Tagesordnung - 10. Sitzung des Ortsrates Hedemünden  

 
 
Bezeichnung: 10. Sitzung des Ortsrates Hedemünden
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hedemünden
Datum: Di, 22.02.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:02 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Sitzungsraum des früheren Rathauses, Hedemünden, Hann. Münden
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Hedemünden am 22.11.2004 - Öffentlicher Teil -      
Ö 4  
Berichte des Ortsbürgermeisters und des Bürgermeisters      
Ö 5  
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden betreffend beratender Mitgliedschaft von Ratsmitgliedern in den Ortsräten Ratsantrag der GHMÜ-Fraktion vom 27.12.2004  
Enthält Anlagen
BesV/0719/05  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Im Hinblick auf den Antrag der GHMÜ-Ratsfraktion vom 27.12.2004, sprechen sich die Mitglieder des Ortsrates für eine Änderung – entsprechend dem beigefügten 2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden vom 13.11.2001 – der Hauptsatzung aus.

   
    03.02.2005 - Ortsrat der Ortschaft Laubach
    Ö 5 - abgelehnt
    Beschlussvorschlag:

Ortsbürgermeister Mundt verlas die an alle Ortsratsmitglieder übersandte Verwaltungsvorlage. Anschließend erläuterte Städtischer Rechtsdirektor Ludwig den hierfür ursächlichen Antrag der GHMÜ-Ratsfraktion.

Bürgermeister Burhenne führte weiterhin aus, dass man versuche, mit der Änderung der Hauptsatzung einen Parteikonsens zu finden. Diesbezüglich stellte er fest, dass der Ortsteil Laubach zur Zeit drei Ratsmitglieder habe, wobei zwei davon ebenfalls Mitglieder im Ortsrat seien. Somit befinde sich Laubach insbesondere im Vergleich zur Ortschaft Mielenhausen in der glücklichen Lage unmittelbar Informationen des Rates zu erhalten. Anschließend folgte eine Diskussion.

Auf die Nachfrage von Ortsratsmitglied Förster, im Entwurf zum 2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden vom 13.11.2001 in § 1 Satz 2 das Wort „gehören“ durch das Wort „können“ auszutauschen, entgegnete Bürgermeister Burhenne dass, wenn es eine Änderung der Hauptsatzung geben werde, die Umsetzung nur einheitlich sein könne.  Eine Sonderregelung nur für die Ortschaft Mielenhausen werde es nicht geben.

Ortsratsmitglied Salisbury sprach sich für eine Änderung der Hauptsatzung aus. Jeder werde ihrer Ansicht nach im Ortsrat gebraucht und unabhängig der persönlichen Verbundenheit wäre es sozusagen ein Eigentor, wenn dieses verwehrt würde.

Zudem stellte Bürgermeister Burhenne nochmals klar, dass die Änderung der Hauptsatzung Sache des Rates sei und er lediglich ein klares Meinungsbild mitnehmen wolle, da diese Änderung Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Ortsrates habe.

Anschließend lies Ortsbürgermeister Mundt über den die Änderung der Hauptsatzung enthaltenen Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage abstimmen. Dieser wurde mit einer Gegenstimme abgelehnt, so dass Ortsbürgermeister Mundt feststellte, dass sich der Ortsrat Laubach somit gegen eine Umsetzung des vorgelegten Antrages der GHMÜ-Ratsfraktion auf Änderung der Hauptsatzung ausgesprochen habe.

   
    07.02.2005 - Ortsrat der Ortschaft Mielenhausen
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Ortsbürgermeister Wedekind führte zunächst aus, dass die vorliegende Vorlage der Verwaltung letztlich auf einer Entscheidung des Ortsrates Mielenhausen basiere. Die Mitglieder des Ortsrates hätten sich in ihrer Arbeitssitzung am 13.12.2004 dafür ausgesprochen, dass, wenn möglich, nach dem Ausscheiden von Manfred Wesemann aus dem Ortsrat und aus dem Stadtrat, Ratsherr Dr. Tulowitzki nicht stimmberechtigtes Mitglied des Ortsrates werden solle. Damit hätten die Ortsratsmitglieder das Ziel, über die weitere Arbeit des Stadtrates direkt informiert zu werden, vor Augen gehabt. Dr. Tulowitzki habe daraufhin als Vorsitzender der Fraktion Freie Wählergemeinschaft Grünes Hann. Münden den der Anlage beigefügten Antrag gestellt. Mit einer entsprechenden Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden – wie sie als Anlage 2 der Vorlage beigefügt sei – könne dieses von den Ortsratsmitgliedern formulierte Ziel erreicht werden.

