Vorlage - BesV/0069/21  

 
 
Betreff: Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:22 20 21 - B.
Federführend:FD Steuern und Beiträge Bearbeiter/-in: Bruns, Michael
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
13.12.2021 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
15.12.2021    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
16.12.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2021-11-21-Dokumentation Neukalkulation Anlage I  
2021-11-21-Vorauskalkulation 2018-2020-Aktualisierung_Anlage II  
2021-11-21-Nachkalkulation 2018-2020-Aktualisierung_Anlage III  
2021-11-21-Vorauskalkulation 2021-2023-Aktualisierung_Anlage IV  
2021-12-03-Änderung Strassenreinigungsgebührensatzung_ab_01.01.2021  
2021-11-21-Gegenüberstellung der gebührenrelevanten Einzelkosten  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat beschließt die als Anlage I beigefügte Dokumentation vom 21.11.2021 zur Aktualisierung der Gebührenvorauskalkulation 2018-2020, der Nachkalkulationen 2018, 2019, 2020 und der Gebührenvorauskalkulation 2021-2023.

 

  1. Der Rat beschließt die als Anlage II beigefügte Aktualisierung der Gebührenvorauskalkulation 2018-2020 vom 21.11.2021.

 

  1. Der Rat beschließt die als Anlage III beigefügte Aktualisierung der Gebührennachkalkulation 2018+2019 sowie der Neufassung für 2020 vom 21.11.2021.

 

  1. Der Rat beschließt die als Anlage IV beigefügte Aktualisierung der Gebührenvorauskalkulation 2021-2023 vom 21.11.2021.

 

  1. Der Rat beschließt, die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung, die Übertragung der Reinigungspflicht und die Erhebung von Gebühren in der Stadt Hann. Münden (Straßenreinigungsgebührensatzung StrRGS) in der als Anlage V beigefügten Fassung zu erlassen.

 


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Aufgrund von Verwaltungsgerichtsverfahren sollen die Straßenreinigungsgebührenkalkulationen für die Jahre 2018-2020 und 2021-2023 überarbeitet werden.

Erstmals in der Kalkulation für die Jahre 2018-2020 wurden im Jahre 2017 entsprechend der neueren Rechtsprechung die Gebühren für die „Sommerreinigung“ und den Winterdienst getrennt ermittelt. Nach Hinweisen des Verwaltungsgerichtsrfen bei einem derartigen Systemwechsel die errechneten Unterdeckungen aus 2013-2017 nicht in die Neukalkulation 2018-2020 einbezogen werden. Dieses gilt in der Folge auch für die am 10.12.2020 beschlossene Kalkulation i.d.F. vom 07.12.2020r den laufenden Kalkulationszeitraum 2021-2023.

 

Zur Beseitigung dieser Fehler hat die Fa. Heyder & Partner, Gesellschaft für Kommunalberatung GmbH, die als Anlagen beigefügten aktualisierten Nach- und Vorauskalkulationen erstellt.

 

In der ebenfalls als Anlage beigefügten Gegenüberstellung der gebührenrelevanten Einzelkosten sind die einzelnen Posten je Reinigungsklasse dargestellt. Nachfolgend werden die wichtigsten Abweichungen der aktualisierten Vorauskalkulation 2021-2023 vom 21.11.2021 gegenüber der Version vom 07.12.2020 erläutert:

 

 

 

1.)

In den Hinweisen hatte das Verwaltungsgericht angemerkt, dass errechnete Unterdeckungen aus den Jahren 2013-2017[1] nicht in Folgekalkulationen vorgetragen werden dürfen, da erstmals für die Kalkulation 2018-2020 eine Trennung von Sommer- und Winterdienstgebühren erfolgte und mithin Unterdeckungen aus den alten „Mischgebühren“ nicht nacherhoben werden dürfen. Diesem rechtlichen Hinweis wurde nachgekommen, indem die nachfolgend aufgeführten Unterdeckungen 2013-2017 aus der aktualisierten Vorauskalkulation 2018-2020 herausgerechnet wurden und dies auch Auswirkungen auf die Vorauskalkulation 2021-2023 hat, wodurch sich allein schon reduzierte Gebührensätze ergeben haben:

