Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Mielenhausen hier: Anhörungsverfahren über den Ortsbürgermeister gem. § 182 Abs. 2 Nr. 7 NKomVG  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Mielenhausen hier: Anhörungsverfahren über den Ortsbürgermeister gem. § 182 Abs. 2 Nr. 7 NKomVG
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Mielenhausen
Datum: Di, 06.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 0:01 - 24:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Anhörungsverfahren gem. § 182 Abs. 2 Nr. 7 NKomVG
Ort: Anhörungsverfahren
Anlagen:
Anlage1 - Stellungnahme Mielenhausen  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) des Landkreises Göttingen - Anhörung der Ortsräte  
BerV/1002/21  
Ö 2     Haushalt 2021  
Enthält Anlagen
BerV/1003/21  
Ö 3     Benutzungs- und Entgeltordnung für die Dorfgemeinschaftshäuser
Enthält Anlagen
BesV/1009/21  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt die in der Anlage beigefügte Benutzungsordnung der Dorfgemeinschaftsanlagen sowie die Entgeltordnung.

   
    18.03.2021 - Ortsrat der Ortschaft Hemeln
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

In einleitenden Ausführungen zeigt Herr Urhahn Verständnis für die nach vielen Jahren erstmals vorgesehenen Kostenerhöhungen, die ausgesprochen moderat seien. Bedauerlich sei, dass man die Beratungsunterlagen erst eine Woche vor der Sitzung erhalten habe.

Herr Grünewald führt zur Entschuldigung an, dass die notwendige umfassende Beteiligung der Ortsräte leider erst spät erkannt worden sei. Grundsätzlich handele es sich um einen Auftrag aus dem Haushaltssicherungskonzept, der insofern aufzugreifen gewesen sei.

 

An dieser Stelle verständigen sich die Ortsratsmitglieder einvernehmlich auf die Empfehlung an die Verwaltung, künftig regelmäßige Erhöhungen in kürzeren Abständen (z. B. alle 5 Jahre) vorzunehmen.

 

Herr Baake erklärt, der vorgesehenen Erhöhung grundsätzlich zustimmen zu können, kritisiert aber die vorgesehene Regelung unter Ziff. 6.1, die nicht praxisnah sei bzw. zu einer unverhältnismäßigen Entgelthöhe führen würde.

Herr Urhahn bittet, die Formulierung unter Ziff. 6.2 hinsichtlich der Kaution zu überpfen, weil man dieses nicht in allen Fällen für notwendig halte und im Übrigen keine Vorgabe hinsichtlich der Höhe genannt sei.

 

Nach erfolgter Zusage durch Herrn Grünewald, die angesprochenen Veränderungen aufgreifen zu wollen, empfiehlt der Ortsrat dem Rat einstimmig, die in der Anlage zur Verwaltungsvorlage beigefügte Benutzungsordnung der Dorfgemeinschaftsanlagen sowie die Entgeltordnung mit den gewünschten Änderungen (regelmäßige Erhöhungen, Veränderung zum Zeitpunkt der Berechnung des Entgeltes und keine Pflicht zur Erhebung einer Kaution) zu beschließen.

 

   
    22.03.2021 - Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Sodann empfiehlt der Ortsrat dem Rat der Stadt Hann. Münden die in der Anlage beigefügte Benutzungsordnung der Dorfgemeinschaftsanlagen sowie die Entgeltordnung, grundsätzlich und gegebenenfalls mit Anpassungen, zu beschließen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

6

Ja

0

Nein

0

Enthaltungen

 

 

   
    23.03.2021 - Ortsrat der Ortschaft Bonaforth
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Ohne Aussprache empfiehlt der Ortsrat dem Rat der Stadt Hann. Münden, die der Verwaltungsvorlage vom 10.03.2021 als Anlage beigefügte Benutzungsordnung der Dorfgemeinschaftsanlagen sowie die Entgeltordnung zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja

0

Nein

0

Enthaltungen

 

   
    25.03.2021 - Ortsrat der Ortschaft Oberode
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Der Ortsrat nimmt sodann die in der Anlage beigefügte Benutzungsordnung der Dorfgemeinschaftsanlagen einstimmig zur Kenntnis.

   
    29.03.2021 - Ortsrat der Ortschaft Laubach
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Der Ortsrat nimmt sodann die in der Anlage beigefügte Benutzungsordnung der Dorfgemeinschaftsanlagen sowie die Entgeltordnung einstimmig zur Kenntnis, mit der Bitte die separate Buchung der Nutzungsvariante Halle und Küche (ohne Clubraum) r das Dorfgemeinschaftshaus in der Ortschaft Laubach herauszunehmen.

   
    30.03.2021 - Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Sodann empfiehlt der Ortsrat dem Rat der Stadt Hann. Münden, die in der Anlage beigefügte Benutzungsordnung der Dorfgemeinschaftsanlagen sowie die Entgeltordnung zu beschließen.

 

   
    06.04.2021 - Ortsrat der Ortschaft Mielenhausen
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   
   
    12.04.2021 - Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung)
    Ö 7 - geändert beschlossen
    (Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
   
    28.04.2021 - Verwaltungsausschuss
    N 8 - geändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    29.04.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Ratsherr Koppetsch informiert darüber, dass in der beigefügten Anlage folgende Änderungen eingefügt worden seien. Unter dem Punkt 6.1 ist das Wort „grundsätzlich“ eingefügt worden. Und unter dem Punkt 6.2 ist anstatt des Worteshat“ das Wort „soll“ eingefügt worden und zusätzlich das Wort „zu“ gestrichen worden. Auf die Anlage wird verwiesen. Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt daraufhin die in der Anlage beigefügte Benutzungsordnung der Dorfgemeinschaftsanlagen sowie die Entgeltordnung.

 

Abstimmungsergebnis:

29

Ja

0

Nein

0

Enthaltungen

 

 

Ö 4     Änderung der Hauptsatzung hier: Verringerung der Anzahl der Mitglieder des Ortsrates Mielenhausen  
Enthält Anlagen
BesV/1017/21  
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage1 - Stellungnahme Mielenhausen (297 KB)