 

Ortsratsmitglied ten Pas erkundigte sich daraufhin, ob, wenn der Rat der Stadt Hann. Münden eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung beschließen sollte, diese neue Regelung auf Dauer gelte.

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig bejahte diese Nachfrage mit dem Hinweis, dass die Regelung bis zu einer erneuten Beschlussfassung des Rates über die Hauptsatzung, und zwar speziell zu diesem Punkt, Bestand habe.

 

Da keine weiteren Wortbeiträge mehr vorlagen, ließ Ortsbürgermeister Wedekind über die vorliegende Beschlussvorlage abstimmen. Die Mitglieder des Ortsrates sprachen sich daraufhin bei einer Gegenstimme für eine Änderung – entsprechend dem beigefügten 2. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden vom 13.11.2001 – der Hauptsatzung aus.

   
    09.02.2005 - Ortsrat der Ortschaft Oberode
    Ö 5 - abgelehnt
    Einleitend verwies Ortsbürgermeister Worch zu diesem Tagesordnungspunkt auf die den Ortsratsmitgliedern übersandte Verwaltungs

Einleitend verwies Ortsbürgermeister Worch zu diesem Tagesordnungspunkt auf die den Ortsratsmitgliedern übersandte Verwaltungsvorlage sowie den hierfür ursächlichen Antrag der GHMÜ-Ratsfraktion hin. Anschließend erläuterte Erster Stadtrat Meyer die Zusammenhänge ausführlich. Zunächst stellte Ortsbürgermeister Worch fest, dass sie diesen Tagesordnungspunkt intern im Ortsrat ausdiskutiert haben. Man sei sich dahingehend einig, dass es für sie eine Selbstverständlichkeit sei, dass alle Rats- oder Kreistagsmitglieder im Ortsrat mitreden dürften. Hierfür müsse aus ihrer Sicht keine Satzungsänderung erfolgen. Sodann lies Ortsbürgermeister Worch über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage betr. die Änderung der Hauptsatzung abstimmen.

Dieser Vorschlag wurde von den Mitgliedern des Ortsrates mit einer Enthaltung abgelehnt.

Ortsbürgermeister Worch stellte fest, dass sich der Ortsrat Oberode somit gegen eine Umsetzung des vorgelegten Antrages der GHMÜ-Ratsfraktion auf Änderung der Hauptsatzung ausgesprochen habe.

   
    09.02.2005 - Ortsrat der Ortschaft Wiershausen
    Ö 6 - abgelehnt
   

Ortsbürgermeisterin Kaiser verlas zunächst den Tenor der Verwaltungsvorlage, die Städtischer Rechtsdirektor Ludwig daraufhin erläuterte und der den Antrag der GHMÜ-Ratsfraktion als ursächlich hierfür anführte.

Ortsbürgermeisterin Kaiser brachte daraufhin zum Ausdruck, dass sie eine solche Regelung nicht befürworte. Eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung könne sogar dazu führen, dass ein solches nicht in den Ortsrat gewähltes Mitglied sogar zur / zum Ortsbürgermeister/in gewählt werden könne; eine solche Vorgehensweise erachte sie auch als unfair gegenüber den Wählerinnen und Wählern. Auch Ortsratsmitglied Bettermann legte die Gründe dar, aus denen heraus sie eine Änderung der Hauptsatzung ablehne, die Wahl der Ortsräte erfolge parallel zur Stadtrats- und Kreistagswahl. Es könne sich daher jeder, der ein entsprechendes Interesse auch an der Mitarbeit im Ortsrat habe, der Wahl der Bürgerinnen und Bürger stellen. Sie könne den Wunsch des Ortsrates Mielenhausen durchaus verstehen, doch bleibe es der betroffenen Person unbenommen, zu den öffentlichen Sitzungen des Ortsrates zu kommen. Eine Zusammenarbeit bzw. der Austausch von Informationen sei unproblematischerweise auch ohne eine Abänderung der Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden möglich.

 

Bürgermeister Burhenne führte aus, dass man versuche, mit der Änderung der Hauptsatzung einen Parteikonsens zu finden. Das nunmehr beschrittene Verfahren solle jedoch vor einer Entscheidung durch den hierfür zuständigen Rat das diesbezügliche Meinungsbild der betroffenen Ortsräte abfragen, damit es in dem Abwägungsprozess des Rates berücksichtigt werden könne. Er persönlich halte es eher für eine Stärkung der Ortsräte, wenn mehr Personen in dem Gremium mitwirkten.

