Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Sitzung des Betriebsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses
Gremium: Betriebsausschuss
Datum: Do, 08.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:25 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Betriebsgebäude der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH, Werraweg 24
Ort: Betriebsgebäude der VHM, Werraweg 24

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung des Protokolls über die 5. Sitzung des Betriebsausschusses am 06.10.2022 -Öffentlicher Teil-  
BeA/05/22  
     
   
Ö 4  
Jahresabschluss 2021 der Stadtentwässerung Hann. Münden  
Enthält Anlagen
BesV/0305/22  
Ö 5  
Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes "Städtische Beteiligungen Hann. Münden"  
Enthält Anlagen
BesV/0299-1/22  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt für das Wirtschaftsjahr 2023 den vorliegenden Wirtschaftsplan einschließlich Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung. Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen dürfen Liquiditätskredite bis zur Höhe von 200 TEUR (§ 122 NKomVG) aufgenommen werden. Für die Investitionen in das Finanzanlagevermögen dürfen Kredite bis zur Höhe von 2.400 TEUR aufgenommen werden (§120 NKomVG), von denen 1.500 TEUR noch aus dem Vorjahr ausstehend sind.

   
    08.12.2022 - Betriebsausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    (Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
   
    14.12.2022 - Verwaltungsausschuss
    N 24 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    15.12.2022 - Rat der Stadt Hann. Münden
    Ö 25 - ungeändert beschlossen
   

Zu den Wortbeiträgen wird auf den TOP 24 verwiesen. Der Rat beschließt daraufhin r das Wirtschaftsjahr 2023 den vorliegenden Wirtschaftsplan einschließlich Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung. Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen dürfen Liquiditätskredite bis zur Höhe von 200 TEUR (§ 122 NKomVG) aufgenommen werden. Für die Investitionen in das Finanzanlagevermögen dürfen Kredite bis zur Höhe von 2.400 TEUR aufgenommen werden (§120 NKomVG), von denen 1.500 TEUR noch aus dem Vorjahr ausstehend sind.

 

Abstimmungsergebnis:

28

Ja

0

Nein

0

Enthaltungen

 

Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Mitteilungen und Anfragen      
N 8     (nichtöffentlich)      
N 9     (nichtöffentlich)