Vorlage - BesV/0030-1/21  

 
 
Betreff: Benennung von Mitgliedern und deren Vertreter/innen für den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes Münden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
BesV/0030/21
Federführend:FD Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Mecke, Anja
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
16.12.2021 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Der Rat benennt Ratsherrn Sparbier zum Vertreter von Ratsherrn Katzwinkel im Ausschuss des Unterhaltungsverbandes Münden. Zusätzlich benennt der Rat für den Vorschlag der Stadt Hann. Münden zur Wahl in den Vorstand des Unterhaltungsverbandes Münden Ratsfrau Surup.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

Gemäß § 8 der Satzung des Unterhaltungsverbandes Münden sind die Organe des Verbandes der Ausschuss und der Vorstand. Der Vorstandsvorsitzende ist der Verbandsvorsteher.

Gemäß § 10 der Satzung des Unterhaltungsverbandes Münden besteht der Ausschuss aus dem Verbandsvorsteher und 20 Mitgliedern, wovon auf die Stadt Hann. Münden vier Mitglieder entfallen. Die Amtszeit der Mitglieder endet mit Ablauf der Wahlperiode des Rates, so dass der Rat in seiner konstituierenden Sitzung vier stimmberechtigte Ausschussmitglieder mit je einem Vertreter gehlt hat. Da es sich um einen persönlichen Vertreter handelt, ist eine beliebige Auswahl von Vertretern im Vertretungsfall nicht zulässig. Die zu wählenden Personen ssen nicht Mitglieder des Rates sein.

Gemäß § 15 der Satzung besteht der Vorstand des Unterhaltungsverbandes aus dem Verbandsvorsteher und zehn Beisitzern. Der Verbandsausschuss wählt die Mitglieder des Vorstandes (Beisitzer) und deren Vertreter. Die Verbandsmitglieder haben diesbezügliche Vorschläge einzureichen. Sie sollen nicht mehr als das Doppelte der zustehenden Sitze betragen. Auf die Stadt Hann. Münden entfallen für den Vorstand zwei Sitze. Zur Wahl in den Vorstand sollten daher nicht mehr als vier Personen vorgeschlagen werden. Die Mitglieder des Vorstandes dürfen nicht zugleich Mitglieder des Verbandsausschusses sein.

Herr Gerd Hujahn wurde sowohl von der Stadt Hann. Münden als auch vom Landkreis Göttingen r den Vorstand des Unterhaltungsverbandes vorgeschlagen. Da eine Doppelnbenennung gemäß der Verbandssatzung nicht zulässig ist, soll für die Stadt Hann. Münden an seiner Stelle Ratsfrau Surup für den Vorstand des Unterhaltungsverbandes vorgeschlagen werden. Infolge dessen kann Ratsfrau Surup nicht mehr Vertreterin r Ratsherrn Katzwinkel im Ausschuss des Unterhaltungsverbandes sein. An ihrer Stelle wird Ratsherr Sparbier als Vertreter r den Ausschuss vorgeschlagen.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

keine

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

x

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stammbaum:
BesV/0030/21   Benennung von Mitgliedern und deren Vertreter/innen für den Ausschuss des Unterhaltungsverbandes Münden   FD Zentrale Dienste   Beschlussvorlage
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