Tagesordnung - 8. Sitzung des Ortsrates Hedemünden  

 
 
Bezeichnung: 8. Sitzung des Ortsrates Hedemünden
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hedemünden
Datum: Mi, 13.10.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 23:47 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum des früheren Rathauses, Hedemünden, Hann. Münden
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Hedemünden am 11.02.2004 - Öffentlicher Teil -      
Ö 4  
Berichte des Ortsbürgermeisters und des Bürgermeisters      
Ö 5  
Einführung des Baulandentwicklungsmodells hier: Vorstellung des Konzepts      
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 037 "Fuchsberg-Ost" hier: Anregungen des Umlegungsausschusses      
Ö 11  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Erlass eines 1. Nachtrages zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden
Enthält Anlagen
BesV/0622/04  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den 1. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden in der als Anlage beigefügten Fassung.

   
    13.09.2004 - Ortsrat der Ortschaft Hemeln
    Ö 6 - abgelehnt
   

Zunächst trug Ortsbürgermeister Urhahn den wesentlichen Inhalt der Vorlage vor und unterstrich dabei, dass es sehr wohl notwendig sei, dass die Stadt Hann. Münden Einsparungen erziele. Daher müsse das Für und Wider dieses Vorschlages – die Ortsräte um jeweils 2 Mitlieder zu verkleinern – diskutiert werden.

Seiner Meinung nach stünde jedoch die hiermit erzielbare Einsparung in keinem Verhältnis zu den Auswirkungen einer solchen Maßnahme, die den teilweise ehedem bereits vorhandenen Politikfrust nur erhöhen werde. Die zu Wahlzeiten propagierte Stärkung der Ortsräte werde damit erheblich in Frage gestellt. Er persönlich befürworte es, wenn die Aufgaben des Ortsrates, die schließlich unter Verweis auf das Haushaltskonsolidierungskonzept künftig eher noch mehr werden sollen, auf möglichst viele Schultern verteilt werden können. Unter Bezug auf das stattgefundene Gespräch zwischen dem Bürgermeister und allen Ortsbürgermeistern trug er vor, dass dies die fast einhellige Sichtweise aller Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen sei.

So spreche er sich deutlich gegen den Tenor dieser Vorlage aus und glaube hier im Namen aller zu sprechen.

 

Ortsratsmitglied Baake äußerte, dass er sich den Worten des Ortsbürgermeisters anschließe und ging auf die vergleichsweise geringe Aufwandsendschädigung, die den Mitgliedern der Ortsräte gewährt werde, ein. Er sehe ebenfalls weitere Aufgaben auf die Ortsräte zukommen, doch vielen bedauerlicherweise immer mehr Kompetenzen weg. Letztlich habe diese Vorgehensweise den Anschein als sollten die Ortsräte schleichend wegreduziert werden.

 

Ortsratsmitglied Gralla führte aus, dass die Vorlage auf dem im Stadtrat beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzept gründe. Es sei eine Meinungsabfrage aller Ortsräte beabsichtigt gewesen, doch schließe auch sie sich den Worten des Ortsbürgermeisters an. Zudem müsse jedoch auch seitens der Ortsratsmitglieder berücksichtigt werden, dass hierbei nicht die Kosteneinsparung von 1.800 € jährlich an Aufwandsentschädigungen für Ortsratsmitglieder im Vordergrund gestanden habe, sondern vielmehr die Überlegung, durch eine Verkleinerung des Stadtrates Einsparungen in weitaus größerem Umfang erzielen zu können. In diesem Zusammenhang wies sie ergänzend daraufhin, dass es die Absicht der alten Landesregierung gewesen sei, Ortsräte gänzlich abzuschaffen.

 

Ortsratsmitglied Rudolph stellte die Frage, was denn mit dieser Vorlage tatsächlich gewollt sei; ob es um das Einsparen der 7,50 € Aufwandsentschädigung je Ortsratsmitglied gehe oder ob hiermit nicht doch andere Ziele beabsichtigt werden würden. Er selbst würde das Mandat auch ausüben, wenn er auf die monatliche Aufwandsentschädigung verzichten müsse oder solle.

 

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig verwies gleichfalls auf den Ratsauftrag innerhalb des Haushaltskonsolidierungskonzeptes und dass die Verwaltung diesen habe abarbeiten müssen. Gemäß den rechtlichen Bestimmungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung müsse ein Ortsrat aus 5 Mitgliedern bestehen, mehr Mitglieder könnten vergleichsweise als eine „freiwillige Leistung“ der Stadt Hann. Münden betrachtet werden. Persönlich habe er vollstes Verständnis für die Sichtweise der Ortsratsmitglieder, deren Argumente er nachvollziehen könne und anerkenne. Der Vorschlag stelle aus seiner Sicht jedoch auch eine Alternative dar, eine moderate aber dennoch sichtbare Reduktion der Anzahl der Ortsratsmitglieder vorzunehmen. An Hand der damit einhergehenden finanziellen Einsparungen könne damit auch gegenüber dem Landkreis Göttingen verdeutlicht werden, dass es der Stadt Hann. Münden sehr ernst sei, ihre finanziellen Probleme in den Griff zu bekommen.

