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Grundsteuerreform in Niedersachsen

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 tritt zum 01.01.2025 die Grundsteuerreform in Kraft. Zur Umsetzung dieser Reform müssen alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in der Zeit vom 01.07.2022 – 31.01.2023 elektronisch über das Portal „Mein ELSTER“ eine Grundsteuererklärung an das Finanzamt übermitteln.

Niedersachsen hat sich für das besonders einfache Flächen-Lage-Modell entschieden, das nur wenige Angaben zu Flächengrößen und deren Nutzung erfordert. Dafür wurde von der niedersächsischen Finanzverwaltung der sogenannte Grundsteuer-Viewer kostenlos zur Verfügung gestellt, aus dem die erforderlichen Daten zum Grundstück (Lage und Fläche sowie Bodenrichtwert) ersichtlich sind. Zudem dient er der Erläuterung des Lage-Faktors.

Eine Übersicht zur Grundsteuerreform und zu den erforderlichen Daten finden Sie auf der Internetseite vom „Landesamt für Steuern Niedersachsen“.

Stichtag für die erforderlichen Angaben ist der 01. Januar 2022.

Für weitere Auskünfte zur Grundsteuerreform ist ausschließlich das Finanzamt in Göttingen, einheitliche Grundbesitzstelle, Tel.: 0551 / 407295, zuständig.

Nutzungsart, Wohnfläche und Baujahr des Gebäudes

Bitte wenden Sie sich an den Fachdienst 5.1 Bauordnung und Statik und beantragen Sie eine Akteneinsicht.

Hinweis:

Die Akteneinsicht ist kostenpflichtig. Um Akteneinsicht nehmen zu können, ist ein Eigentumsnachweis oder eine Vollmacht des Eigentümers erforderlich.

Eine Gewährleistung, dass Unterlagen vorliegen oder inwieweit diese mit dem derzeitigen Bestand übereinstimmen, kann vom Fachdienst 5.1 Bauordnung und Statik nicht übernommen werden.

Wir bitten um Verständnis falls es aufgrund von vermehrten Anfragen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt, vielen Dank.

Video zur Umsetzung der Grundsteuereform

Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform, 21.06.2020. Verfügbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=7AL6c8faBHk [27.06.2022]

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