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Sanierungsgebiet Altstadt IV

Programmkomponente Stadtumbau West

Über das Programm "Stadtumbau" werden städtebauliche Maßnahmen der Anpassung zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in solchen Gebieten gefördert, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Derartige Funktionsverluste liegen insbesondere vor, wenn ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Nutzungen als Folge des sich abzeichnenden demografischen oder wirtschaftlichen Wandels besteht oder zu erwarten ist.

Gefördert werden Einzelmaßnahmen als Bestandteile einer Gesamtmaßnahme, die als städtebauliche Sanierungsmaßnahme (§§ 136 bis 164 BauGB) oder auf der Grundlage eines gebietsbezogenen städtebaulichen Entwicklungskonzepts in einem durch Ratsbeschluss abgegrenzten Stadtumbaugebiet (§§ 171a bis 171d BauGB) durchgeführt wird.
(Nr. 1 Abs. 2b der R-StBauF)

Die zu fördernden Maßnahmen müssen nachhaltige Beiträge zur Bewältigung der mit demografischen und wirtschaftlichen Strukturveränderungen verbundenen städtebaulichen Auswirkungen erwarten lassen.
Neben der Vorbereitung der Maßnahme werden folgende Ziele verfolgt:

  • Städtebauliche Neuordnung, Wieder- und Zwischennutzung von Brachflächen bzw. mindergenutzten Flächen,
  • Verbesserung öffentlicher Räume, des Wohnumfeldes und der privaten Freiflächen, 
  • Anpassung der städtebaulichen Infrastruktur und Sicherung der Grundversorgung, 
  • Aufwertung und Umbau des vorhandenen Gebäudebestandes 
  • Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude oder Gebäudeteile oder der dazu gehörigen Infrastruktur, 
  • Wieder- und Zwischennutzung freigelegter Flächen und
  • sonstige Vorhaben analog der Bau- und Ordnungsmaßnahmen.

(Auszug aus dem Leitfaden zur Ausgestaltung des Städtebauförderprogramms „Stadtumbau West“)

Mit der Neugliederung der Städtebauförderung im Jahr 2020 wurde das Sanierungsgebiet „Altstadt IV“ in die neue Programmkomponente „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – lebenswerte Quartiere gestalten“ überführt. Dieses neue Programm enthält die bisherigen Förderziele des Stadtumbau-Programms, geht jedoch im Sinne nachhaltiger Erneuerung darüber hinaus (z.B. Klimafolgenanpassung) und setzt einen Schwerpunkt bei der Brachflächenentwicklung zur Unterstützung des Wohnungsbaus bzw. zur Entwicklung neuer Quartiere.

Chronik

01.07.2008

Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt über die Durchführung, Dauer und Co-Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen und über das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

11.03.2009

Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt über die Satzung der Stadt Hann. Münden über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt IV“

08.04.2009

Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau West“ durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit, zugleich Zusage über Städtebaufördermittel in Höhe von 400.000 €

11.06.2009

1. Bürgerversammlung

27.07.2009

Vertrag zwischen der Stadt Hann. Münden und der DSK Deutschen Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH über die Durchführung der Sanierungsberatung

17.12.2009

Die ersten beiden Modernisierungsverträge mit privaten Hauseigentümern werden unterzeichnet

2012

Sanierung der Marktstraße und des historischen Packhofs

2013

Sanierung der Kindertagesstätte Schlosshof

2013/2014

Umgestaltung des Dielengrabens

 2019/2020

Umgestaltung Wanfrieder Schlagd 2019/2020

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

Informationen zu dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept von Hann. Münden finden Sie unter:

Rathaus & Politik / Bauen & Wohnen / Stadtentwicklungskonzepte / Integriertes Stadtentwicklungskonzept

Vorbereitende Untersuchung (VU)

Die VU hat die Planungsgruppe Lange Puche GmbH, Northeim in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Hajo Brudniok im Auftrag der Stadt Hann. Münden erstellt. Sie ist datiert vom Juli 2008.

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