Auszug - Kriterien für die Auswahl des/r Konzessionsnehmer/s der Stromkonzessionen / der Gaskonzessionen  

 
 
Videokonferenz-Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 32
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 16.12.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:35 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Videokonferenz aufgrund Anwendung von § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.Vm. Abs. 1 NKomVG
Ort: Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz: Die Sitzung findet unter Anwendung von § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 i.Vm. Abs. 1 NKomVG unter Bezugnahme auf die hierzu maßgeblichen Entscheidungen des Nds. Landtages vom 07.12.21 unter Einsatz von Videokonferenztechnik statt.
BesV/0071/21 Kriterien für die Auswahl des/r Konzessionsnehmer/s der Stromkonzessionen / der Gaskonzessionen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich Finanzen Bearbeiter/-in: Wilhelm, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dr. Kraft erläutert, dass aufgrund des Mitwirkungsverbotes die Ratsmitglieder, welche gleichzeitig auch Mitglieder der Gesellschafterversammlung bzw. Mitglieder des Aufsichtsrates der VHM seien, sich an der Diskussion und Abstimmung an diesem TOP nicht beteiligen dürfen. Er bittet darum, dass diese die Sitzung verlassen und verabschiedet sich von den Ratsmitgliedern Dr. Atzert, Herrn Barth, Frau Surup, Herrn Wedekind, Herrn Reichel, Frau Deutsch, Herrn Pielok, Frau Kürschner, Herrn Goldmann, Frau Gantzer sowie dem Bürgermeister. Dr. Kraft übergibt die Sitzungsleitung sodann an Ratsherrn Katzwinkel und verlässt selbst die Sitzung.

Ratsherr Katzwinkel erläutert den Zuhörern die Abwesenheit der Ratsmitglieder mit dem Neutralitätsgebot. Er übergibt Ratsfrau Dr. Nolte-Schuster das Wort zur Erläuterung des 2. Änderungsantrages ihrer Fraktion vom 16.12.2021. Dazu führt sie aus, dass es schwierig sei, sich innerhalb von nur sieben Tagen in ein solch komplexes Thema einzuarbeiten. Eine Vertagung re die bessere Lösung, um eine sichere Entscheidung treffen zu können. Der stellvertretende Ratsvorsitzende übergibt sodann das Wort an Frau Wilhelm, Leiterin des Bereichs Finanzen.

Sie hrt aus, dass sie die Regelungen, welche in den Ausschreibungstext und die Vertragsentwürfe, entsprechend dem 2. Änderungsantrag der Gruppe Die Grünen/Münden aktiv noch eingearbeitet werden sollen, mit Herrn Rechtsanwalt Templin Punkt für Punkt durchgegangen sei. Die Einarbeitung des Punktes a) sei demnach nicht begrüßenswert, durch § 314 BGB sei ein Kündigungsrecht im Vertragsrecht bei Pflichtverletzung bereits geregelt. Dem Punkt b)nne sie sich anschließen. Zum Punkt c) hrt sie aus, dass eine Abstimmung bei Baumaßnahmen vorgesehen sei, Baumaßnahmen haben schon die höchste Wertung von 100. Die Empfehlung laute daher, diesen Punkt nicht aufzunehmen. Zum letzten Punkt erläutert sie, dass dies bei den Kriterien bereits vorgesehen, nur anders formuliert sei. Frau Wilhelm bittet den Rat abschließend darum, den Punkten a), c) und d) des 2. Änderungsantrages nicht nachzukommen. Punkt b) kann, soweit der Rat zustimmt, eingearbeitet werden.

Ratsherr Jerrentrup dankt Frau Wilhelm für die hervorragende Arbeit. Seine Fraktion werde ihren Ausführungen zustimmen, einer Vertagung hingegen nicht. Ratsherr Uhlendorff stimmt dem zu.

Ratsfrau Dr. Nolte-Schuster erklärt, den 2. Änderungsantrag entsprechend zu ändern und der Empfehlung von Frau Wilhelm zu folgen, den Vertragstext entsprechend ihrer Ausführungen nur unter Punkt 10 zu ändern. Ratsherr Fehrensen entschuldigt sich für den späten Änderungsantrag, man habe damit nur gute Absichten verfolgt und letztendlich habe man noch einen Punkt zur Verbesserung gefunden.

Der stellvertretende Ratsvorsitzender Katzwinkel ruft sodann zur Abstimmung über den geänderten 2. Änderungsantrag und anschließend über den 1. Änderungsantrag auf.

Der Rat beschließt sodann einstimmig:

 

  1. Den der Vorlage als Anlage 1 beigefügten Kriterienkatalog einschließlich der darin enthaltenen Gewichtung für das Stromkonzessionsverfahren. Die Auswahlkriterien sind für den Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages zu Grunde zu legen.
  2. Den der Vorlage als Anlage 2 beigefügten Kriterienkatalog einschließlich der darin enthaltenen Gewichtung für das Gaskonzessionsverfahren. Die Auswahlkriterien sind für den Neuabschluss des Gaskonzessionsvertrages zu Grunde zu legen.
  3. Die Verwaltung zu ermächtigen, auf Grundlage des der Vorlage als Anlage 3 beigefügten Verfahrensbriefs und des als Anlage 5 beigefügten Stromkonzessionsvertragsentwurfes das Konzessionsverfahren Strom durchzuführen.
  4. Die Verwaltung zu ermächtigen, auf Grundlage des der Vorlage als Anlage 4 beigefügten Verfahrensbriefs und des als Anlage 6 beigefügten Gaskonzessionsvertragsentwurfes das Konzessionsverfahren Gas durchzuführen.
  5. Sowohl in den Ausschreibungen als auch in den Vertragstexten zu Gas und Strom unter Punkt 5.1 „Schonung des Baumbestandes bei Leitungsverlegung“ als 2. Satz einzufügen: Hierbei sind die einschlägigen Normen und Regeln in ihrer jeweils aktuellen Version einzuhalten, wie DIN 18920 und RASLP.
  6. Die Kriterien für die Auswahl der Gas- und Stromkonzessionsnehmer jeweils unter Punkt 10 wie folgt zu ändern und zu ergänzen:

-          ndigungsrecht nach 10 Jahren       7,5

-          ndigungsrecht nach 15 Jahren        7,5

-          Kündigungsrecht bei Kontrollwechsel beim Konzessionsvertragspartner  5,0

Die Änderung ist in den jeweiligen Verfahrensbriefen und in der Folge in einen Vertragstext aufzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

17

Ja

0

Nein

0

Enthaltungen

 

Anschließend bittet er Dr. Kraft zurück und übergibt wieder die Sitzungsleitung.

Ratsvorsitzender Dr. Kraft bedankt sich für die Disziplin und das Engagement und wünscht allen eine besinnliche Weihnachtszeit sowie alles Gute für das neue Jahr. Er hoffe, alle gesund im neuen Jahr wieder zu treffen, damit wieder gemeinsam für die Stadt gestritten werden könne.

Dr. Kraft schließt die Sitzung um 18:35 Uhr.