Der Verwaltungsausschuss nimmt die Abwägung der eingegangenen Anregungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 075 „Wohnpark Gimte II“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften auszuarbeiten und die Beteiligungen nach §§ 3(2), 4(2) Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
27.02.2023 - Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung)
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss die Abwägung der eingegangenen Anregungen zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 075 „Wohnpark Gimte II“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften auszuarbeiten und die Beteiligungen nach §§ 3(2), 4(2) Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.