Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, zu der geplanten zustimmenden Beschlussfassung des Aufsichtsrates der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH für die Kreditaufnahme des Wirtschaftsplanes 2022 in Höhe von 5.159.000,00 € und dem angepassten maximalen Zinssatz die Genehmigung zu erteilen. Sachverhalt, ggf. mit gesetzlichen Grundlagen:
Im Wirtschaftsplan der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH für das Jahr 2022 wurde durch den Aufsichtsrat die Höhe der langfristigen Kredite auf 5.159.000,00 € festgesetzt.
Zugleich erging der Hinweis, dass sich im Laufe des Jahres herausstelle, ob die volle Darlehenshöhe in Anspruch genommen werden müsse.
Der Rat der Stadt Hann. Münden hatte daraufhin in seiner Sitzung am 05.05.2022 über die Rahmenbedingungen der Kreditaufnahme einen Beschluss gefasst und den maximalen Zinssatz auf Hinweis von Bürgermeister Dannenberg zur derzeitigen Lage am Kreditmarkt hin – in Abänderung der Vorlage – auf 3,5 % festgelegt.
Da im aktuellen Geschäftsjahr der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH noch keine Kreditaufnahme erfolgt ist, aber die Zinsentwicklung im zurückliegenden halben Jahr sehr dynamisch verlief, ergibt sich die Notwendigkeit, den im Mai gefassten Beschluss der Kreditmarktsituation anzupassen und eine Anhebung des maximalen Zinssatzes auf nunmehr 6,5 % zu beschließen.
Nach § 138 Abs. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz bedarf die Zustimmung des Aufsichtsrates zur Aufnahme entsprechender Kredite der Genehmigung (gemeint ist hier die vorherige Zustimmung) des Rates. Eine entsprechende Regelung ist in § 11 Abs. 4 Buchstabe e) des Gesellschaftsvertrages der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH enthalten. Mit dieser Bestimmung sollen die Ratsmitglieder den Überblick über die Kreditaufnahmen der kommunalen Gesellschaften behalten und damit der mittelbaren Verschuldung der Stadt entgegenwirken können. Hierbei handelt es sich im Prinzip um eine ähnliche Beschlussfassung, wie sie jährlich für die Stadt und auch den Eigenbetrieb Stadtentwässerung mit der sogenannten „Kreditaufnahmeermächtigung“ gefasst wird. Einziger Unterschied ist, dass hier die Rahmenbedingungen durch den Aufsichtsrat vorgegeben werden und diesem vorher der Rat seine Zustimmung geben soll.
Die festzulegenden Rahmenbedingungen sowie weitere Informationen können aus dem anliegenden Entwurf einer Vorlage für eine der nächsten Aufsichtsratssitzungen entnommen werden. Finanzielle Auswirkungen, einschließlich Folgekosten:
siehe Beschlussvorschlag
Klimatische Auswirkungen:
Durch die Umsetzung des Vorhabens sind keine positiven oder negativen Auswirkungen auf die klimatische Situation bekannt oder zu erwarten, weshalb eine Umsetzung als klimaneutral bewertet werden kann.
Anlagen:
Entwurf einer Vorlage für eine der nächsten Aufsichtsratssitzungen der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH.
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