 

Unterdeckungen aus 2013-2017:

 2013-2016       2017      Gesamt 

Reinigungsklasse (RK) I: 13.890,26 € 20.647,39 € 34.537,65 €

Reinigungsklasse (RK) II: 24.884,46 € 36.803,89 € 61.688,35 €

Reinigungsklasse (RK) III: 105.861,37 € 5.707,79 € 111.569,16 €

 

Diese Beträge sind zu Lasten des städt. Haushalts aus allg. Deckungsmitteln zu finanzieren.

 

r den Winterdienst hatte sich r 2013 eine Unterdeckung in Höhe von 10.764,49 €, aus dem Zeitraum 2014-2016 eine Überdeckung in Höhe von 47.835,87 € und für 2017 ebenfalls eine Unterdeckung in Höhe von 11.600,75 € ergeben. Aus der sich, aus dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG), ergebenden Pflicht zum Ausgleich von Überdeckungen zugunsten der Gebührenpflichtigen wurde daher ein Betrag in Höhe von insgesamt 25.470,63 € in die aktualisierte Vorauskalkulation 2018-2020 übernommen.

 

Die Streichung der Kostenunterdeckungen der Jahre 2013-2017 in RK I, II und III und die Berücksichtigung der Kostenüberdeckung der Jahre 2013-2017 im Winterdiensthrt zu veränderten tatsächlich kalkulierten Gebührensätzen[2]. In den Nachkalkulationen der Jahre 2018, 2019 und 2020 wirkt sich dies auf die zu ermittelnden Kostenüber- und unterdeckungen für die Jahre 2018, 2019 und 2020 aus. Sofern ein Gebührensatz niedriger beschlossen wird, als es der "kalkulierte" Gebührensatz ist, handelt es sich um eine "gewollte Unterdeckung", welche nicht umlagefähig ist (gestaffelte Gebührensätze aus den Beschlüssen der KDM vom 20.02.2018 und des Rates vom 17.12.2018).

 

Die so ermittelten Kostenüber- und unterdeckungen der Jahre 2018, 2019 und 2020 fließen dann in die Vorkalkulation 2021-2023 ein und wirken sich auf den errechneten Gebührensatz[3] aus.

 

2.)

Bedingt durch die Kündigung eines für die Straßenreinigung/Winterdienst zuständigen Mitarbeiters im Jahr 2019 im Bereich Kommunale Dienste verringern sich die Personalaufwendungen in der Vorauskalkulation[4] 2021-2023 in allen Reinigungsklassen einschl. Winterdienst gegenüber der Vorauskalkulation mit Stand vom Dezember 2020 bei folgenden Sachkonten:

 

40120000: Dienstaufwendungen

40220000: Beiträge zu Versorgungskassen

40320000: Beiträge zur gesetzl. Sozialversicherung

40410000: Beihilfen

40700000: Zuführung zu Rückstellungen für Altersteilzeit

 

3.)

Zur Wahrnehmung vieler Aufgaben ist die Stadt aufgrund gesetzlicher Vorgaben auch außerhalb der regulären Arbeitszeit verpflichtet. Hierzu bedient sie sich regelmäßig des Instruments der Rufbereitschaft. Die zur Umsetzung der Rufbereitschaft vorhandene Regelung für die kommunalen Dienste vom 21.12.1994 umfasste nur den Winterstreudienst und entsprach nicht den Vorgaben des TVöD. Eine tarifgerechte Dienstvereinbarung ist zum 01.07.21 in Kraft getreten.

Von dieser neuen Regelung sind derzeit insgesamt 35 Mitarbeiter*innen betroffen, wodurch sich insgesamt prognostizierte Mehraufwendungen bei der internen Leistungsverrechnung beim Winterdienst in Höhe von 295.527 €r die Jahre 2021-2023 ergeben.