Wie aber bereits Ortsbürgermeister Urhahn ausgeführt habe, sei das weitestgehend übereinstimmende Meinungsbild der Ortsbürgermeister und Ortsbürgermeisterinnen diesem Vorschlag gegenüber sehr ablehnend, so dass er wahrscheinlich in dieser Form nicht umgesetzt werden wird. Abschließend ging er auf sogenannte Kennzahlen aus dem Vergleichsring „Politik und Verwaltung“ ein, die belegten, dass der Aufwand und die Kosten, die im Zusammenhang mit der Ortsratsarbeit stünden, bei der Stadt Hann. Münden sehr hoch ausfielen. Dies sei unter anderem auch dadurch bedingt, dass während der Sitzungen der Orträte immer zumindest ein Mitglied der Verwaltungsleitung, ein Protokollführer und ein Vertreter der Versorgungsbetriebe Hann. Münden anwesend sei. 

 

Nachdem Ortsratsmitglied Grünewald kritisierte, dass den Mitgliedern des Ortsrates der Beschluss über das Haushaltskonsolidierungskonzept aus dem März 2004 bzw. dessen Folgen erst jetzt in dieser Form bekannt gegeben worden sei, sprachen sich die Mitglieder des Ortsrates einstimmig gegen die beabsichtigte Reduzierung der Ortsräte um jeweils 2 Mitglieder aus.

   
    20.09.2004 - Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen
    Ö 6 - abgelehnt
   

Ortsbürgermeister Sittig wies auf die übersandte Verwaltungsvorlage hin, in der es letztendlich um die Frage der Reduzierung der Ortsräte um jeweils 2 Mitglieder gehe.

 

Erster Stadtrat Meyer bat, die hiermit erzielbare Einsparung in Höhe von jährlich 1.800 € nicht als den Vorschlag der Verwaltung zur Behebung der finanziellen Probleme der Stadt Hann. Münden anzusehen. Der städtische Haushalt sei allerdings seit 10 Jahren unausgeglichen und der Rat der Stadt seitdem verpflichtet, ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen bzw. fortzuschreiben. In seiner diesjährigen Fortschreibung sei als einer von über 90 zu prüfenden Punkten nun auch die „Verkleinerung des Rates und evtl. der Ortsräte“ enthalten. Die Verwaltung habe aus diesem Auftrag heraus die vorgelegte Beschlussvorlage erarbeitet. Parallel dazu berichtete er von einigen im Rahmen des „Vergleichsring für Politik und Verwaltung“ erhobenen „Kennzahlen“. Aus diesen ergäbe sich, dass die auf die Aufwandsentschädigung der Ortsratsmitglieder zurückzuführenden Kosten für die Ortsräte vergleichsweise sehr gering seien. Nehme man jedoch die Leistungen der Verwaltung für die Vorbereitung, Nachbereitung und insbesondere die Durchführung der Sitzungen hinzu, liege man mit den Kosten vergleichsweise deutlich höher. Dieses begründe sich wohl u. a. auch daraus, dass in keiner der anderen Teilnehmerstädte des Vergleichsringes die Verwaltung in Ortsratssitzungen derart präsent sei, wie in den Ortschaften der Stadt Hann. Münden. Neben einem Mitglied der Verwaltungsleitung würden die Sitzungen auch von einem Protokollführer und in der Regel auch von einem Vertreter der Versorgungsbetriebe Hann. Münden begleitet, oftmals seien noch weitere Verwaltungsangehörige zugegen. Insofern liege auch hierin eine Ansatzmöglichkeit, über die Verringerung der Kosten für die Ortsräte nachzudenken. Die Entscheidung über diese Vorlage treffe zwar der Rat der Stadt Hann. Münden, doch habe sich der Bürgermeister ein klares Votum der Ortsräte hierzu erbeten.

 

Ortsratsmitglied Surup erklärte, dass sie es als Affront empfinde, wenn diese hohen Verwaltungskosten in Bezug gestellt würden zu den Kosten der Aufwandsentschädigung der Ortsratsmitglieder. Die Verwaltungskosten würden auch nicht geringer, wenn der Ortsrat um zwei Mitglieder verkleinert werden würde. Daher spreche sie sich für die SPD-Fraktion eindeutig gegen eine Verkleinerung der Ortsräte aus.

