Der Rat beschließt für das Wirtschaftsjahr 2023 den vorliegenden Wirtschaftsplan einschließlich Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung. Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen dürfen Liquiditätskredite bis zur Höhe von 200 TEUR (§ 122 NKomVG) aufgenommen werden. Für die Investitionen in das Finanzanlagevermögen dürfen Kredite bis zur Höhe von 2.400 TEUR aufgenommen werden (§120 NKomVG), von denen 1.500 TEUR noch aus dem Vorjahr ausstehend sind.
08.12.2022 - Betriebsausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
14.12.2022 - Verwaltungsausschuss
N 24 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
15.12.2022 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 25 - ungeändert beschlossen
Zu den Wortbeiträgen wird auf den TOP 24 verwiesen. Der Rat beschließt daraufhin für das Wirtschaftsjahr 2023 den vorliegenden Wirtschaftsplan einschließlich Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung. Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen dürfen Liquiditätskredite bis zur Höhe von 200 TEUR (§ 122 NKomVG) aufgenommen werden. Für die Investitionen in das Finanzanlagevermögen dürfen Kredite bis zur Höhe von 2.400 TEUR aufgenommen werden (§120 NKomVG), von denen 1.500 TEUR noch aus dem Vorjahr ausstehend sind.