Ratsvorsitzender Dr. Kraft führt aus, dass dieser Beschluss für den „Fall der Fälle“ die Möglichkeit für die Durchführung von Ratssitzungen per Videokonferenz eröffne. Der Rat beschließt sodann ohne weitere Aussprache gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 NKomVG die Anwendbarkeit der Regelungen des § 182 Abs. 2 NKomVG bis zum Ende des Jahres 2022, indem er feststellt, dass ein relevantes örtliches Infektionsgeschehen in der Stadt Hann. Münden besteht und das Zusammentreten der kommunalen Organe dadurch erheblich erschwert ist.
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||