 

Ortsratsmitglied Pielok erklärte, dass ein solcher Schritt Vor- wie auch Nachteile haben könne. In Bezug auf Mielenhausen führte er aus, dass sich dort während der letzten Ortsratssitzung keiner bereitgefunden habe, sich als Ortsbürgermeister zur Verfügung zu stellen und man ggf. dankbar gewesen wäre, wenn der Ortsrat ein weiteres Mitglied – mit beratender Stimme – gehabt hätte, dass sich evtl. zur Verfügung gestellt hätte. Er unterstütze hingegen die von Ortsbürgermeisterin Kaiser gemachten Ausführungen und sei gleichfalls der Ansicht, dass man sich der Wahl der Bürgerinnen und Bürgern stellen sollte. Aufgrund dessen begrüße er den hier gemachten Vorschlag nicht unbedingt.

 

Sodann ließ Ortsbürgermeisterin Kaiser über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage abstimmen. Nachdem die Mitglieder des Ortsrates einheitlich gegen den Beschlussvorschlag gestimmt hatten stellte sie fest, dass sich der Ortsrat einstimmig gegen eine Umsetzung des vorgelegten Antrages der GHMÜ-Ratsfraktion auf Änderung der Hauptsatzung ausgesprochen habe.

   
    14.02.2005 - Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen
    Ö 5 - abgelehnt
    Ortsbürgermeister Sittig verwies auf die den Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage sowie den Antrag der GHMÜ-Rats

Ortsbürgermeister Sittig verwies auf die den Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage sowie den Antrag der GHMÜ-Ratsfraktion. Er zitierte hieraus den der Beschlussfassung des Stadtrates obliegenden Auftrag an die Verwaltung, die Hauptsatzung derart zu ändern, dass Ratsmitglieder die in einer Ortschaft wohnen, diesem Ortsrat mit beratender Stimme angehören können. Initiiert worden sei dieser Antrag anlässlich des Ausscheidens des ehemaligen Ratsherrn Wesemann aus dem Stadtrat mit der Folge, dass im Ortsrat Mielenhausen kein Ratsmitglied mehr vertreten sei.

 

Ortsratsmitglied Franke zeigte Verständnis für dieses Interesse des Ortsrates Mielenhausen. Andererseits sei es für den gewünschten Informationsfluss zwischen Rat und Ortsrat nicht zwingend erforderlich, dass ein Ratsmitglied diesem gleichzeitig angehören müsse. Vielmehr sei es möglich, den Informationsaustausch auch gerade im Rahmen der bewährten Arbeitsgespräche vorzunehmen.

Ratsfrau Surup ergänzte, dass es jedem Bürger, der sich um eine Wahl in den Stadtrat bemühe, freistehe, auch für den Ortsrat zu kandidieren. Sofern dieses nicht geschehe bzw. keine Wahl erfolge, sei es nicht einsehbar, dass die Mitgliedschaft nun auf die beantragte Art und Weise herbeigeführt werde. Zu berücksichtigen für die Entscheidung in dieser Frage sei weiterhin, dass sich die Auswirkungen zunächst nur noch auf die bereits im nächsten Jahr ablaufende Wahlperiode beschränkten. Auch Ortsratsmitglied Backs sprach sich unter Bezugnahme auf diese Argumente gegen eine Änderung im Sinne des Antrages aus.

Dagegen sprachen sich die Ortsratsmitglieder Uckermann und Dr. Voss, auch unter Hinweis darauf, dass durch diese zusätzliche Möglichkeit einer beratenden Mitgliedschaft keine Mehrkosten entstünden, für eine Änderung im Antragssinne aus.

Sodann ließ Ortsbürgermeister Sittig über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage abstimmen.

Für diesen stimmten 3 Ortsratsmitglieder, 6 Mitglieder sprachen sich dagegen aus

Ortsbürgermeister Sittig stellte fest, dass sich somit der Ortsrat Volkmarshausen mehrheitlich gegen eine Umsetzung des vorgelegten Antrages der GHMÜ-Ratsfraktion auf Änderung der Hauptsatzung ausgesprochen habe.