Die Ortsratsmitglieder Uckermann und Dr. Voss äußerten unter Bezug auf eine der hierzu stattgefundenen Arbeitssitzungen, dass sie sich mit einer Verkleinerung der Ortsräte ebenfalls nicht einverstanden erklären.

Ortsratsmitglied Franke brachte zum Ausdruck, dass die Arbeit des Ortsrates auf möglichst viele Schultern verteilt werden solle; schließlich seien es die Ortsratsmitglieder, die in vielerlei Arbeiten im Ort eingebunden seien und auf deren Mithilfe man nur schwer verzichten könne. Andernfalls falle es auch immer schwerer Personen zu finden, die bereit seien, ehrenamtliche Tätigkeiten zu übernehmen.

 

In der weiteren Diskussion, in die sich neben Ortsratsmitglied Dr. Voss auch die Ortsratsmitglieder Kroll und Nielsen einbrachten, zeigten die Mitglieder des Ortsrates auch ein grundsätzliches Verständnis dafür, dass in diesem Bereich ebenfalls Einsparungen erzielt werden sollen. Daher, so Ortsratsmitglied Nielsen, tue sich die Frage auf, ob evtl. über eine Reduzierung der Aufwandsentschädigung nachgedacht worden sei.

Darauf gab Erster Stadtrat Meyer die Einsschätzung von Bürgermeister Burhenne wieder, der in Anbetracht der vergleichsweise geringen Aufwandsentschädigungszahlungen im Bereich der Stadt Hann. Münden hieran bisher keine Veränderungen habe wahrnehmen wollen.

 

Ortsbürgermeister Sittig führte aus, dass er das Ansinnen der Stadtverwaltung – auch im Bereich der Gemeindeorgane Einsparungen erzielen zu wollen – teile, es stelle sich doch die schwierige Frage, wie genau dieses Ziel erreicht werden könne. Er halte es weiterhin für erforderlich, dass zu den Sitzungen des Ortsrates ein Verwaltungsleitungsmitglied komme; ebenfalls müsse ein Protokoll über die Sitzung geführt werden, welchen Umfang dieses haben müsse oder ob es gar durch ein Mitglied des Ortsrates selbst erstellt werde, wolle er zunächst dahingestellt lassen. Der „Abbau von Bürokratie“ sei künftig sicherlich nicht nur im Hinblick auf die Betreuung der Ortsräte erforderlich, ggf. müsse man aber doch auch über die Standards innerhalb der eigenen Reihen nachdenken. Für die Erfüllung der Vorgaben/Erwartungen, die aber auch seitens der Verwaltung an den Ortsrat herangetragen würden, sei es wichtig, die zu leistende Arbeit auf möglichst viele im Ortsrat aufteilen zu können.

 

Der Ortsrat sprach sich daraufhin einstimmig gegen die beabsichtigte Änderung der Hauptsatzung aus, mit der die Ortsräte ab der Kommunalwahlperiode 2006 um 2 Mitglieder verkleinert werden sollen.

   
    21.09.2004 - Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen
    Ö 6 - abgelehnt
   

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig erläuterte zunächst, dass diese Vorlage, aus der er im Weiteren vortrug und auf die hiermit verwiesen wird, auf dem vom Rat der Stadt Hann. Münden am 25.03.2004 verabschiedeten Haushhaltskonsoliederungskonzept gründe; hierin sei unter der lfd. Nr. 79 die „Verkleinerung des Rates und evtl. der Ortsräte“ vorgegeben. Die Verwaltung habe daraufhin aus diesem Auftrag heraus die vorgelegte Beschlussvorlage erarbeitet. Er nahm Bezug auf die sicherlich zur Kenntnis genommene Presseberichterstattung hinsichtlich der Meinungsäußerungen zu diesem Thema aus dem Ortsrat Hemeln, für die er sehr wohl Verständnis habe, da die Argumente der Ortsratsmitglieder, die gegen eine Verkleinerung der Ortsräte sprächen, nicht von der Hand zu weisen seien. Auch sei der Einspareffekt, der nicht als Vorschlag der Verwaltung zur Behebung aller finanzieller Probleme der Stadt begriffen werden dürfe, nicht sonderlich groß, doch sei man eben bemüht, auch mit kleinen Schritten dem Ziel der Entschuldung bzw. der Herbeiführung eines ausgeglichenen Haushaltes näher zu kommen. Die Entscheidung über diese Vorlage müsse zwar der Rat treffen, doch solle – nach einer vorab erfolgten Information aller Ortsbürgermeister/innen während eines Treffens mit dem Bürgermeister – neben der gesetzlich vorgesehenen Anhörung der Ortsräte eine deutliche Meinungsäußerung derselben abgefragt werden.

