Vorlage - BesV/0274/22  

 
 
Betreff: Sanierungsgebiet "Altstadt IV": Verlängerung der Laufzeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Liegenschaften, Hochbau und Sanierung Beteiligt:Bereich Stadtentwicklung
Bearbeiter/-in: Ernst, Heide   
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung) Vorberatung
28.11.2022 
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
14.12.2022    Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Stadt Hann. Münden Entscheidung
15.12.2022 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Aufrechterhaltung des Sanierungsgebietes „Altstadt IV“ Programmkomponente „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ bis mindestens Ende 2027 unter der Voraussetzung, dass das Land Niedersachsen nicht vor Ablauf dieser Frist die Aussanierung festlegt.


Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:

 

Mit Beschlussvorlage Nr. 0305/08 hat der Rat der Stadt Hann. Münden die Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt IV“ beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde die Dauer der Sanierung mit 12 Jahren ab Rechtskraft der Sanierungssatzung bestimmt.

Mittlerweile ist dieser Zeitraum überschritten.

Bedingt durch die angespannte Haushaltslage der letzten Jahre (fehlende Haushaltsgenehmigungen), die Einschränkungen während der Corona-Pandemie und Lieferschwierigkeiten im Baugewerbe gab es zeitliche Verzögerungen bei der Umsetzung der geplanten öffentlichen Sanierungsmaßnahmen, so dass die Sanierungsziele noch nicht im gesetzten Umfang erreicht werden konnten. Daher soll das Sanierungsgebiet bis mindestens Ende 2027 aufrechterhalten werden.

Gemäß § 142 Absatz 3 Satz 3 Baugesetzbuch ist für diese Fristverlängerung ein Beschluss erforderlich. Es handelt sich hierbei um einen formalen Akt, der rechtlich erforderlich ist.

Unabhängig davon ist es möglich, dass das Land Niedersachsen entscheidet, das Sanierungsgebiet „Altstadt IV“ vor Ablauf dieser Frist auszufördern, da die aktuelle Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung r Fördermaßnahmen grundsätzlich eine Durchführungsdauer von 15 Jahren vorsieht. Daher ist eine möglichst zeitnahe Umsetzung der noch ausstehenden Projekte anzustreben.

 


Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:

 

Der Eigenanteil der Stadt Hann. Münden an den voraussichtlichen Sanierungskosten im Sanierungsgebiet „Altstadt IV“ beläuft sich grundsätzlich wie bisher auf einen Drittel der Kosten. Zwei Drittel übernehmen Bund und Land. Für finanzschwache Kommunen gibt es die Möglichkeit; eine erhöhte Förderung zu beantragen. Über die Bewilligung dieses Antrags entscheidet das Land jedes Jahr neu. Im Jahr 2022 wurde eine Förderquote von 90% der Kosten bewilligt.

 

 

 

Klimatische Auswirkungen:

 

 

klimapositiv

 

klimaneutral

 

klimaschädlich

 

Die Interessen von Klimaschutz und Klimaanpassung werden bei der Umsetzung der öffentlichen Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt, so dass positive Auswirkungen auf das Klima angestrebt werden.