Personenstandsurkunden
Beschreibung
Anforderung von Urkunden
Aus den Personenstandsregistern (Geburtenregister, Eheregister, Lebenspartnerschaftsregister und Sterberegister) können beglaubigte Abschriften oder Urkunden angefordert werden.
Ein beglaubigter Ausdruck aus einem Register gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Personenstandsfall eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder Kopie des Eintrags aus dem Personenstandsbuch.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, eine Personenstandsurkunde bei uns zu bekommen:
Über unser elektronisches Urkundenportal:
- Anforderung Geburtsurkunde
- Anforderung Eheurkunde
- Anforderung Lebenspartnerschaftsurkunde
- Anforderung Sterbeurkunde
per Fax: 05541 75-407
per E-Mail: Standesamt@Hann.Muenden.de
per Post: Standesamt Hann. Münden, Lotzestraße 2, 34346 Hann. Münden
Persönliche Vorsprache: Eine vorherige Anforderung über die o.g. Möglichkeiten erspart Ihnen Wartezeiten. Zudem kann sonst nicht garantiert werden, dass die Urkunde gleich ausgestellt werden kann.
Bitte bringen Sie einen gültigen Lichtbildausweis mit. Soll die Urkunde an dritte Personen ausgestellt werden, ist eine Vollmacht mit Ausweis in Kopie des Ausstellers und der Ausweis des Bevollmächtigten notwendig.
Welche Gebühren fallen an
beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister (erstes Exemplar): 15,00 Euro
bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 7,50 Euro
Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung: gebührenfrei
Porto für die Übersendung
Die Urkunden werden, sofern sie nicht abgeholt werden können, mit Gebührenrechnung übersandt.
Montag bis Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
nach Terminvereinbarung
Sie erreichen uns telefonisch in der Regel während der Sprechzeiten, zusätzlich freitags von 08:30 – 12:00 Uhr.
Einschränkungen wegen Eheschließungen sind möglich.