 

In einer daraufhin entbrannten Diskussion, an der sich neben Ortsbürgermeister Raddatz insbesondere die Ortsratsmitglieder Lehne, Ring, Schmidt und Natge beteiligten, wurde klar ersichtlich, dass sich auch die Mitglieder des Ortsrates Lippoldshausen gegen eine Verkleinerung der Ortsräte aussprechen. So führten die gleichzeitig auch im Rat der Stadt Hann. Münden vertretenen Ortsratsmitglieder Raddatz und Lehne aus, dass eine Reduzierung der Personenzahl in den Ortsräten nicht gewollt gewesen sei, diesbezüglich könne / solle vielleicht eher über eine Reduzierung der Aufwandsentschädigung nachgedacht werden. Auch kämen Einsparungsmöglichkeiten vielleicht beim Postversand – „zentral“ über den Ortsbürgermeister – oder bei der Protokollführung – zu führen von einer Stadtangestellten anstatt einer Stadtoberinspektorin – in Betracht. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es beabsichtigt sei, Aufgaben und Verantwortungen in die Hände des Ortsrates zu übertragen – Thema: Grünflächenpflege in den Ortsteilen / Bewirtschaftung der Dorfgemeinschaftshäuser – sei eine Verkleinerung der Ortsräte um 2 Personen nicht vertretbar. Da es immer schwerer falle Personen zu finden, die bereit seien sich ehrenamtlich zu engagieren, könne diesen nicht immer mehr aufgebürdet werden; viele von ihnen seien auch beruflich immer stärker eingebunden, so dass die Zeit für das Ehrenamt immer knapper werde.

 

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig brachte zum Ausdruck, dass sich die Verwaltung der Bedeutung und des Gewichtes der Ortsräte bewusst sei und berichtete parallel von einigen im Rahmen des „Vergleichsring für Politik und Verwaltung“ erhobenen „Kennzahlen“. Aus diesen ergäben sich, dass die auf die Aufwandsentschädigung der Ortsratsmitglieder zurückzuführenden Kosten für die Ortsräte vergleichsweise sehr gering seien. Nehme man jedoch die Leistungen der Verwaltung für die Vorbereitung, Nachbereitung und insbesondere Durchführung der Sitzungen hinzu, liege man mit den Kosten vergleichsweise deutlich höher. Dieses begründe sich wohl u. a. auch daraus, dass in keiner der anderen Teilnehmerstädte des Vergleichsringes die Verwaltung in Ortsratssitzungen derart präsent sei, wie in den Ortschaften der Stadt Hann. Münden. Insofern liege auch hierin eine Ansatzmöglichkeit, über die Verringerung der Kosten für die Ortsräte nachzudenken. Trotz der zuvor erkennbaren Ablehnung der Ortsratsmitglieder bat er um ein Votum des Ortsrates, der sich sodann einstimmig gegen eine Verkleinerung des Ortsrates aussprach.

   
    22.09.2004 - Ortsrat der Ortschaft Bonaforth
    Ö 6 - abgelehnt
    Beschlussvorschlag:

Ortsbürgermeister Heepe wies auf die übersandte Verwaltungsvorlage hin, in der es letztendlich um die Frage der Reduzierung der Ortsräte um jeweils 2 Mitglieder zugunsten einer jährlichen Einsparung von insgesamt 1.800 € gehe. Erster Stadtrat Meyer bat, die genannte Einsparung nicht als den Vorschlag der Verwaltung zur Behebung der finanziellen Probleme der Stadt anzusehen. Der städtische Haushalt sei allerdings seit 10 Jahren unausgeglichen und der Rat der Stadt seitdem verpflichtet, ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen bzw. fortzuschreiben. In seiner diesjährigen Fortschreibung sei als einer von über 90 zu prüfenden Punkten nun auch die „Verkleinerung des Rates und evtl. der Ortsräte“ enthalten. Die Verwaltung habe aus diesem Auftrag heraus die vorgelegte Beschlussvorlage erarbeitet. Parallel dazu berichtete er von einigen im Rahmen des „Vergleichsring für Politik und Verwaltung“ erhobenen „Kennzahlen“. Aus diesen ergäben sich, dass die auf die Aufwandsentschädigung der Ortsratsmitglieder zurückzuführenden Kosten für die Ortsräte vergleichsweise sehr gering seien. Nehme man jedoch die Leistungen der Verwaltung für die Vorbereitung, Nachbereitung und insbesondere Durchführung der Sitzungen hinzu, liege man mit den Kosten vergleichsweise deutlich höher. Dieses begründe sich wohl u. a. auch daraus, dass in keiner der anderen Teilnehmerstädte des Vergleichsringes die Verwaltung in Ortsratssitzungen derart präsent sei, wie in den Ortschaften der Stadt Hann. Münden. Insofern liege auch hierin eine Ansatzmöglichkeit, über die Verringerung der Kosten für die Ortsräte nachzudenken.

