Auszug - Neu-Erlass der Tourismusbeitragssatzung (TBS)  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:01 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
BesV/0845/20 Neu-Erlass der Tourismusbeitragssatzung (TBS)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:2.4 - 22 45 02
Federführend:FD Steuern und Beiträge Bearbeiter/-in: Bruns, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsvorsitzender Dr. Kraft weist zu Beginn darauf hin, dass es sich bei den vielen Ergänzungen nun um die in der Beschlussvorlage als Anlage 5 beigefügte Satzung handele.

 

Ratsherr Dr. Atzert führt aus, dass die Geschäftsordnung des Rates es nicht erlaube, den Tagesordnungspunkt noch einmal abzusetzen.

Die Satzung sei mit Normenkontrollurteil vom 18.06.2020r unwirksam erklärt worden. Gescheitert sei die Satzung nicht nur an einer Kleinigkeit, wie mancher dem Rat weis machen wolle, sondern an der Unfähigkeit eine ordentliche Kalkulation vorzubringen. Der Klage sei im vollen Umfang stattgegeben und nicht nur in Teilen. Er unterstreicht seine Aushrungen mit sinnbildlichen Beispielen aus dem Leben.     

 

Die vom Oberverwaltungsgericht als ungültig erklärte Satzung sei vor Corona zu ganz anderen Voraussetzungen verabschiedet worden. Was damals richtig gewesen sei, müsse heute nicht mehr so sein. Die Ausnahmesituation von heute erfordere eine Neubewertung. Ausgerechnet in einer Zeit, in der viele Gewerbetreibende und insbesondere Gastronomen und die Hoteliers ohne wirkliche Perspektive dastehen, solle man dieser Vorlage zustimmen. Das könne es nicht sein.

 

Die Vorlage enthalte zwar eine Sozialklausel, was aber nicht ausreiche. Eine Stundung bedeute, dass der Zahlungspflichtige zwar nicht heute, aber später zahlen müsse. Geld, was man jetzt für die HMM bräuchte stünde nicht zur Verfügung. Bei einem Erlass der Beiträge stünde dies genauso wenig zur Verfügung. Bei einer Beitragsreduzierung könne man auch nicht ordentlich planen. Und wer entscheidet darüber, wem welche Reduzierung zugestanden werde und wem nicht. Die Gefahr, dass auch gegen solche Bescheide wieder geklagt werde, sei groß.

 

Abschließend führt er aus, dass die Finanzierung für dieses Jahr gescheitert sei. Für das nächste Jahr betont er, dass man gemeinsam mit Politik, Wirtschaft und Verwaltung ein alternatives Konzept entwickeln solle. Etwas Besseres, was die Belastung in Grenzen halte, von allen mit getragen werde und das nicht spalte.

 

Ratsherr Jerrentrup greift das Gesagte des Vorredners auf und bedankt sich für die inhaltlich tiefen Ausführungen.

Man brauche an dieser Stelle nicht zu diskutieren, wie wichtig die vorliegende Tourismusbeitragssatzung (TBS) sei, um den Tourismus voranzubringen und die Punkte aus dem Tourismuskonzept umzusetzen. Die Abweichung von 0,02 % sei korrigiert und eine Härte- bzw. Unbilligkeitsklausel eingearbeitet worden. Mit Stand vom 17.09.2020 habe die Stadt keine gültige TBS mehr. Die finanzielle Stabilität der HMM sei nicht nur ins Wanken gebracht, es drohe sogar eine Zahlungsunfähigkeit. Die prekäre Lage sei auch in TOP 32 zu erkennen; die Verluste seien nicht in voller Höhe auszugleichen.

 

Sollte die HMM nicht auf gesicherten finanziellen Füßen stehen und somit auch ihre Arbeit fortsetzen können, wird die im Umkehrschluss auch wiederum negative Auswirkungen auf die Betriebe und Unternehmen der Stadt haben, für die der Tourismus ein wichtiges Standbein sei.

 

Ratsherr Görnandt greift den Redebeitrag von Ratsherr Dr. Atzert auf und betont, dass diesem nichts hinzuzufügen sei. Im September habe man beschlossen, den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abzusetzen und diesen im kommenden Jahr zu überdenken. Dies wäre sinnvoll gewesen. Es sei unfreundlich, gegen diesen gefassten Beschluss der Mehrheit zu handeln und die TBS „durchzukloppen“. Die Einkünfte für die HMM, die eigentlich dafür da seien, den Tourismus zu fördern, werden zum cher stopfen genutzt. Es fehle am Sparen.

