Tagesordnung - Konstituierende Sitzung des Ortsrates Hemeln für die Wahlperiode 2021-2026  

 
 
Bezeichnung: Konstituierende Sitzung des Ortsrates Hemeln für die Wahlperiode 2021-2026
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hemeln
Datum: Do, 18.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:53 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Feuerwehrgerätehaus Hemeln
Ort: Sandweg 12, 34346 Hann. Münden

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Verabschiedung von ehemaligen Ortsratsmitgliedern      
Ö 4  
Pflichtenbelehrung und Verpflichtung der Ortsratsmitglieder  
Enthält Anlagen
MitV/0032/21  
Ö 5  
Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters sowie Regelung der Vertretung  
BesV/0031/21  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Berichte des Ortsbürgermeisters und des Bürgermeisters      
Ö 7  
Fahren und Parken auf Wirtschaftswegen  
BerV/0040/21  
Ö 8  
Neubestellung eines Erbbaurechtes an dem Grundstück Gemarkung Hemeln Flur 5 Flurstücke 168/1, 170/1 und 171/1, insgesamt 14.975 m², Campingplatz Hemeln, Unterdorf 34, 34346 Hann. Münden      
    18.11.2021 - Ortsrat der Ortschaft Hemeln
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Der Ortsrat nimmt sodann die Beschlussvorlage zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, ein Erbbaurecht an dem Grundstück Gemarkung Hemeln Flur 5 Flurstücke 168/2, 170/1 und 171/1, Unterdorf 34, 34346 Hann. Münden, in Größe von insgesamt 14.975 m², mit den in der Vorlage beschriebenen Konditionen neu zu bestellen.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja

0

Nein

0

Enthaltungen

 

 

   
    24.11.2021 - Verwaltungsausschuss
    N 12 - ungeändert beschlossen
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    16.12.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat beschließt ein Erbbaurecht an dem Grundstück Gemarkung Hemeln Flur 5 Flurstücke 168/2, 170/1 und 171/1, Unterdorf 34, 34346 Hann. Münden in Größe von insgesamt 14.975 m², für 10 Jahre ab Grundbucheintragung gegen Zahlung eines Erbbauzinses von 5.504,38 € p. a. neu zu bestellen. Im Erbbaurechtsvertrag wird vereinbart, dass sich die Erbbaurechtsnehmerin gegenüber der Stadt verpflichtet, für eine ca. 25 m² große Teilfläche des Flurstücks 168/1 zu Straßenbauzwecken, die Aufhebung des Erbbaurechts und alle hierzu erforderlichen Erklärungen einschließlich der dinglichen Einigung abzugeben.

Abstimmungsergebnis:

29

Ja

0

Nein

0

Enthaltungen

 

 

Ö 9  
Antrag des Musikexpress Hemeln e. V. betreffend der Anpassung des Nutzungsvertrages des ehemaligen Gymnastikraumes im Gebäude „Hauptstraße 49“      
Ö 10  
Einwohnerfragestunde      
Ö 11  
Mitteilungen und Anfragen