Tagesordnung - 3. Sitzung des Ortsrates Hedemünden  

 
 
Bezeichnung: 3. Sitzung des Ortsrates Hedemünden
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hedemünden
Datum: Mi, 23.05.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Hedemünden, Hann. Münden
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Hedemünden am 07.03.2007      
Ö 4  
Bestellung eines neuen ehrenamtlichen Ortsheimatpflegers      
Ö 5  
Berichte des Ortsbürgermeisters und des Bürgermeisters      
Ö 6  
DB-Haltepunkt hier: Sachstandsbericht      
Ö 7  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 032 "Graseweg" im Ortsteil Hedemünden - Anhörung des Ortsrates  
BesV/0158/07  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat nimmt die Entwurfsplanung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 032 „Graseweg“ im Ortsteil Hedemünden zustimmend zur Kenntnis.

   
    23.05.2007 - Ortsrat der Ortschaft Hedemünden
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Herr Pflum stellt unter Bezugnahme auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Verwaltungsvorlage und unter zu Hilfenahme eines Beamers den Entwurf der Bebauungsplanänderung „Graseweg“ ausführlich und detailliert vor. 

Nachdem er zunächst auf das hier angewandte sog. beschleunigte Bebauungsplanverfahren eingegangen ist, beschreibt er das von der Firma ALDI beabsichtigte Bauvorhaben. Es handelt sich um die geplante Erweiterung des bestehenden ALDI-Warenumschlaglagers nach Osten hin auf eine Tiefe von ca. 32 m und eine Länge von ca. 170 m. Der Anbau werde sich an den vorhandenen Baukörper anschließen und eine Fläche von ca. 5.700 m² umfassen. Die Erweiterung solle zur Optimierung der internen logistischen Abläufe dienen und solle weder mit einer Steigerung des Warenumschlags noch mit zusätzlichen Laderampenplätzen verbunden sein. Es solle eine schalldicht gedämmte Halle angebaut werden, die außer einem festen Lichtband auf dem Dach und Notausgängen nach Osten hin keine Öffnung haben werde. Derzeit seien keine Dachaufbauten wie Kühlaggregate - von denen Lärmbelästigungen ausgehen könnten - geplant. Ggf. wäre deren Zulässigkeit im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. Mittels Pflanzfestsetzungen innerhalb eines 5 m breiten Pflanzstreifens (20 Sträucher je 50 qm², 1 Baum 2. Ordnung je 100 qm²) solle erreicht werden, dass der optische Eindruck einer an die angrenzenden Gärten der Anwohner der „Obere Trift“ heranrückenden Lagerhalle minimierte werde. Die maximale Höhe der Halle werde auf 9,00 m über dem Fußbodenniveau der westlich angrenzenden Halle festgesetzt, durch die festgesetzte Bepflanzung solle optisch eine Eingrünung der Lagerhalle erreicht werden.

Herr Pflum führt aus, dass der Geschäftsführung selbst gewisse Missstände, die den Anlieferungsverkehr – Rückstau von Lastkraftwagen insbesondere an Schwerpunkttagen – betreffen, bekannt seien; grundsätzlich seien Aufstellflächen für die Lkw, die in das Gewerbegebiet müssen, in den Straßen „Graseweg“ und „Kirchweg“ in ausreichendem Maße vorhanden, doch würden diese so nicht von den

Fahrern genutzt, was wiederum planungsrechtlich nicht beeinflussbar / zu lösen sei. 

Im Nachfolgenden geht er auf die während der Zeit vom 26.03. bis 05.04.2007 vorgetragenen Befürchtungen und Bedenken – die auch im Einzelnen in der Verwaltungsvorlage dargestellt seien – ein.

Hierzu zähle unter anderem die aus der Höhe der Halle evtl. resultierende Verschattung der dahinter liegenden Grundstücke als auch eine dadurch bedingte eingeschränkte Weitsicht, mögliche höhere Lärmbelästigungen durch evtl. Schallreflexionen an der geplanten Hallenwand und zusätzlichen Betriebs- und Verkehrslärm sowie die Verringerung der Pufferzone zwischen der Lagerhalle und der Wohnbebauung der Straße „Obere Trift“. Ergänzend sei auch die Änderung der Art der Nutzung von teils Mischgebiet und teils Grünfläche in ein Gewerbegebiet infrage gestellt worden.  Im Einzelnen entkräftete er diese Bedenken, wenn auch Verschlechterungen für die direkten Anwohner bezogen auf den jetzigen Ist-Zustand nicht gänzlich auszuschließen seien.

 

Ortsratsmitglied Beuermann erkundigt sich, ob es vorgeschrieben werde, welche Bäume zu pflanzen seien und ob die Anlieger hierauf evtl. Einfluss nehmen könnten.

Nachdem Herr Pflum einige Bäume der 2. Ordnung exemplarisch aufgezählt hat führt er aus, dass es der Firma ALDI obläge welche Bäume sie pflanze; sollten keine besonderen „kostspieligeren“ Bäume von den Anliegern gewünscht werden, sehe er keinen Hinderungsgrund sich nicht mit der Firma ALDI verständigen zu können. Bei Bedarf könne er den Kontakt zwischen den Anwohnern und den Planern der Firma ALDI herstellen.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, verliest Ortsbürgermeister Bethke den Beschlussvorschlag, dass der Ortsrat die Entwurfsplanung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 032 „Graseweg“ im Ortsteil Hedemünden zustimmend zur Kenntnis nehme. Bei einer Enthaltung wird diesem Beschlussvorschlag daraufhin zugestimmt.

Ö 8  
1. Sammeländerung des Flächennutzungsplanes (2000) der Stadt Hann. Münden - Anhörung des Ortsrates  
BesV/0159/07  
Ö 9  
Einwohnerfragestunde      
Ö 10  
Anfragen und Mitteilungen