Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“ - Beschluss über Anregungen aus der Beteiligung gem. §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB - Satzungsbeschluss   

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Hann. Münden
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Stadt Hann. Münden Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:24 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Rittersaal des Welfenschlosses, Schlossplatz 5, Hann. Münden
Ort: Welfenschloss, Haupteingang, Schlossplatz 5
BesV/0250/22 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“
- Beschluss über Anregungen aus der Beteiligung gem. §§ 3 (2) u. 4 (2) BauGB
- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtplanung Bearbeiter/-in: Braun, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsvorsitzender Dr. Kraft verweist auf die den Ratsmitgliedern vorliegende Beschlussvorlage und bittet um Wortmeldungen, sofern gewünscht.

 

Ratsfrau Dr. Nolte-Schuster fragt, ob es seitens der Klimaschutzmanagerin der Stadt eine entsprechende Stellungnahme zum Projekt gebe.

 

rgermeister Dannenberg führt aus, dass es seitens der Stadt eine Stellungnahme gibt, die natürlich auch die Belange des Klimaschutzes berücksichtigt habe.

 

Ratsherr Fraatz ergänzt, dass auch die Stellungnahme des Landkreises Göttingen der unteren Naturschutzbehörde der Vorlage anhängig sei. 

Der Rat beschließt sodann,

 

  • die Abwägung der Anregungen und Hinweise aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) gemäß den Anlagen abzuwägen und die Anlage als Bestandteil der Begründung anzuhängen,
  • den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“ als Satzung und
  • die Begründung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

28

Ja

0

Nein

0

Enthaltungen