 

4.) Weitere Sachkonten

 

42220000: Erwerb geringwertiger Wirtschaftsgüter

Die Grundlage für die Prognose wurde im Vergleich zur alten Fassung um 1 Jahr verlängert (2017-2019 + 2020), was zu genaueren Mittelwerten führt.

In 2017 und 2018 waren dort nur geringe Kosten (117 € und 63 €) verbucht; in 2019 und 2020 jedoch wiederum höhere Kosten (3.471 € und 5.645 €). In diesen beiden Jahren waren Ersatzbeschaffungen nötig für Akku-Laubbläser, Abfallbehälter, Freischneider, Laubbesen.

Die Prognose geht auch in Zukunft davon aus, dass Ersatzbeschaffungen notwendig werden.

 

42410000: Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen

Die Grundlage für die Prognose wurde im Vergleich zur alten Fassung um 1 Jahr verlängert (2017-2019 + 2020), was zu genaueren Mittelwerten führt.

Als Verteilerschlüssel wurde die relative Straßenlänge genutzt. Dieser Verteilschlüssel 6 hat sich im Vergleich zur alten Fassung geringfügig verändert, da die Straßenlänge von „Am Sonnenhang“ im Straßenverzeichnis noch ergänzt wurde.

 

42510000: Haltung von Fahrzeugen

Die Grundlage für die Prognose wurde im Vergleich zur alten Fassung um 1 Jahr verlängert (2017-2019 + 2020); weiterhin sind die Buchungen aus 2021 mit Stand zum 31.07.2021 mit in die Prognose eingeflossen.

Gebucht werden hier insbesondere die Kraftstoffkosten, die sich aufgrund des langen Winters (viele Fahrten) und gestiegene Preise bemerkbar machen. Zudem unterliegen die Reparaturaufwendungen immer Schwankungen.

 

42710000: Besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen

In der Neufassung der Kalkulation 2021-2023 wurden auch die Buchungen aus 2021 zum Stichtag 31.07.2021 berücksichtigt.

Der lange und starke Winter 2021 sorgte hier für enormen Salzbedarf (300 Tonnen) sowie bedurfte es der Unterstützung von Fremdfirmen, um den Schneemassen Herr zu werden (30.000 €).

r 2022 und 2023 wurde ein durchschnittlicher Winter unterstellt und in der Prognose zu erwartende Preissteigerungen berücksichtigt, weshalb hier die prognostizierten Kosten mit 40.000 €r 2022 und 40.800 € (2% Steigerung) 2023 eingestellt wurden.

 

5.) Gemeinkostenverrechnung

 

Hierzu wird in der Anlage I Dokumentation zur Aktualisierung vom 21.11.2021 unter Ziffer 5.7 Nr. 2. ausgeführt:

Allgemeine Kosten wie bspw. Bürobedarf etc., bei denen weder ein unmittelbarer noch mittelbarer Zusammenhang mit den zu ermittelnden Gebühren herbeigeführt werden kann, wurden über eine Hilfskostenstelle abgehandelt und am Ende entsprechend der relativen Anteile der verteilten Einzelkosten rückverteilt.“

 

a)      Umlage Hilfskostenstelle Straßenreinigung allgemein
Vgl. hierzu Anlage I Dokumentation zur Aktualisierung vom 21.11.2021 unter Ziffer 5.7 Nr. 3:
Die allgemeinen Kosten der Straßenreinigung werden mit diesem Schlüssel zugeordnet. Mittels der Hilfskostenstelle wird die Summe der ihr zugeordneten Kosten anhand der relativen Verteilung der Straßenlänge und Reinigungshäufigkeit auf die Hauptkostenstellen der Straßenreinigung verteilt.“

 

Die Hilfskostenstelle Straßenreinigung allgemein enthält Kosten aus dem Bereich der Betriebskosten (Sachkonto 42210001) sowie aus dem Bereich der kalkulatorischen Kosten.

