Der Ratsvorsitzende schlägt vor, den TOP 21 gemeinsam mit dem TOP 22 zu beraten. Ratsherr Reichel informiert, dass der Finanzausschuss sowohl den 1. Nachtrag zur Straßenreinigungsverordnung als auch die Änderung der Straßengebührensatzung einstimmig dem Rat zur Zustimmung empfohlen habe. Dr. Kraft ergänzt, dass dies auch für den Verwaltungsausschuss gelte. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, ruft er beide Tagesordnungspunkte getrennt zur Beschlussfassung auf. Der Rat beschließt sodann den 1. Nachtrag zur Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung in der Stadt Hann. Münden (Straßenreinigungsverordnung – StrRVO) vom 17.12.2018 in der als Anlage beigefügten Fassung. Abstimmungsergebnis:
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