Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt, - Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Philipp Beuermann zum stellv. Vorsitzenden für die Dauer von fünf Jahren, vom 13.11.2021 bis 12.11.2026, zu wählen und - Frau Vermessungsoberrätin Christina Brandt zur Sachverständigen für Vermessungstechnik, - Herrn Vermessungsdirektor Ingo Wiesner zum stellv. Sachverständigen für Vermessungstechnik und - Herrn Hartmut Kompart zum stellv. Sachverständigen für Grundstückswertermittlung für die Dauer von fünf Jahren, vom 13.11.2021 bis 12.11.2026, wiederzuwählen. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen: Der Rat der Stadt Hann. Münden hat in seiner Sitzung am 15.02.2016 Frau Vermessungsoberrätin Christina Brandt zur Sachverständigen für Vermessungstechnik und Herrn Hartmut Kompart zum stellv. Sachverständigen für Grundstückswertermittlung gewählt. Die Amtszeiten endeten am 14.02.2021. In seiner Sitzung am 02.11.2016 hat der Rat Herrn Rechtsanwalt und Notar a. D. Wolfgang Beuermann zum stellv. Vorsitzenden des Umlegungsausschusses und Herrn Vermessungsdirektor Ingo Wiesner zum stellv. Vermessungstechnischen Sachverständigen gewählt. Die Amtszeiten enden am 12.11.2021. Nach § 5 der Niedersächsischen Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches hat der Rat eine Neuwahl bzw. eine Wiederwahl nach fünf Jahren durchzuführen. Herr Wolfgang Beuermann steht für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung. An dessen Stelle hat sich Herr Dr. Philipp Beuermann bereit erklärt, den stellvertretenden Vorsitz des Umlegungsausschusses zu übernehmen. Alle weiteren Fachmitglieder haben ihre Bereitschaft zur Wiederwahl erklärt.
Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Für die Teilnahme an Sitzungen des Umlegungsausschusses wird dem Vorsitzenden eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 26,00 € je Sitzung gezahlt, die weiteren Fachausschussmitglieder erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 13,00 € je Sitzung.
Klimatische Auswirkungen:
Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.
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