Ortsbürgermeister Heepe verwies auf die Bedeutung der Ortsräte und die Notwendigkeit hin, die ehrenamtliche Arbeit auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Die Nachteile, die durch eine Verringerung der Anzahl der Ortsratsmitglieder entstünden, seien höher zu bewerten als die vergleichsweise geringe Einsparung im Sinne des Vorschlages.

Auf seine Nachfrage hin stimmten sodann alle Ortsratsmitglieder einstimmig dafür, die Mitgliederzahl des Ortsrates in der bisherigen Höhe zu belassen, so dass der Stadtrat keine derartige Änderung der bestehenden Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden beschließen möge.

   
    04.10.2004 - Ortsrat der Ortschaft Laubach
    Ö 6 - abgelehnt
   

Vorab verlas Ortsbürgermeister Mundt die vorstehend genannte Verwaltungsvorlage in der es inhaltlich um die Frage der Reduzierung der Ortsräte um jeweils 2 Mitglieder zugunsten einer jährlichen Einsparung von insgesamt 1.800 € gehe.

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig erklärte darauf hin, dass grundsätzlich der vorgenannte Reduzierungsvorschlag aus dem vom Rat aufgegeben Haushaltskonsolidierungskonzept resultiere – er bat es nicht als „Anschlag auf die Ortsräte“ seitens der Verwaltung zu verstehen. Außerdem teilte er mit, dass der Verwaltungsausschuss sich in seiner letzten Sitzung bereits gegen eine Verkleinerung der Ortsräte ausgesprochen habe. Parallel dazu berichtete er von einigen im Rahmen des „Vergleichsring für Politik und Verwaltung“ erhobenen „Kennzahlen“. Aus diesen ergäbe sich, dass die auf die Aufwandsentschädigung der Ortsratsmitglieder zurückzuführenden Kosten für die Ortsräte vergleichsweise sehr gering seien. Nehme man jedoch die Leistungen der Verwaltung für die Vorbereitung, Nachbereitung und insbesondere Durchführung der Sitzung hinzu, liege man mit den Kosten vergleichsweise deutlich höher. Dieses begründe sich wohl u. a. auch daraus, dass in keiner der anderen Teilnehmerstädte des Vergleichsringes die Verwaltung in Ortsratssitzungen derart präsent sei, wie in den Ortschaften der Stadt Hann. Münden. Insofern liege nunmehr insbesondere hier eine Ansatzmöglichkeit , über die Verringerung der Kosten für die Ortsräte nachzudenken. Weiterhin sei auch die bisherige Protokollführung – in Richtung eines Ergebnisprotokolls – zu überdenken.

Ortsbürgermeister Mundt erklärte darauf hin, dass eine öffentliche Ortsratssitzung ohne ein Verwaltungsmitglied keine positive Zukunftsaussicht sei. Ein Verwaltungsmitglied könne in dem einen oder anderen Fall gleich die entsprechenden Informationen liefern.

Abschließend stimmten sodann alle Ortsratsmitglieder einstimmig gegen eine Reduzierung der Mitgliederzahl in den Ortsräten. Hinsichtlich weiterer Einsparungsvorschläge zeigte sich der Ortsrat einig, dass sich über den Vorschlag von Ortsratsmitglied Förster – unter der Voraussetzung der Gleichbehandlung von Ausschuss- und Ratsmitgliedern, die Aufwandsentschädigung zu reduzieren oder gar auf sie zu verzichten – reden ließe.

   
    06.10.2004 - Ortsrat der Ortschaft Wiershausen
    Ö 6 - geändert beschlossen
    Städtischer Rechtsdirektor Ludwig verwies darauf, dass die vorgeschlagene Reduzierung der Anzahl der Ortsratsmitglieder auf di

