Tagesordnung - 9. Sitzung des Ortsrates Hedemünden  

 
 
Bezeichnung: 9. Sitzung des Ortsrates Hedemünden
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hedemünden
Datum: Mo, 22.11.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:38 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum des früheren Rathauses, Hedemünden, Hann. Münden
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Hedemünden am 13.10.2004 - Öffentlicher Teil -      
Ö 4  
Übergang eines Sitzes im Ortsrat Hedemünden  
BesV/0665/04  
Ö 5  
Pflichtenbelehrung neuer Ortsratsmitglieder gem. § 28 Nds. Gemeindeordnung (NGO) und Verpflichtung nach § 42 NGO  
Enthält Anlagen
MitV/0666/04  
Ö 6  
Neuwahl einer Ortsbürgermeisterin / eines Ortsbürgermeisters und ggf. Neuwahl einer stellvertretenden Ortsbürgermeisterin / eines stellvertretenden Ortsbürgermeisters  
MitV/0669/04  
Ö 7  
Berichte des Ortsbürgermeisters und des Bürgermeisters      
Ö 8  
Haushalt 2005  
BerV/0680/04  
Ö 9  
Landschaftsschutzgebiets-Verordnung "Naturpark Münden" und "Sollingvorland" hier: Neuabgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs  
Enthält Anlagen
BerV/0639/04  
Ö 10  
Rasengräber hier: Angebot einer neuen Beisetzungsform
BerV/0683/04  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat stimmt der Anlage von Rasenreihengräbern für Erdbestattungen und für Urnenbestattungen zu.

   
    08.11.2004 - Ortsrat der Ortschaft Bonaforth
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   
   
    08.11.2004 - Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   
   
    10.11.2004 - Ortsrat der Ortschaft Hemeln
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   
   
    11.11.2004 - Ortsrat der Ortschaft Laubach
    Ö 6 - geändert beschlossen
   

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig erinnerte, dass von Seiten der Ortsräte die Nachfrage nach anonymen Gräbern gekommen sei. Die bisherigen Erfahrungen der Friedhofsverwaltung und Erkenntnisse aus der Fachliteratur haben inzwischen ergeben, dass es den Bürgern im Wesentlichen nicht um anonyme sondern um pflegeleichte Grabstellen, die die Hinterbliebenen von aufwendigen Unterhaltungsaufwendungen befreie, gehe. Diesem Wunsch solle nunmehr entsprochen werden, indem auf den Friedhöfen Rasenreihengräber für Erd- und Urnenbestattungen angeboten werden, die vom Betrieb Stadtgrün gemäht würden.

Die Rasengräber müssten zwingend mit einem Gedenkstein oder mit einer Grabplatte versehen werden.

 

Zur Zeit stelle man dieses Angebot in den Ortsräten vor. Die Zustimmung vorausgesetzt, werde die Verwaltung daraufhin einen entsprechenden Vorschlag für die notwendige Änderung der Friedhofssatzung unterbreiten. Die Kosten für die neue Grabart müssten ebenfalls noch ermittelt werden.

 

In der anschließenden Diskussion wurde das beschriebene zusätzliche Angebot grundsätzlich begrüßt.

Die Gestaltung – der für diese Grabform ausgewiesenen Fläche – sollte jedoch im Einzelnen für jeden Friedhof gesondert betrachtet werden.

 

Ortsratsmitglied Förster schlug vor, auf dem Laubacher Friedhof eine Sammelstele für mehrere Rasengräber aufzustellen und gleichzeitig einen Pflegevertrag mit der Friedhofsverwaltung –

der das Mähen während der Liegezeit regele – abzuschließen. Beim Aufstellen von einzelnen Gedenksteinen wäre mit einem hohen Pflegeaufwand zu rechnen, da man diese mit einer Rasenschere einzeln freischneiden müsse.

 

Zusammenfassend stellte Ortsbürgermeister Mundt fest, dass der Ortsrat sich einstimmig für die Anlage von Rasenreihengräbern für Erd- und Urnenbestattungen aussprach. Für den Friedhof Laubach bat man jedoch die Anregung einer Sammelstele aufzunehmen oder sich entweder für Gedenksteine oder Gedenkplatten zu entscheiden.