   
    15.02.2005 - Ortsrat der Ortschaft Bonaforth
    Ö 5 - abgelehnt
   

Nachdem Ortsbürgermeister Heepe zunächst den Tenor der Verwaltungsvorlage vorlas, führte Ortsratsmitglied Schäfer aus, dass ihn die nunmehr diskutierte indirekte „Vergrößerung“ der Ortsräte doch verwundere, da in der vorletzten Ortsratssitzung noch die Verkleinerung der Ortsräte diskutiert worden sei. Er sehe nicht die Notwendigkeit, die bestehenden Regelungen zu verändern. Die politische Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland basiere auf einer repräsentativen Demokratie, dies bedeute, dass die Vertreter der Bürgerinnen und Bürger in die jeweiligen Gremien gewählt werden würden. Ihm sei bekannt, dass es sich nur um eine beratende Mitgliedschaft handeln solle, doch könne er sich mit einer solchen Regelung nicht anfreunden. Um seine Bedenken zu unterstreichen, stellte er die rhetorische Frage, was passiere, wenn ein Vertreter einer evtl. radikalen Gruppierung in den Stadtrat gewählt werde und aus der Ortschaft stamme, auch dieser würde dann – ohne gewählt worden zu sein – Mitglied des Ortsrates werden. Auch vor diesem Hintergrund lehne er eine Änderung der Hauptsatzung – wie die vorliegende Vorlage sie vorsieht – ab, auch wenn ihm durchaus bewusst sei, dass es Situationen geben möge, aus denen heraus man sich eine solche Änderung wünsche.

 

Ortsratsmitglied Hansen stellte fest, dass der Ortsrat dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage aufgrund der gesetzlichen Grundlagen folgen oder aber ihn auch ablehnen könne, die Entscheidung hierüber werde beim Stadtrat liegen. Er persönlich sei jedoch auch der Auffassung, dass man sich der Wahl der Bürgerinnen und Bürger stellen solle, um die Mitgliedschaft im Stadtrat als auch die Mitgliedschaft im Ortsrat zu erlangen. Sollten sie als Mitglieder des Ortsrates Beratungsbedarf haben, würden sie sich an kompetente Personen, ggf. auch an den Bürgermeister der Stadt Hann. Münden wenden, damit die Klärung des Sachverhaltes – evtl. auch in einer Arbeitssitzung des Ortsrates – herbeigeführt werden könne. Er lehne daher diesen Beschlussvorschlag gleichfalls ab.

 

Auf eine Nachfrage Ortsratsmitgliedes Schäfer hinsichtlich der Berichterstattung der örtlichen Presse über die Sitzung des Ortsrates Mielenhausen bestätigte Erster Stadtrat Meyer, dass eine Korrektur der Aussage, dass die Änderung umgesetzt werde, nachdem der Ortsrat Mielenhausen sich dafür ausgesprochen habe, erfolgen werde, da richtigerweise der Stadtrat die abschließende Entscheidung hierüber treffen werde.

 

Nachdem auch Ortsratsmitglied Schäfer anmerkte, dass es ausreichend Möglichkeiten gebe, Kontakte zur Stadtverwaltung aufzunehmen oder herzustellen, ließ Ortsbürgermeister Heepe über den Beschlussvorschlag abstimmen. Dabei sprachen sich die Mitglieder des Ortsrates Bonaforth einstimmig dagegen aus, dass die Hauptsatzung der Stadt Hann. Münden – entsprechend dem der Vorlage beigefügten 2. Nachtrag – geändert werde.

   
    16.02.2005 - Ortsrat der Ortschaft Gimte
    Ö 5 - abgelehnt
    Ortsbürgermeisterin Arlt verwies zu diesem Tagesordnungspunkt auf die den Ortsratsmitgliedern vorliegende Verwaltungsvorlage s

Ortsbürgermeisterin Arlt verwies zu diesem Tagesordnungspunkt auf die den Ortsratsmitgliedern übersandte Verwaltungsvorlage sowie den hierfür ursächlichen Antrag der GHMÜ-Ratsfraktion.

Ortsratsmitglied Katzwinkel wies darauf hin, dass die Änderung einer Hauptsatzung während der laufenden Wahlperiode eher unüblich sei. Vor kurzem habe man noch über die mögliche Verkleinerung der Ortsräte zu Beginn der nächsten Wahlperiode nachgedacht, nun werde vorgeschlagen, zusätzliche Mitglieder in die Ortsräte hineinzunehmen. Dieses werde von seiner Fraktion nicht befürwortet, da es auch auf anderem Wege – so beispielsweise über die Fraktionsarbeit oder den Informationsaustausch in Arbeitssitzungen – möglich sei, Informationen zwischen Ortsräten und Ratsmitgliedern auszutauschen.