 

rgermeister Wegener führt aus, dass das Vorgehen mit der Gastronomie und dem innerstädtischen Handel zu vereinbaren sei. Als Bürgermeister sei er außerdem auch Aufsichtsratsvorsitzender der HMM. Ein Nullansatz im Jahr 2021 habe eine finanzielle Schieflage zur Folge bis hin zur Insolvenz. Die HMM, die immer für ihre Arbeit gelobt wurde, stehe nun vor dem Aus. Aus dem Genannten stelle man daher folgenden Änderungsantrag:

 

Der Rat beschließt, dass für die Erhebungsjahre 2018, 2019 und 2020 der Vollzug der Tourismusbeitragssatzung ausgesetzt wird, bis der Rat über den Satzungsvollzug in Ansehung der wirtschaftlichen Situation der Beitragspflichtigen nach Bewältigung der CoViD-19-Pandemie abschließend positiv oder negativ entscheidet.

 

 

Ergänzung zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Sollte der Rat abschließend negativ über den Satzungsvollzug 2018, 2019 und 2020 entscheiden, können die für die Haushaltsjahre 2018 2020 eingeplanten Erträge nicht mehr in Ansatz gebracht werden.

 

r das Jahr 2021 kann ebenfalls kein Ertrag in Ansatz gebracht werden, da eine Beitragserhebung für das Jahr 2021 erst in 2022 erfolgen kann.

 

 

Ratsherr Dr. Atzert beantragt eine fünfminütige Sitzungsunterbrechung, um sich zu dem Änderungsantrag zu beraten. Ratsvorsitzender Dr. Kraft unterbricht daraufhin die Sitzung für fünf Minuten. 

 

Ratsvorsitzender Dr. Kraft beendet die Unterbrechung und führt die Sitzung fort. Er bittet sodann um Wortmeldungen.

 

Ratsherr Bete führt aus, dass man seitens der SPD-Fraktion den Änderungsantrag ablehnen werde, da dieser nicht erforderlich sei, sondern lediglich die Umsetzung ergänze. Außerdem könne man in fünf Minuten keine ordentliche Prüfung vornehmen.

 

Da auf Nachfrage vom Ratsvorsitzenden Dr. Kraft keine weiteren Wortmeldungen mehr angezeigt werden, ruft dieser zur Abstimmung zum Änderungsantrag auf. Der Änderungsantrag wird mit 5 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Da auch keine weiteren Wortmeldungen zum Tagesordnungspunkt als solches angezeigt werden, ruft Dr. Kraft zur Beschlussfassung auf.   

 

 

  1. Der Rat beschließt die anliegenden Kalkulationen des Tourismusbeitragssatzes für die Erhebungszeiträume 01.07.2017 bis 31.12.2019 sowie für das Erhebungsjahr 2020.

 

  1. Der Rat beschließt, die Tourismusbeitragssatzung der Stadt Hann. Münden (TBS) in der als Anlage beigefügten Fassung zu erlassen (einschließlich ergänzendem Beschlussvorschlag Nr. 4).

 

  1. Der Rat beschließt, die Heranziehung zum Tourismusbeitrag (Anwendung des § 7 Abs. 1 TBS) für das Erhebungsjahr 2020 auszusetzen, bis im Wege der Nachkalkulation anhand der Ist-Ergebnisse - betreffend Umsätze und Touristen-Aufenthalte - die im Corona-Jahr 2020 vom örtlichen Tourismus gebotenen besonderen wirtschaftlichen Vorteile aller beitragspflichtigen Betriebsarten festgestellt sind.

 

  1. Ergänzender Beschlussvorschlag aus der Finanzausschusssitzung am 14.09.2020

Der Rat beschließt, die Aufnahme einer Härte- bzw. Unbilligkeitsklausel in der Tourismusbeitragssatzung der Stadt Hann. Münden mit folgendem Wortlaut:

Die Stadt kann gemäß § 11 Absatz 1 Nr. 5.a NKAG in Verbindung mit § 222 bzw. § 227 Abgabenordnung den Beitragsanspruch stunden, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint, oder den Beitragsanspruch ganz oder zum Teil erlassen, wenn die Einziehung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Hiervon unberührt bleiben die Anzeige- und Auskunftspflichten nach § 6 Absatz 1 dieser Satzung. Unberührt bleibt ferner die Summe aller kraft Satzung beitragspflichtigen Maßstabseinheiten als Grundlage für die Berechnung des Beitragssatzes (keine Mehrbelastung der übrigen Beitragspflichtigen durch Beitragsausfall). (siehe § 7a der zu Beschlussvorschlag Nr. 2 vorgelegten neu gefassten Tourismusbeitragssatzung)

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

10

Ja

11

Nein

4

Enthaltungen

 

 

Damit ist die Beschlussvorlage abgelehnt.