Der Verwaltungsausschuss beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 081 „Wohnpark Fuldagarten“ aufzustellen. Das Planverfahren soll 2-stufig möglichst im sog. beschleunigten Verfahren nach §13a Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Auf die Bereitstellung von Sozialwohnungen (20%-ige Sozialquote gem. Leitlinien zur Wohnraumentwicklung) kann verzichtet werden, wenn der Vorhabenträger die Kosten für die Neuanbindung des Tillyschanzenweges übernimmt.
28.11.2022 - Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung)
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt daraufhin dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 081 „Wohnpark Fuldagarten“ aufzustellen. Das Planverfahren soll 2-stufig möglichst im sog. beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Auf die Bereitstellung von Sozialwohnungen (20%-ige Sozialquote gem. Leitlinien zur Wohnraumentwicklung) kann verzichtet werden, wenn der Vorhabenträger die Kosten für die Neuanbindung des Tillyschanzenweges übernimmt.