Vorlage - BesV/0071/21  

 
 
Betreff: Kriterien für die Auswahl des/r Konzessionsnehmer/s der Stromkonzessionen / der Gaskonzessionen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
13.12.2021 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
15.12.2021    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
16.12.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Auswahlkriterien_STROM Hann. Münden  
Auswahlkriterien_GAS Hann. Münden (002)  
1. Verfahrensbrief Strom  
2021-11-22_ENTWURF_Konzessionsvertrag STROM_Stadt Hann. Münden  
1. Verfahrensbrief Gas  
2021-11-22_ENTWURF_Konzessionsvertrag_GAS_Stadt Hann. Münden  
Antrag zur Beschlusfassung der Gruppe Die Grünen_ Münden aktiv vom 14.12.2021  
2. Änderungsantrag zum TOP 32 - Konzessionsvergaben der Ratssitzung vom 16.12.21  

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Rat beschließt den als Anlage 1 beigefügten Kriterienkatalog einschließlich der darin enthaltenen Gewichtung für das Stromkonzessionsverfahren. Die Auswahlkriterien sind für den Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages zu Grunde zu legen.

 

2. Der Rat beschließt den als Anlage 2 beigefügten Kriterienkatalog einschließlich der darin enthaltenen Gewichtung für das Gaskonzessionsverfahren. Die Auswahlkriterien sind für den Neuabschluss des Gaskonzessionsvertrages zu Grunde zu legen.

 

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Grundlage des als Anlage 3 beigefügten Verfahrensbriefs und des als Anlage 5 beigefügten Stromkonzessionsvertragsentwurfes das Konzessionsverfahren Strom durchzuführen.

 

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf Grundlage des als Anlage 4 beigefügten Verfahrensbriefs und des als Anlage 6 beigefügten Gaskonzessionsvertragsentwurfes das Konzessionsverfahren Gas durchzuführen.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Der jeweils bestehende Strom- und Gaskonzessionsvertrag mit der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH ist am 16.10.2021 ausgelaufen. Die Wegenutzungsrechte sind somit neu zu vergeben und es sollen neue Konzessionsverträge mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abgeschlossen werden.

 

Inhalt eines Konzessionsvertrages ist das Recht zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege im Stadtgebiet für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zum Zwecke der Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Strom beziehungsweise Gas.

 

Die Stadt ist verpflichtet, das Wegenutzungsrecht zur Verlegung von Strom- und Gasleitungen in öffentlichen Grundstücken zur allgemeinen Versorgung von Letztverbraucherinnen und Letztverbrauchern in einem wettbewerblichen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu vergeben. Bei der Vergabe der Strom- und Gaskonzession sind die Vorgaben des § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zu beachten. Dabei sind getrennte Verfahren jeweils für Strom und Gas durchzuführen.

 

Zur Einleitung der Konzessionsverfahren hat die Stadt Hann. Münden mit den Veröffentlichungen vom 29.09.2021 das Auslaufen des Strom- und des Gaskonzessionsvertrages gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Unternehmen, die Interesse am Abschluss jeweils eines neuen Konzessionsvertrages mit der Stadt Hann. Münden haben, wurden aufgefordert, ihr Interesse bis zum 03.01.2022 zu bekunden.

 

Bevor die Interessenten im weiteren Verfahren zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, muss die Stadt Hann. Münden Auswahlkriterien festlegen, nach denen die Angebote gewertet und letztlich ein Zuschlag erteilt werden soll.

 

Beim Neuabschluss von Konzessionsverträgen sind die Rechtsgrundsätze der Nichtdiskriminierung, Transparenz und Verhältnismäßigkeit zu beachten. In Umsetzung dieser Grundsätze dürfen die einmal festgelegten Auswahlkriterien und deren Gewichtung nicht mehr verändert werden. Für alle Bewerber müssen die gleichen diskriminierungsfreien Auswahlkriterien und die gleiche Gewichtung herangezogen werden. Eine ausdrückliche gesetzliche Normierung, nach welchen Kriterien und mit welcher Gewichtung die Stadt die Konzessionen zu vergeben hat, gibt es jedoch nicht. Anhaltspunkte bietet insbesondere § 46 Abs. 4 EnWG, wonach die Stadt bei der Auswahl des neuen Vertragspartners den Zielen des § 1 Abs. 1 EnWG verpflichtet ist. Außerdem ist das Diskriminierungsverbot nach § 19 und 20 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten, wonach der Vertragspartner allein auf Basis objektiver, sachgerechter und nicht diskriminierender Auswahlkriterien auszusuchen ist. Daher müssen zulässige Auswahlkriterien einen sachlichen Bezug zum Wegenutzungsrecht oder zum Netz aufweisen. So dürfen etwa Aspekte des Strom-/Gasvertriebs oder der Stromerzeugung bei der Auswahl der Vertragspartner für den Strom- und Gaskonzessionsvertrag nicht berücksichtigt werden.

 

Die wesentliche Vorgabe für die Aufstellung der Kriterien ist die Sicherstellung der Ziele des § 1 Abs. 1 EnWG durch den künftigen Netzbetrieb des Bewerbers. Es muss hiernach eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Strom beziehungsweise Gas erfolgen, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht. Die von der Stadt aufgestellten Auswahlkriterien müssen sachgerecht gewichtet werden. Im Verhältnis zwischen den Auswahlkriterien, die den Zielen des § 1 EnWG verpflichtet sind, und den Kriterien, die einen Bezug zum Konzessionsgegenstand haben und nach der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) zulässig sind, müssen die ersteren vorrangig berücksichtigt werden.

