Auszug - Beschluss zur Anwendung des § 182 NKomVG "Sonderregelung für epidemischen Lagen" für Sitzungen von Gremien der Stadt Hann. Münden  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 13.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
BesV/0225/22 Beschluss zur Anwendung des § 182 NKomVG "Sonderregelung für epidemischen Lagen" für Sitzungen von Gremien der Stadt Hann. Münden
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Verwaltungsleitung Beteiligt:Bereich Allgemeine Verwaltung
Bearbeiter/-in: Grünewald, Axel  FD Zentrale Dienste
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsvorsitzender Dr. Kraft führt aus, dass dieser Beschluss für den Fall der Fälle die Möglichkeit für die Durchführung von Ratssitzungen per Videokonferenz eröffne. Der Rat beschließt sodann ohne weitere Aussprache gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 NKomVG die Anwendbarkeit der Regelungen des § 182 Abs. 2 NKomVG bis zum Ende des Jahres 2022, indem er feststellt, dass ein relevantes örtliches Infektionsgeschehen in der Stadt Hann. Münden besteht und das Zusammentreten der kommunalen Organe dadurch erheblich erschwert ist.

 

Abstimmungsergebnis:

25

Ja

1

Nein

0

Enthaltungen