Grundsteuer A und B
Die Stadt Hann. Münden erhebt für alle im Stadtgebiet liegenden Grundstücke Grundsteuer nach § 1 des Grundsteuergesetzes.
Die jährlich zu zahlende Grundsteuer errechnet sich durch Multiplikation des vom Finanzamt ermittelten Messbetrages mit den Hebesätzen der Stadt Hann. Münden. Seit dem Jahr 2022 gelten für Hann. Münden folgende Hebesätze:
Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Stückländereien = 500 %.
Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke = 540 %.
Informationen zur Grundsteuerreform
Kontakt
Bereich 2 - Finanzen
Fachdienst Steuern und Beiträge
Sachbearbeiter
- Telefon: 05541 75-248
- Fax: 05541 75-412
- E-Mail: Schmidt@hann.muenden.de
- Raum: 117