Auszug - Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Göttingen über die Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 23
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:01 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
BesV/0948/20 Kündigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Göttingen über die Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kultur Beteiligt:Bereich Recht, Gesellschaft, Sicherheit und Ordnung
Bearbeiter/-in: Hentschel, Anke   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsfrau Surup führt aus, dass in der Kernstadt und in den Ortsteilen nahezu 25000 Menschen leben, die sich um ein gutes Miteinander bemühen und daher ein Anrecht auf eine gute Infrastruktur haben. Vor allem seien junge Familien willkommen, da diese die Bevölkerungsstruktur stabilisieren. Dafür brauche man einen ausreichenden Bestand an Kindertagesstten, Schulen und weiteren Betreuungsangeboten. Leiderme seit drei Jahren der Unsicherheitsfaktor namens Stadt Hann. Münden dazu, die die Kindertagesstätten wieder an den Landkreis zurückgeben wolle. Auch wenn dies die ordinäre Aufgabe des Landkreises sei und die finanzielle Lage der Stadt schlecht sei, dürfe man nicht vergessen, dass sich der Landkreis die Kosten 1 zu 1 zurückholen werde.

 

Ob dies der richtige Ansatz sei, die Abgabe der Kindertagesstätten an den Landkreis unter rein finanziellen Aspekten vorzunehmen und dabei vollkommen den Wunsch der betroffenen Eltern, der Kindergärten selbst einschließlich der Träger und deren Mitarbeiter außen vor zu lassen, müsse selbst Befürworter skeptisch werden lassen. Betrachte man die Situation in Niedersachsen genauer, dann wisse man, dass wenige Gemeinden diese Aufgabe an den Landkreis zurückgegeben haben. Die meisten Gemeinden haben diese Aufgabe als Kernaufgabe zur Attraktivität für junge Familien erkannt. Kinder seien unser höchstes Gut und daher überlasse man diese Aufgabe nicht dem Landkreis; die Aufgabe gehöre in die Hände der Stadt und damit in unseren Entscheidungsbereich.

 

Ratsherr Reichel ergänzt, dass die CDU-Fraktion nicht zustimmen werde. Es sei eine schwierige Entscheidung, gerade im Hinblick auf das Defizit im Haushalt von über 5 Mio. €. Kinder seien einem lieb und teuer, aber man müsse auch ausreichende Finanzen als Kommune dafür zur Verfügung haben. Da es ordinär die Aufgabe des Landkreises ist und wir als Stadt die Aufgabe für den Landkreis wahrnehmen, müsse das Konnexitätsprinzip greifen. Das bedeute, dass man ausreichende Mittel für die Durchführung der Aufgabe erhalten müsse.

Der Landkreis hat angekündigt, dass er sich bei einer Rückgabe der Aufgabe das Geld über die Kreisumlage 1 zu 1 wiederholen wolle, was im Zweifel ein langes und teureres Rechtsverfahren mit sich ziehen würde. Die Verwaltung solle daher noch einmal deutlich mit dem Landkreis sprechen und auf eine Einigung setzen. Die Kosten steigen und man müsse mehr Geld bekommen. Auch die Kreistagsabgeordneten müssen ihr Gewicht bzw. ihren Einfluss beim Landkreis einbringen.

 

rgermeister Wegener betont, dass vieles des Gesagten stimme. Die Vorlage durch die Verwaltung sei hauptsächlich gemacht worden, um Geld einzusparen. Kindertagesstätten seien zweifelsohne in den Händen der Gemeinde am besten aufgehoben. Man stehe jedoch mit dem Rücken zur Wand. Das Konnexitätsprinzip werde nicht eingehalten und man bekomme nicht genügend Geld zur Erfüllung der Aufgabe. Man appelliere auch an die Kreistagsabgeordneten, sich einzusetzen und für alle Kommunen im Landkreis möglichst viel zu erreichen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden Dr. Kraft angezeigt werden, ruft dieser zur Beschlussfassung auf.  

Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt, die mit dem Landkreis Göttingen geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 23.11.2017 fristgerecht zum 01.01.2022 zu kündigen.

Weiterhin sind im Zusammenhang mit dieser Kündigung auch alle mit den Trägern von Kindertagesstätten abgeschlossenen Verträge entsprechend der jeweiligen Fristen zu kündigen.

Darüber hinaus sind die Richtlinien der Stadt zur allgemeinen Förderung von Kindertagesstätten in der zu dem Zeitpunkt geltenden Fassung zu gegebener Zeit außer Kraft zu setzen.

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen beauftragt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

0

Ja

20

Nein

5

Enthaltungen

 

 

Die Vorlage ist damit abgelehnt.