   
    15.11.2004 - Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Erster Stadtrat Meyer erinnerte daran, dass insbesondere aus den Ortschaften die Möglichkeit anonymer oder einfacher Grabstellen auf den Friedhöfen nachgefragt worden sei. Vorrangig gehe es dabei aber im Wesentlichen um pflegeleichte Gräber, die die Hinterbliebenen damit zugleich von weiteren Unterhaltungsaufwendungen befreiten. Diesem Wunsch solle künftig entsprochen werden, indem man auf den städtischen Friedhöfen der Ortsteile Rasenreihengräber für Erd- und Urnenbestattungen anbiete, die vom Betrieb Stadtgrün gemäht würden. Die Rasengräber müssten zwingend mit einem Gedenkstein oder mit einer Grabplatte versehen werden, was aber auch dazu führe – und auf den Ortschaften sicherlich auch begrüßt werde –, dass die verstorbene Person nicht einfach aus dem Gedächtnis / der Erinnerung der Bevölkerung im Ort entweiche und ihr Name erhalten bleibe.

Zur Zeit stelle man dieses Angebot in den Ortsräten vor, danach solle noch eine Beratung im Umweltausschuss erfolgen. Die Zustimmung dieser Gremien vorausgesetzt, werde die Verwaltung einen entsprechenden Vorschlag für die notwendige Änderung der Friedhofssatzung unterbreiten. Die Kosten für die neue Grabart müssten noch ermittelt werden, doch werde nicht erwartet, dass die Kosten höher ausfielen als für die bisherige Bereitstellung eines Reihengrabes.

 

Ortsbürgermeister Sittig führte an, dass diese Form der Bestattung bereits in den nördlichen Ländern Europas oftmals zu beobachten sei und er das beabsichtigte zusätzliche Angebot begrüße. So bestünde auch weiterhin die Möglichkeit, an einer Grabstätte Blumen abzulegen.

Hierauf erwiderte Erster Stadtrat Meyer, dass das Aufstellen von Schalen nicht gestattet werden würde und beim Mähvorgang auf niedergelegte Blumengestecke keine Rücksicht genommen werden könne.

 

Auf den Hinweis von Ortsratsmitglied Nielsen, dass der kirchliche Friedhof der Ortschaft Hemeln bereits Urnenrasenreihengräber anbiete, verdeutlichte Erster Stadtrat Meyer, dass die Stadt Hann. Münden beabsichtige, diese Form der Bestattung sowohl für Urnenbeisetzungen als auch für Erdbestattungen anzubieten. Die zusätzlichen Bestattungsmöglichkeiten sollen bei positivem Beratungsverlauf im Verlauf des kommenden Jahres geschaffen werden.

 

Nachdem Ortsratsmitglied Surup nochmals auf die Kostenfrage eingegangen war erkundigte sie sich wovon die Größe der einzurichtenden Rasengräberfelder abhängig sein werde, von der Größe des Friedhofes oder von der Zahl der in der Ortschaft wohnenden Einwohner/innen.

Erster Stadtrat Meyer erklärte, dass hierzu noch keine genaueren Überlegungen angestellt worden seien und man in die Planungen auch die jeweiligen Entwicklungsflächen der Friedhöfe einbeziehen müsse. Der Auslastungsgrad der einzelnen Friedhöfe sei dem Betrieb Stadtgrün gleichfalls bekannt. Abschließend müsse ebenfalls berücksichtigt werden, dass es sich bei den Friedhöfen der Stadt Hann. Münden kostenrechnerisch immer um einen Friedhof mit mehreren Außenstellen handele.

 

Nachdem aus den verschiedenen Wortbeiträgen hervorging, dass das zusätzliche Angebot des Betriebes Stadtgrün positiv aufgenommen werde, stimmten die Mitglieder des Ortsrates der Anlage von Rasenreihengräbern für Erd- und Urnenbestattungen einstimmig zu.

   
    17.11.2004 - Ortsrat der Ortschaft Wiershausen
    Ö 6 - zur Kenntnis genommen
   
   
    18.11.2004 - Ortsrat der Ortschaft Mielenhausen
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   
   
    22.11.2004 - Ortsrat der Ortschaft Hedemünden
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 037 "Fuchsberg-Ost" hier: Stellungnahme der Verwaltung zum Umlegungsverfahren  
BesV/0688/04  
Ö 12  
Neuwahl einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Hedemünden, Oberode, Laubach)  
BesV/0681/04  
Ö 13  
Einwohnerfragestunde      
Ö 14  
Anfragen und Mitteilungen