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig verwies darauf, dass die vorgeschlagene Reduzierung der Anzahl der Ortsratsmitglieder auf der vom Rat der Stadt am 25.03.2004 verabschiedete Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes gründe. In diesem sei unter der laufenden Nummer 79 die „Verkleinerung des Rates und evtl. der Ortsräte“ enthalten gewesen. Die Verwaltung habe daraufhin aus diesem Auftrag heraus die vorgelegte Beschlussvorlage erarbeitet, mit der man eine Reduzierung aller Ortsräte um jeweils 2 Mitglieder – zwecks Aufrechterhaltung der bisherigen, von der Größe der Ortschaften abhängigen Staffelung der Mitgliederzahl – vorgeschlagen habe. Durch diese Verkleinerung hätten sich jährliche Einsparungen im Bereich der Aufwandsentschädigung von rd. 1.800 € ergeben. Die Vorlage werde in diesen Wochen in allen Ortsräten beraten. Die bisher hiermit befassten Ortsräten hätten sich jedoch durchweg mit nachvollziehbaren Begründungen gegen eine Verkleinerung ausgesprochen. Im Verwaltungsausschuss am 29.09. habe es – wie bereits in der Zeitung berichtet worden sei – entsprechende Signale aus den Fraktionen gegeben, so dass die angedachte Reduzierung daher zwischenzeitlich „vom Tisch“ sei. Dennoch wolle man auch den übrigen Ortschaften noch die Gelegenheit geben, Stellung zu nehmen. Zugleich wolle er in diesem Zusammenhang auf Ergebnisse der Teilnahme an dem Vergleichsring „Politik und Verwaltung“ aufmerksam machen. Diese ließen erkennen, dass in Hann. Münden die Ortschaften verwaltungsseitig überdurchschnittlich aufwendig betreut würden. So könne man darüber nachdenken, ob die Präsenz der Verwaltung in den Sitzungen angemessen sei und die Protokolle beispielsweise nicht auch von einem Ortsratsmitglied geführt oder zumindest kürzer gefasst werden könnten. Aus anderen Ortschaften seien auch noch andere Überlegungen gekommen, so habe sich der Ortsrat Bonaforth dafür ausgesprochen, die monatliche, allerdings ehedem schon als gering einzuschätzende, Aufwandsentschädigung für alle Ortsratsmitglieder derart zu senken, dass damit eine Einsparung in Höhe der benannten 1.800 € erzielt werden könnte.

 

Ortsbürgermeister Kaiser stellte fest, dass sich die Ortsratsmitglieder bereits im Vorfeld der Sitzung eine Meinung gebildet hätten und sich ebenfalls gegen eine Verkleinerung des Ortsrates aussprächen.

Dagegen spreche z. B., dass immer mehr Arbeit in die Ortsräte gegeben werde und die einzelnen Mitglieder zunehmend in ihrer Aufgabe als Mittler zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern gefordert seien. Hinsichtlich der Protokollierung sei wohl durchaus denkbar, den Umfang der Niederschrift auf ein Ergebnisprotokoll zu reduzieren und Wortbeiträge einzelner Ortsratsmitglieder nur noch auf ausdrücklichen Wunsch und Formulierung hin in diese zu übernehmen.

Ortsratsmitglied Pielok ergänzte, dass durchaus auch vorstellbar sei, auf die Präsenz eines Mitgliedes der Verwaltungsleitung zu verzichten, wobei Übereinstimmung herrschte, dass dafür entscheidend sei, welche Kosten für die Wahl- bzw. Zeitbeamten aufgrund der unterschiedlichen Arbeitszeitregelungen anzusetzen seien.

 

Auf abschließende Nachfrage stellte Ortsbürgermeisterin Kaiser fest, dass sich die Ortsratsmitglieder einstimmig gegen eine Verkleinerung des Ortsrates aussprächen.

 

   
    07.10.2004 - Ortsrat der Ortschaft Mielenhausen
    Ö 6 - abgelehnt
   

Ortsbürgermeister Wesemann trug zunächst den wesentlichen Inhalt der Vorlage vor und unterstrich dabei, dass es sehr wohl notwendig sei, dass die Stadt Hann. Münden, die seit 1994 einen unausgeglichenen Haushalt habe und daher verpflichtet sei, ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu beschließen, Einsparungen erziele. Der Vorschlag einer evtl. Verringerung der Anzahl der Ratsmitglieder und in diesem Zusammenhang auch die Verkleinerung der Ortsräte sei entsprechend einem Ratsbeschluss in dieses Konsolidierungskonzept aufgenommen worden, so dass die Abhandlung dieses Punktes und die Aufnahme in die Tagesordnung pflichtgemäß vom Bürgermeister vorbereitet wurde. Auch hätten hierüber bereits Beratungen im Verwaltungs- und Finanzausschuss stattgefunden, wobei sehr unterschiedliche Aussagen getroffen worden seien und sich die Frage gestellt habe, ob eine solche Entscheidung für die Zukunft tatsächlich richtig sei. Er persönlich sei der Ansicht – ebenso wie die Fraktion –, dass es bei dieser Frage nicht allein um das Einsparpotential gehen könne und dass es politisch betrachtet ein Schritt in die falsche Richtung sei. Ehrenamtliches Engagement in diesen Zeiten zu stoppen bzw. zurückzufahren sei – noch dazu die Aufgaben komplizierter werden würden – kein gutes Signal, daneben würden künftig gerade die Ortsräte in ihrer Mittlerrolle zwischen Verwaltung und Bevölkerung noch mehr gefordert werden.

