Nachdem zunächst Einvernehmen über das von Ortsratsmitglied Osenbrück angezeigte Mitwirkungsverbot besteht, fragt Ortsbürgermeister Urhahn, ob die Ortsratsmitglieder hierzu – über die Informationen, wie sie aus der Verwaltungsvorlage hervorgingen, hinaus – Beratungsbedarf hätten.
Auf eine Nachfrage aus den Reihen der Ortsratsmitglieder zum Verkaufspreis, äußert Städtischer Rechtsdirektor Ludwig, dass sich dieser nach der Bodenrichtwertkarte richte.
Der Ortsrat der Ortschaft Hemeln nimmt daraufhin den Verkauf des Grundstücks Gemarkung Hemeln Flur 7 Flurstück 467 an die Eheleute Gisela und Wolfgang Osenbrück, Schlehenweg 16, 34346 Hann. Münden zustimmend zur Kenntnis.