 

Nach der aktuellen Rechtsprechung hat die Stadt ihre Auswahlkriterien vorrangig und damit mit über 50 % an den Zielen des § 1 EnWG auszurichten. Der Gemeinsame Leitfaden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur zur Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen geht davon aus, dass einer entsprechenden vorrangigen Gewichtung der Auswahlkriterien dann Genüge getan ist, wenn die Kriterien mit Bezug zu den Zielen des § 1 EnWG ein Gewicht von mindestens 70 % haben. Die Gewichtung der Einzelziele des § 1 Abs. 1 EnWG im Verhältnis zueinander muss ebenfalls sachgerecht erfolgen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Einzelziel der Versorgungssicherheit eine überragende Stellung (Gewichtung mit mindestens 25 %) zukommt.

 

Die Bereitschaft des Bewerbers zur Zahlung der nach Konzessionsabgabenverordnung höchstzulässigen Konzessionsabgabe wird als Bedingung für die Wertung des jeweiligen Angebots ausgestaltet. Dies entspricht der Regelung in § 46 Abs. 1 Satz 2 EnWG.

 

Unter Vorlage dieser Auswahlkriterien wird die Stadt Hann. Münden die Interessenten mit sogenannten Verfahrensbriefen jeweils getrennt für Strom und Gas zur Abgabe von indikativen Angeboten auffordern. Die Verfahrensbriefe informieren die Interessenten über den Verlauf des weiteren Vergabeverfahrens und teilen ihnen dier die Vergabeentscheidung maßgeblichen Auswahlkriterien und deren Gewichtung mit. Ferner wird jeweils ein Entwurf des Wegenutzungsvertrags beigefügt, der den Bewerbern ebenfalls als Basis für die Angebotsabgabe dient.

 

Die eingehenden Angebote werden dann durch Anwaltssozietät Boos Hummel & Wegerich PartGmbB inhaltlich geprüft und ausgewertet. Im Rahmen einer Verhandlungsphase können diese Angebote mit den Bietern erläutert und konkretisiert werden. Hierzu wird mit jedem Bieter ein persönliches Verhandlungsgespräch nach Abgabe der unverbindlichen Angebote geführt. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter zur Abgabe eines letzten verbindlichen Angebots im Konzessionswettbewerb aufgefordert.

 

Die finalen Angebote werden anhand der beschlossenen Auswahlkriterien ausgewertet und eine Vergabeempfehlung gegeben. Die abschließende Entscheidung über die Konzessionsvergabe erfolgt durch den Rat der Stadt Hann. Münden.

 

Die Auswahlkriterien sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Ebenfalls beigefügt sind die 1. Verfahrensbriefe zur Erläuterung der Auswahlkriterien und ein Strom- sowie ein Gaskonzessionsvertragsentwurf, die als Grundlage für die Angebote dienen sollen.

 

Die Auswahlkriterien wurden von der Anwaltssozietät Boos, Hummel & Wegerich PartGmbB auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der umfangreichen Rechtsprechung der letzten Jahre gemeinsam mit der Verwaltung erarbeitet.


Finanzielle Auswirkungen,
einschließlich Folgekosten:                  Produkt 5351 Kombinierte Versorgung

 

Ziel der Konzessionsverfahren ist der Abschluss rechtmäßiger Konzessionsverträge für Strom und Gas mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren. Wesentlicher Kern eines Konzessionsvertrags ist die Vereinbarung von Konzessionsabgaben. Nach § 48 Abs. 1 EnWG sind Konzessionsabgaben Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen für die Einräumung des Rechts zur Benutzung öffentlicher Verkehrswege r die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Energie dienen, entrichten.

 

r die Laufzeit von 20 Jahren geht die Stadt anhand der bisherigen Konzessionsabgabenzahlungen von Einnahme in Höhe von rd. 12,0 Mio. € im Strombereich und rd.4,00 Mio. im Gasbereich aus.

 

Klimatische Auswirkungen:

 

x

klimapositiv

 

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

 

Durch die Umsetzung des Vorhabens sind positive Auswirkungen auf die klimatische Situation zu erwarten, da die Bewerber konkrete Angebote zu einem umweltverträglichen Netzbetrieb im Sinne von § 1 Abs. 1 EnWG abgeben und den Netzbetrieb daher umweltverträglich durchführen müssen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 Auswahlkriterien für den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages

Anlage 2 Auswahlkriterien für den Abschluss des Gaskonzessionsvertrages

Anlage 3 Verfahrensbrief für das Stromkonzessionsverfahren

Anlage 4 Verfahrensbrief für das Gaskonzessionsverfahren

Anlage 5 Stromkonzessionsvertragsentwurf

Anlage 6 Gaskonzessionsvertragsentwurf

Anlage 7 Änderungsantrag zur Beschlussfassung der Gruppe Die Grünen /nden aktiv

vom 16.12.2021

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 5 1 Auswahlkriterien_STROM Hann. Münden (156 KB)      
Anlage 6 2 Auswahlkriterien_GAS Hann. Münden (002) (154 KB)      
Anlage 1 3 1. Verfahrensbrief Strom (360 KB)      
Anlage 2 4 2021-11-22_ENTWURF_Konzessionsvertrag STROM_Stadt Hann. Münden (271 KB)      
Anlage 3 5 1. Verfahrensbrief Gas (357 KB)      
Anlage 4 6 2021-11-22_ENTWURF_Konzessionsvertrag_GAS_Stadt Hann. Münden (273 KB)      
Anlage 7 7 Antrag zur Beschlusfassung der Gruppe Die Grünen_ Münden aktiv vom 14.12.2021 (106 KB)      
Anlage 8 8 2. Änderungsantrag zum TOP 32 - Konzessionsvergaben der Ratssitzung vom 16.12.21 (404 KB)