Ortsbürgermeister Wesemann gab im Weiteren den derzeitigen Sachstand zu dieser Thematik bekannt, so sei der Verwaltungsausschuss zu der Überzeugung gelangt, dass sowohl von einer Verkleinerung des Rates als auch von der Verringerung der Ortsratsmitglieder in den einzelnen Ortschaften abgesehen werde; trotzdem solle sowohl die diesbezügliche Einschätzung aller Ortsräte eingeholt als auch an alle die Frage nach Ideen oder  Überlegungen – wie Einsparungen erzielt werden könnten – gerichtet werden.

 

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig ergänzte – gleichfalls unter Verweis auf den Ratsauftrag innerhalb des Haushaltskonsolidierungskonzeptes –, dass die mit einer Verkleinerung der Ortsräte einhergehende Einsparung von 1.800,00 € tatsächlich nicht sonderlich hoch sei. Doch auch ein solch kleiner Schritt, mit dem auch gegenüber dem Landkreis Göttingen hätte verdeutlicht werden können, dass es der Stadt Hann. Münden sehr ernst sei, ihre finanziellen Probleme in den Griff zu bekommen, sei ein Schritt in Richtung Haushaltskonsolidierung. Gemäß den rechtlichen Bestimmungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung müsse ein Ortsrat aus 5 Mitgliedern bestehen, mehr Mitglieder könnten vergleichsweise als eine „freiwillige Leistung“ der Stadt Hann. Münden betrachtet werden. Persönlich habe er vollstes Verständnis für die Sichtweise der Ortsratsmitglieder, deren Argumente er nachvollziehen könne und anerkenne. Im Weiteren ging er auf sogenannte Kennzahlen aus dem Vergleichsring „Politik und Verwaltung“ ein, die belegten, dass der Aufwand und die Kosten, die im Zusammenhang mit der Ortsratsarbeit stünden, bei der Stadt Hann. Münden sehr hoch ausfielen. Dies sei unter anderem auch dadurch bedingt, dass während der Sitzungen der Orträte immer zumindest ein Mitglied der Verwaltungsleitung, ein Protokollführer und in der Regel auch ein Vertreter der Versorgungsbetriebe Hann. Münden anwesend sei.

 

Ortsratsmitglied ten Pas führte aus, dass er die Beibehaltung der jetzigen Mitgliederzahl des Ortsrates als wichtig erachte, da die Arbeit des Ortsrates so auf mehrer Schultern verteilt werden könne und letztlich auch eine größere Zahl von Meinungen und Ansichten der verschiedenen Ortsratsmitgliedern im Ortsrat diskutiert werde. Die Höhe der gezahlten Aufwandsentschädigung sei für ihn ohne Belang, auch wenn die 7,50 € nicht weiter gezahlt werden würden, würde er die Arbeit im Ortsrat fortsetzen wollen. Im Hinblick auf das Protokoll äußerte er, dass er sich auch eine andere Form desselben – in Richtung Ergebnisprotokoll – vorstellen könne.

 

Ortsratsmitglied Wedekind sprach sich ebenfalls für die Beibehaltung von 9 Ortsratsmitgliedern aus, da diese auch einen größeren Kreis von Bürgern und Einwohnern erreichten und so auch der  Informationsmultiplikator ein vielfacher sei. Als Einsparungsvorschlag regte er an, die monatliche Zahlung der Aufwandsentschädigung auf eine jährliche Zahlung ggf. zum Jahresende umzustellen, auch sehe er die derzeitige Höhe der Aufwandsentschädigung nicht als eine feste und unbedingte Größe an. Hinsichtlich des Protokolls erinnerte er an die früheren Zeiten der ehemals selbstständigen Gemeinden, hier hätten sich Freiwillige gefunden, die bereit gewesen seien, die Protokolle zu führen.

 

Ortsratsmitglied Holger Wesemann führte in diesem Zusammenhang aus, dass dies die 6. Ortsratssitzung innerhalb von 3 Jahren sei. Würden sich also die Ortsratsmitglieder bereit finden das Protokoll selbst anzufertigen bedeutete dies, dass innerhalb der Kommunalwahlperiode von 5 Jahren jedes Mitglied voraussichtlich 1 Protokoll zu schreiben habe. 

 

Als weiterer Vorschlag wurde angedacht, dass das Beisein von Verwaltungsmitarbeitern evtl. flexibler gestaltet werden könne; dies wurde verbunden mit der rechtlichen Frage, ob ein Mitglied der Verwaltung bei einer Sitzung des Ortsrates anwesend sein müsse, was Städtischer Rechtsdirektor Ludwig verneinte.