Die kalkulatorischen Kosten haben eine Zuordnung zu 1. Straßenreinigung allgemein, 2. Winterdienst oder 3. Mischnutzung erhalten. Die Summe der Hilfskostenstelle Straßenreinigung allgemein wurde dann anhand des Schlüssels 5 (gewichtete Straßenlänge) auf die Straßenreinigungsklassen RK I bis RK III verteilt.

 

b)      Umlage Hilfskostenstelle Papierkorbleerung
Die Zuordnung der Kosten der unterschiedlichen Sachkonten, die auf der Hilfskostenstelle Papierkorbleerung entstehen, basieren auf der Grundlage der geleisteten Stunden der Mitarbeiter und der eingesetzten Fahrzeuge. Die entstandenen Personalkosten (Konten 4012 bis 4070) wurden z.B. anhand des Schlüssels 10 aufgeteilt.

In der Kalkulation für 2021-2023 in der Fassung vom 07.12.2020 ging man bei den Personalkosten für das Jahr 2021 beispielsweise noch von einer Summe in Höhe von 128.500 € aus, basierend auf den Erfahrungswerten 2017-2019 und einer entsprechenden Hochrechnung.  Der ermittelte Schlüssel 10 basierte auf den Tätigkeitserfassungen der Jahre 2017-2019 und ergab einen relativen Anteil von 7,27 %.

 

In der aktualisierten Kalkulation für 2021-2023 in der Fassung vom 21.11.2021 wurden nun Personalkosten in Höhe von 101.475 € ausgewiesen, basierend auf den Erfahrungswerten 2017-2020 und unter Berücksichtigung dessen, dass aus dem Kostenträger 545100 nur noch 2 Mitarbeiter bezahlt werden und ab Dezember 2021 die neue Dienstvereinbarung zum Tragen kommt.

Der ermittelte Schlüssel 10 basiert nun auf den Tätigkeitserfassungen der Jahre 2017-2020 und ergibt einen relativen Anteil von 6,65 %.

 

r die weiteren der Papierkorbleerung zugeordneten Kosten gelten vorgenannte Erläuterungen ebenso. Es sind jeweils die prognostizierten Kosten (alte und neue Fassung) sowie die Grundlagendaten für die angewandten Schlüssel (alte und neue Fassung) zu vergleichen. Dann lassen sich die Differenzen bei den zugeordneten Kosten erläutern.

 

c)      Umlage Hilfskostenstelle Gemeinkosten
Die unterschiedliche Höhe der prognostizierten Kosten (alte und neue Fassung) liegt vor allem daran, dass man erkannt hat, dass die Erstattung an Gemeinden und Gemeindeverbände  des Sachkontos 44520001 durch die Rückführung der KDM (ehemals AöR) zur Stadt entfällt.

r die Zuordnung der Kosten aus der internen Leistungsverrechnung hat sich zudem der relative Anteil des Schlüssels 12 verringert.

 

6.)

Aufgrund der aktualisierten Vorauskalkulation wurden die nachfolgend aufgeführten Gebührensätze für die Jahre 2021-2023 ermittelt, für die Reinigungsklassen I III ergeben sich niedrigere Gebührensätze und für den Winterdienst ein höherer Gebührensatz. Während die geringeren Gebührensätze in den Reinigungsklassen I - III für den gesamten Zeitraum angewendet werden, darf beim Winterdienst wegen des Schlechterstellungsverbots nach dem NKAG für 2021 kein höherer Gebührensatz festgelegt werden gegenüber dem, der durch die Satzung vom 10.12.2020 festgelegt wurde. Somit erfolgt hier eine Erhöhung erst ab 01.01.2022.

 

 2021-2023 bisher 2021 neu 2022 neu 2023 neu

           (Satzung vom 10.12.20)                            

Reinigungsklasse I: 2,85 € 2,77 € 2,77 € 2,77 €  

Reinigungsklasse II: 6,98 € 5,26 € 5,26 5,26

Reinigungsklasse III: 21,58 € 14,18 € 14,18 14,18

Winterdienst: 1,15 € 1,15 € 1,56 € 1,56 

 

 

7.)

