Vorlage - BesV/0214/22  

 
 
Betreff: Mitgliedschaft im Verein Kommunen in der Metropolregion e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Graunitz, Roland
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
31.08.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
13.10.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt die Kündigung der Mitgliedschaft der Stadt Hann. Münden im Verein „Kommunen in der Metropolregion e.V. zum nächst möglichen Zeitpunkt.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Die Stadt Hann. Münden ist seit 01.07.2005 Mitglied der Metropolregion Hannover-Braunschweig jetzt Verein Kommunen in der Metropolregion e.V.

Mit Ratsbeschluss vom 30.06.05 r den Beitritt zur Metropolregion waren Erwartungen verknüpft im Hinblick auf eine bessere Positionierung in der Förderkulisse der EU, auf einen Imagegewinn für die Städte und Kreise der Metropolregion sowie auf eine Einbindung der Städte und Kreise als Metropolregion in das Netz der nationalen und europäischen Raumentwicklung.

 

ckblickend auf die 17 Jahre der Mitgliedschaft sind keine sich r die Stadt Hann. Münden positiv auswirkende Aktivitäten ersichtlich.

Auch der städtische Wirtschaftsförderer sieht in seinem Tagesgeschäft keine Vorteile der Mitgliedschaft. Er weist zudem darauf hin, dass der Landkreis Göttingen Mitglied der Metropolregion ist und somit bereits mit der Interessenswahrung der Mittelzentren im Landkreis betraut ist.

Der jährliche Beitrag für die Mitgliedschaft beträgt 1.500 €. Ein Austritt ist aufgrund der satzungsgemäßen Kündigungsfrist erst zum 31.12.23 möglich.


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Der Haushalt wird um den Jahresbeitrag von 1.500 € entlastet.

 

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

X

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

 

Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.