beschluss als klimaneutral bewertet werden kann.