Neben den geänderten Gebührensätzen in § 7 wird § 9 Absatz 2 Satz 3 mit der Änderungssatzung gestrichen, der hieß: „Hat die/der bisherige Gebührenpflichtige die rechtzeitige Mitteilung schuldhaft versäumt, haftet sie/er für die Benutzungsgebühren, die auf den Zeitraum bis zum Eingang der Mitteilung bei der Stadt entfallen, neben der/dem neuen Gebührenpflichtigen.“

In seinem Urteil vom 03.05.2021 hat das Nieders. Oberverwaltungsgericht entschieden, dass diese Regelung nicht in Einklang mit höherrangigem Recht steht, da eine entsprechende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Bestimmung der Haftung eines Dritten für die Abgabenschuld eines Anderen fehlt. Dieses ist nach dem NKAG lediglich bei Gästebeiträgen zulässig.

 


[1] Unterdeckung gem. Kalkulation 2018-2020 in der Fassung vom 23.11.2017, Seiten 79-81, und Nachkalkulation 2017 vom 29.03.2018, Seiten 25-27

[2] Vgl. Anlage II Gebührenvorauskalkulation 2018-2020 (Aktualisierung der Fassung vom 23.11.2017) vom 21.11.2021, Seite 45-47

[3] Vgl. Anlage IV Gebührenvorauskalkulation 2021-2023 vom 21.11.2021, Seite 42-45

[4] Hier ist zu beachten, dass die ursprüngliche Fassung der Vorauskalkulation 2021-2023 auf den Erfahrungswerten der Vorjahre basierte und somit die Personalkosten höher prognostiziert wurden.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten: zu Produkt: 5451 Straßenreinigung

 

Bei der Straßenreinigung handelt es sich um eine kostenrechnende Einrichtung, die kostendeckend zu arbeiten hat. Durch die rückwirkende Senkung der Gebührensätze in den Reinigungsklassen I III wird für 2021 eine Ertragsminderung in Höhe von ca. 40.000 € erwartet bei einem Haushaltsansatz von bisher 390.000 €. Ab 2022 wird ein jährliches Gebührenaufkommen in Höhe von ca. 400.000 € anzunehmen sein. Das entspricht ungefähr dem bisher angenommenen Aufkommen und erklärt sich trotz der gesunkenen Gebührensätze in den Reinigungsklassen I III durch die Erhöhung des Gebührensatzes und die sehr große Zahl an Gebührenpflichtigen im Winterdienst.

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

X

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.

 


Anlagen:

 

  1. Dokumentation vom 21.11.2021 zur Aktualisierung der Gebührenvorauskalkulation 2018-2020, der Nachkalkulationen 2018, 2019, 2020 und der Gebührenvorauskalkulation 2021-2023 (Anlage I).
  2. Aktualisierung der Gebührenvorauskalkulation 2018-2020 vom 21.11.2021 (Anlage II).
  3. Aktualisierung der Gebührennachkalkulation 2018+2019 sowie der Neufassung für 2020 vom 21.11.2021 (Anlage III).
  4. Aktualisierung der Gebührenvorauskalkulation 2021-2023 vom 21.11.2021 (Anlage IV).
  5. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 16.12.2021 (Anlage V).
  6. Gegenüberstellung der gebührenrelevanten Einzelkosten vom 21.11.2021.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2021-11-21-Dokumentation Neukalkulation Anlage I (419 KB)      
Anlage 2 2 2021-11-21-Vorauskalkulation 2018-2020-Aktualisierung_Anlage II (516 KB)      
Anlage 3 3 2021-11-21-Nachkalkulation 2018-2020-Aktualisierung_Anlage III (639 KB)      
Anlage 4 4 2021-11-21-Vorauskalkulation 2021-2023-Aktualisierung_Anlage IV (499 KB)      
Anlage 5 5 2021-12-03-Änderung Strassenreinigungsgebührensatzung_ab_01.01.2021 (16 KB)      
Anlage 6 6 2021-11-21-Gegenüberstellung der gebührenrelevanten Einzelkosten (96 KB)