Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt über die Berufung anderer Personen gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG in den Stadtentwicklungsausschuss auf der Grundlage der von diesen Ausschüssen unterbreiteten Vorschläge sowie in den Betriebsausschuss und den Gesellschaftsausschuss (für diese i. V. m. § 73 NKomVG) auf der Grundlage der diesbezüglichen Meldungen. Die damit abschließende Zusammensetzung der Ausschüsse stellt der Rat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG fest.
Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Der Rat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 04.11.2021 den Stadtentwicklungsausschuss gebeten, Vorschläge für die Berufung anderer Personen gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG zu machen. Weiterhin wurde vom Rat festgestellt, dass die abschließende Bildung des Betriebsausschusses nach der Wahl der Vertreter/innen der Bediensteten und die abschließende Bildung des Gesellschaftsausschusses nach der Benennung durch die hierfür bestimmten Vereine, Verbände etc. erfolgen soll. Im Einzelnen wird hierzu auf die Vorlagen und das Protokoll zu den Punkten 11.1, 11.2 und 12 der Ratssitzung vom 04.11.2021 verwiesen.
Folgende Empfehlungen bzw. Mitteilungen liegen vor:
Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses zur Berufung in den Ausschuss:
Gewählte stimmberechtigte Vertreter/innen der Beschäftigten der Stadtentwässerung in den Betriebsausschuss:
Für den Gesellschaftsausschuss wurden benannt:
Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
Gemäß § 5 der Satzung der Stadt Hann. Münden über die Entschädigung für Ratsfrauen und Ratsherren, Ortsratsmitglieder, Ehrenbeamte und ehrenamtlich Tätige erhalten die gemäß § 71 Abs. 7 NKomVG berufenen Mitglieder der oben genannten Ausschüsse eine Aufwandsentschädigung als Sitzungsgeld in Höhe von 7,50 € je Sitzung. Auf Antrag wird außerdem eine zusätzliche Aufwandsentschädigung für notwendige und nachgewiesene Kinderbetreuungskosten in Höhe von 15,00 € je Sitzung gezahlt. (Keine Anwendung für den Betriebsausschuss)
Klimatische Auswirkungen:
Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.
Anlagen: Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion vom 15.12.2021
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