Der Rat beschließt, da auf Nachfrage des Ratsvorsitzenden keine Wortmeldungen angezeigt werden, den für die Stadtentwässerung Hann. Münden vorliegenden Haushaltsplan 2023 einschließlich mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung sowie Investitionsplanung. Zur Finanzierung der ausgewiesenen Gesamtinvestitionen von 2.650.000 EUR dürfen Kredite bis zur Höhe von 2.612.000 EUR (§ 120 NKomVG) sowie zur Sicherstellung der rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen Liquiditätskredite bis zur Höhe von 2.000.000 EUR (§ 122 NKomVG) aufgenommen werden. Auszahlungsverpflichtungen für Folgejahre dürfen bis zur Höhe von 320.000 EUR (§ 119 NKomVG) eingegangen werden.
Abstimmungsergebnis:
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