Tagesordnung - 8. Sitzung des Ortsrates Hedemünden  

 
 
Bezeichnung: 8. Sitzung des Ortsrates Hedemünden
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hedemünden
Datum: Di, 10.11.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:00 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Hedemünden, Hann. Münden
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Hedemünden am 14.05.2009 - Öffentlicher Teil -  
OHE/07/09  
Ö 4  
Berichte des Ortsbürgermeisters und des Bürgermeisters      
Ö 5  
Haushalt 2010  
BerV/0500/09  
Ö 6  
Überschwemmungsgebiete von Weser, Fulda und Werra - Vorläufige Sicherung nach § 92 a Abs. 10 Nds. Wassergesetz (NWG) - Information der betroffenen Ortsräte  
Enthält Anlagen
BerV/0501/09  
Ö 7  
Verbot von Himmelslaternen hier: Antrag der SPD- Fraktion vom 02.02.2009  
Enthält Anlagen
MitV/0481/09  
    28.10.2009 - Verwaltungsausschuss
    N 14 - zur Kenntnis genommen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    29.10.2009 - Rat der Stadt Hann. Münden
    Ö 13 - zur Kenntnis genommen
    Beschlussvorschlag:

Ratsvorsitzende Gralla weist die Ratsmitglieder auf in den in der Verwaltungsvorlage dargelegten Sachverhalt hin und stellt unter Bezugnahme auf den vorangegangen Tagesordnungspunkt fest, dass der Rat somit auch diese Mitteilung zur Kenntnis genommen habe.

   
    09.11.2009 - Ortsrat der Ortschaft Bonaforth
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
    Beschlussvorschlag:

Unter Bezug auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Mitteilungsvorlage stellt Ortsbürgermeister Schäfer heraus, dass sich der Antrag „Verbot von Himmelslaternen“ der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hann. Münden bereits durch die vom Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration erlassene Verordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballonen erledigt habe.

 

Städtischer Baudirektor Meyer bestätigt dies zum einen und weist zum anderen daraufhin, dass damit zwar der Erwerb der sogenannten Himmelslaternen nicht verboten sei, sehr wohl sei es aber verboten, diese aufsteigen zu lassen.

   
    09.11.2009 - Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
   
   
    10.11.2009 - Ortsrat der Ortschaft Hedemünden
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
    Städt

Städt. Baudirektor Meyer verweist auf die übersandte Mitteilungsvorlage und schildert den Werdegang des seinerzeit gestellten Ratsantrages. Dieser habe sich nun durch die bereits am 01.05.2009 in Kraft getretene Landesverordnung erledigt. In den Ortsräten berichte man über diesen Punkt auch deshalb, um für eine Weitergabe der Informationen über die in der Verordnung enthaltenen Verbote zu werben und zugleich die Beachtung des Inhaltes hinzuwirken.

Ortsbürgermeister Bethke ergänzt, dass die Verordnung zunächst nur bis zum 31.12.2013 gültig sei. Zuvor werde wohl eine Überprüfung der Norm stattfinden, so dass dann erneut eine Information darüber gegeben werden, was nach dem Zeitablauf weiter gelte.

   
    11.11.2009 - Ortsrat der Ortschaft Hemeln
    Ö 7 - zur Kenntnis genommen
   

Unter Bezug auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Mitteilungsvorlage teilt Städtischer Rechtsdirektor Ludwig mit, dass sich der Antrag „Verbot von Himmelslaternen“ der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hann. Münden erledigt habe, nachdem das Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration eine Verordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballonen erlassen habe.

   
    12.11.2009 - Ortsrat der Ortschaft Gimte
    Ö 11 - zur Kenntnis genommen
   

Unter Bezug auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Mitteilungsvorlage teilt Ortsbürgermeister Katzwinkel mit, dass sich der Antrag „Verbot von Himmelslaternen“ der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hann. Münden erledigt habe, nachdem das Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration eine Verordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballonen erlassen habe.

   
    12.11.2009 - Ortsrat der Ortschaft Laubach
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
    Städtischer Rechtsdirektor Ludwig verweist auf die übersandte Mitteilungsvorlage und schildert den Werdegang des seinerzeit ge

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig verweist auf die übersandte Mitteilungsvorlage und schildert den Werdegang des seinerzeit gestellten Ratsantrages. Dieser habe sich nun durch die bereits am 01.05.2009 in Kraft getretene Landesverordnung erledigt. In den Ortsräten berichte man über diesen Punkt deshalb, um für eine Weitergabe der Informationen über die in der Verordnung enthaltenen Verbote zu sorgen und zugleich auf die Beachtung des Inhaltes hinzuwirken. Abschließend sei festzuhalten, dass Verstöße gegen diese Verordnung, die nunmehr bis zum 31.12.2013 Gültigkeit habe, mit einer Geldbuße mit bis zu 5.000 € geahndet werden können.

 

   
    16.11.2009 - Ortsrat der Ortschaft Mielenhausen
    Ö 10 - zur Kenntnis genommen
   
   
    23.11.2009 - Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen
    Ö 10 - zur Kenntnis genommen
   
   
    25.11.2009 - Ortsrat der Ortschaft Wiershausen
    Ö 8 - zur Kenntnis genommen
    Städtischer Rechtsdirektor Ludwig verweist auf die übersandte Mitteilungsvorlage und schildert den Werdegang des seinerzeit ge

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig verweist auf die übersandte Mitteilungsvorlage und schildert den Werdegang des seinerzeit gestellten Ratsantrages. Dieser habe sich nun durch die bereits am 01.05.2009 in Kraft getretene Landesverordnung erledigt. In den Ortsräten berichte man über diesen Punkt auch deshalb, um für eine Weitergabe der Informationen über die in der Verordnung enthaltenen Verbote zu werben und zugleich die Beachtung des Inhaltes hinzuwirken.

Die Verordnung gelte zunächst nur bis zum 31.12.2013, aufgrund der bis dahin gesammelten Erfahrungen werde wohl entschieden werden, wie es anschließend weitergehe.

   
    26.11.2009 - Ortsrat der Ortschaft Oberode
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen
   

Unter Bezug auf die allen Ortsratsmitgliedern zugegangene Mitteilungsvorlage stellt Städtischer Baudirektor Meyer heraus, dass sich der Antrag „Verbot von Himmelslaternen“ der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Hann. Münden bereits durch die vom Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration erlassene Verordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballonen erledigt habe.

Im Weiteren weist er darauf hin, dass damit zwar der Erwerb der sogenannten Himmelslaternen nicht verboten sei, sehr wohl sei es aber verboten, diese aufsteigen zu lassen.

Ö 8  
Erlass eines ganzjährigen Verbotes zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Innenstadt (Altstadt) hier: Antrag der CDU- Fraktion vom 05.01.2009  
MitV/0482/09  
Ö 9  
Städt. Grundstück Gemarkung Hedemünden Flur 4 Flurstück 216/5 Abgabe an die Teilungs- und Verkopplungsinteressentenschaft Hedemünden  
Enthält Anlagen
BerV/0504/09  
Ö 10  
Verkehrssituation "Am Fuchsberg"      
Ö 11  
Strombelieferung des Ortsteils Hedemünden durch die Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH      
Ö 12  
Wahl der Schiedspersonen  
BesV/0507/09  
Ö 13  
Einwohnerfragestunde      
Ö 14  
Anfragen und Mitteilungen