Vorlage - BesV/0263/22  

 
 
Betreff: 2. Nachtrag zur Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Hann. Münden vom 17.12.2018 (Straßenreinigungsverordnung - StrRVO)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Sicherheit und Ordnung Bearbeiter/-in: Huschenbeth, Nora
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Vorberatung
05.12.2022 
Sitzung des Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.12.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
15.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
2. Nachtrag zur Straßenreinigungsverordnung Hann Münden 15.12.22 PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den Erlass des 2. Nachtrages zur Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Hann. Münden (Straßenreinigungsverordnung StrRVO) vom 17.12.2018 in der als Anlage beigefügten Fassung.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Das Straßenverzeichnis als Anlage zur Straßenreinigungsverordnung soll wie folgt zum 01.01.2023 geändert werden:

 

Aufnahme der Straße „Schedener Weg“ in den Winterdienst:

Für die Straße Schedener Weg wurde Ende 2021 auf Nachfragen mehrerer Anlieger eine Messung der Steigung des öffentlich gewidmeten Teils der Straße durch den Bereich Kommunale Dienste durchgeführt. Auf einer Länge von fast 350 m liegt ein durchschnittlicher Steigungswert von 11 % vor, wodurch das in der Verordnung in § 5 Abs. 2 a StrRVO geforderte Kriterium der Steigung (mind. 8 % auf einer Länge von über 100 m) erfüllt ist. Der Schedener Weg wird danach in die Winterdienst-Prioritätsklasse A aufgenommen.

Soweit der Stadt der Winterdienst obliegt, führt sie diesen für die im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen durch (§ 5 Abs. 1 StrRVO). Aufgrund des erfüllten Kriteriums der Steigung obliegt der Stadt folglich die Durchführung des Winterdienstes in dem o. g. Bereich der Straße „Schedener Weg“ und die Straße bedarf der Aufnahme in das Straßenverzeichnis.

Da der Schedener Weg auch in Teilen private bzw. nicht öffentlich gewidmete Straßenabschnitte aufweist, erfolgt die Aufnahme ins Straßenverzeichnis unter Herausnahme der entsprechenden Flurstücke. Bei den folgenden Flurstücken erfolgt kein Winterdienst durch die Stadt:

 

  • Flurstücke 34/2, 38/7, 38/8, 29/30

 

Aufnahme der Straße „Hohler Graben“ in den Winterdienst:

Im November 2021 kam der Antrag zur Aufnahme der beiden Straßen Hohler Graben und hlenberg (ab Einmündung Im Sieke) in die Winterdienst-Prioritätsklasse A aus dem Ortsrat Mielenhausen. Ein Ortstermin in dieser Angelegenheit fand zusammen mit Herrnrgermeister Dannenberg am 01.12.2021 statt. Der Abschnitt Mühlenberg ist ab dem 01.01.2022 durch einen 1. Nachtrag der StrRVO in das Straßenverzeichnis aufgenommen worden.

Eine erneute Überprüfung des öffentlich gewidmeten Teils der Straße Hohler Graben durch den FD Tiefbau ergab für den oberen Bereich der Straße (110 m) einen durchschnittlichen Steigungswert von 8,33 %. Das Winterdienst-Kriterium der Steigung gem. § 5 Abs. 2 a der StrRVO ist damit erfüllt, so dass die Straße Hohler Graben ab dem 01.01.2023 in den städtischen Winterdienst (Prioritätsklasse A) aufgenommen wird.

Der nicht öffentlich gewidmete Teil der Straße Hohler Graben wird nicht in den städtischen Winterdienst aufgenommen. Zwar kann über die Straße der Friedhof in Mielenhausen erreicht werden. Allerdings kann die An- und Abfahrt zum bzw. vom Friedhof auch über die weniger steile Straße Zum Schorfhagen erfolgen. Bei dem folgenden Flurstück erfolgt daher kein Winterdienst durch die Stadt:

 

  • Flurstück 296/3

 

Aufnahme der Straße „hlenberg in den Winterdienst:

In dem Abschnitt Mühlenberg ab der Einmündung Im Sieke bis zur Gabelung hlenberg (bis einschließlich Hausnummer 42) erfolgt die Durchführung des Winterdienstes bereits durch den Bereich Kommunale Dienste. Der verbleibende Teil der Ortsgemeindestraßehlenberg (Flurstück 287/7) wird nun abweichend von der Prioritätsklasse A gem. § 5 Abs. 3 StrRVO in den städtischen Winterdienst aufgenommen, da dies im Rahmen einer zusammenhängenden Tourenplanung erforderlich ist (Lückenschluss).

 

Änderung der Zuordnung der Straße „Klippentor“ in Ortsteil Hedemünden

Die Zuordnung der Straße „Klippentor“ wird berichtigt auf den Ortsteil Hedemünden (Abk. Hed). Zuvor war die Straße fälschlicherweise dem Ortsteil Hemeln (Abk. Hem) zugeordnet.

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Die entstehenden Mehrkosten werden über die Straßenreinigungsgebührensatzung auf die Anlieger umgelegt.

 

 

 

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

x

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Durch die Änderung der Strenreinigungsverordnung in einem 2. Nachtrag sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb die Änderung als klimaneutral bewertet werden kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Nachtrag zur Straßenreinigungsverordnung Hann Münden 15.12.22 (36 KB) PDF-Dokument (63 KB)