Ortsratsmitglied Frau Baumgärtel zeigte zwar Verständnis für das Ansinnen des Ortsrates Mielenhausen, stellte jedoch fest, dass aus Sicht des Ortsrates Gimte aufgrund der guten Vertretung von Ratsmitgliedern im Ortsrat und den vorgenannten Gründen die vorgeschlagene Änderung der Hauptsatzung nicht zu befürwortet sei. Letztlich bleibe dem Ortsrat im übrigen bei Bedarf auch noch die Möglichkeit, im Rahmen öffentlicher Sitzungen „Anhörungen“ vorzunehmen.

Ortsratsmitglied Schuler bekräftigte ebenfalls diese Einschätzung und wies darauf hin, dass sich die Ortsratsmitglieder mit Sicherheit bei Bedarf über die Vorgänge im Rat ausreichend kundig machen könnten, ohne dass es hierfür eines beratenden Ratsmitgliedes im Ortsrat bedürfe. Im übrigen bestehe für jedes Ratsmitglied auch die Möglichkeit, sich in seiner Ortschaft um eine direkte Wahl in den Ortsrat zu bemühen.

 

Sodann ließ Ortsbürgermeisterin Arlt über den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage betreffend die Änderung der Hauptsatzung abstimmen. Dieser Vorschlag wurde von den Mitgliedern einstimmig abgelehnt.

Ortsbürgermeisterin Arlt stellte fest, dass sich der Ortsrat Gimte somit gegen eine Umsetzung des vorgelegten Antrages der GHMÜ-Ratsfraktion auf Änderung der Hauptsatzung ausgesprochen habe.

   
    16.02.2005 - Ortsrat der Ortschaft Hemeln
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   
   
    21.02.2005 - Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen
    Ö 5 - abgelehnt
   

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig erläuterte die den Ortsratsmitgliedern übersandte Verwaltungsvorlage sowie den hierfür ursächlichen Antrag der GHMÜ-Ratsfraktion.

Ortsbürgermeister Raddatz wies diesbezüglich daraufhin, dass sich die Ortsratsmitglieder dahingehend einig seien, dass die Person, die in den Ortsrat möchte, sich auch entsprechend dafür aufstellen lasse.

Anschließend ließ Ortsbürgermeister Raddatz über den die Änderung der Hauptsatzung enthaltenen Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage abstimmen. Dieser wurde einstimmig abgelehnt, so dass Ortsbürgermeister Raddatz feststellte, dass sich der Ortsrat Lippoldshausen somit einstimmig gegen eine Umsetzung des vorgelegten Antrages der GHMÜ-Ratsfraktion auf Änderung der Hauptsatzung ausgesprochen habe.

   
    22.02.2005 - Ortsrat der Ortschaft Hedemünden
    Ö 5 - abgelehnt
    Ortsbürgermeister Bethke verwies auf die den Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage sowie den Antrag der GHMÜ-Frak

Ortsbürgermeister Bethke verwies auf die den Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage sowie den Antrag der GHMÜ-Fraktion. Er berichtete, dass hierzu bereits verschiedene Vorgespräche geführt worden seien. Als gute Praxis bezeichnete er es, dass sich Ratsmitglieder aus Ortschaften auch um eine Wahl in den jeweiligen Ortsrat bemühten, wodurch dann bei Erfolg von vornherein die erwünschte Einbindung gegeben sei. Im übrigen könnten sich die Ortsratsmitglieder bei Bedarf auch über ihre jeweiligen Fraktionen im Rat ausreichende Informationen aus dem Stadtrat beschaffen.

Nachdem keine weiteren Ortsratsmitglieder das Wort ergriffen, ließ Ortsbürgermeister Bethke über den die Änderung der Hauptsatzung enthaltenen Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage abstimmen. Dieser wurde einstimmig abgelehnt, so dass Ortsbürgermeister Bethke feststellte, dass sich der Ortsrat Hedemünden somit einstimmig gegen eine Umsetzung des vorgelegten Antrages der GHMÜ-Ratsfraktion auf Änderung der Hauptsatzung ausgesprochen habe.

Ö 6  
Zielvereinbarung zwischen der Stadt Hann. Münden und dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport      
Ö 7  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Anfragen und Mitteilungen