 

Daraufhin äußerten jedoch die Ortsratsmitglieder Specht und ten Pas ihre Bedenken, Sitzungen des Ortsrates gänzlich ohne die Beteiligung eines Verwaltungsmitarbeiters durchzuführen.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, sprach sich der Ortsrat einstimmig gegen die ursprünglich beabsichtigte Reduzierung der Ortsräte um jeweils 2 Mitglieder aus.

   
    11.10.2004 - Ortsrat der Ortschaft Oberode
    Ö 6 - abgelehnt
    Erster Stadtrat Meyer führte aus, dass die vorliegende Ratsvorlage in der Zwischenzeit vom Bürgermeister zurückgezogen worden

Erster Stadtrat Meyer führte aus, dass die vorliegende Ratsvorlage in der Zwischenzeit vom Bürgermeister zurückgezogen worden sei, nachdem der Verwaltungsausschuss in seiner letzten Sitzung entschieden habe, dass es nicht zu einer Verkleinerung des Rates und auch zu keiner Verkleinerung der Ortsräte kommen werde. Sie sei jedoch trotzdem nicht von der Tagesordnung der noch stattfindenden Ortsräte genommen worden, um – da die Stadt Hann. Münden in diesem Jahr den 10. unausgeglichenen Haushalt habe und im Verwaltungshaushalt über 30 Mio. € der Ausgaben nicht gedeckt seien – auch in diesem Bereich über evtl. Einsparungsmaßnahmen zu diskutieren. Nachdem der im Haushaltskonsolidierungskonzept aufgenommene Vorschlag der Verkleinerung der Gremien verworfen worden sei und der Vergleichsring „Politik und Verwaltung“ im Hinblick auf die Ortsratsarbeit/ -betreuung im Bereich der Stadt Hann. Münden deutlich gemacht habe, dass der hier betriebene Aufwand – vergleichsweise auch zu anderen Städten in der Region – sehr hoch sei, müsse in Anbetracht der mit den Ortsratssitzungen verbundenen Kosten überlegt werden, wie es zu Einsparungen kommen könne. So würde beispielsweise in anderen Kommunen an den Sitzungen der Ortsräte kein Mitglied der Verwaltungsleitung teilnehmen – diese würden nur dann hinzukommen, wenn wegen bestimmter Probleme deren Anwesenheit erforderlich sei. Gleichfalls würde auch nicht überall ein Verwaltungsmitarbeiter ein Protokoll führen, bzw. würde dieses in der Form eines Ergebnisprotokolls geführt werden. Daneben sei auf den Ortsratssitzungen im Bereich der Stadt Hann. Münden in der Regel ein „dritter Mitarbeiter“, der Vertreter der Versorgungsbetriebe, zugegen, manches Mal – so wie heute – noch mehr. All dies verursache, auch unter Einbeziehung der erforderlichen Vor- und Nachbearbeitungsarbeiten, erhebliche Kosten.

 

Ortsbürgermeister Worch fasste kurz zusammen, dass sich die Mitglieder des Ortsrates mit dem Inhalt dieser Vorlage beschäftigt und sich gegen eine Reduzierung der Anzahl der Ortsratsmitglieder ausgesprochen hätten. Die finanzielle Ersparnis stünde in keinem Verhältnis zu den für die Ortsräte eintretenden Nachteilen.

 

Auf die Nachfrage von Ortsratsmitglied August Henze, ob es rechtlich zulässig sei, wenn beispielsweise bei einer der nach § 55 g Abs. 3 NGO geforderten Anhörung des Ortsrates kein Vertreter der Verwaltung zugegen sei, antwortete Erster Stadtrat Meyer, dass dies sehr wohl zulässig sei. Es müsse lediglich protokollarisch festgehalten werden, dass die Anhörung erfolgt sei; dieses Protokoll könne aber ebenso von einem Mitglied des Ortsrates selbst – ggf. auch in Ergebnisform – angefertigt werden.      

 

Abschließend bat Erster Stadtrat Meyer die Mitglieder des Ortsrates über diesbezügliche Einsparmaßnahmen zu beraten.

   
    12.10.2004 - Ortsrat der Ortschaft Gimte
    Ö 6 - zurückgezogen
   
   
    13.10.2004 - Ortsrat der Ortschaft Hedemünden
    Ö 7 - abgelehnt
   
Ö 8  
Landschaftsschutzgebiets-Verordnung "Naturpark Münden" und "Sollingvorland" hier: Neuabgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs  
Enthält Anlagen
BerV/0639/04  
Ö 9  
Neufassung der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Hann. Münden  
Enthält Anlagen
BesV/0645/04  
Ö 10  
Anpassung der "Tempo-30-Zone" an die gesetzlichen Bestimmungen      
Ö 12  
Anfragen und Mitteilungen