Tagesordnung - 10. Sitzung des Ortsrates Lippoldshausen  

 
 
Bezeichnung: 10. Sitzung des Ortsrates Lippoldshausen
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen
Datum: Mo, 09.08.2010 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:50 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Gasthaus "Zum Krug", Lippoldshausen, Hann. Münden
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Lippoldshausen am 09.11.2009 - Öffentlicher Teil -  
OLI/09/09  
Ö 4  
Berichte des Ortsbürgermeisters und des Bürgermeisters      
Ö 5  
DSL / Breitbandausbau im Kreisgebiet      
Ö 6  
Neufassung der Verordnungen über die Unterschutzstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Göttingen
Enthält Anlagen
BesV/0622/10  
Ö 7  
Raumordnungsverfahren zur 380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle-Mecklar - Anhörung der Ortsräte  
BesV/0623/10  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat tritt der Resolution des Stadtrates vom 22.06.2010 bei und fordert die Verwaltung auf, im Sinne der Resolution gegenüber den Raumordnungsbehörden Stellung zu nehmen.

 

   
    05.08.2010 - Ortsrat der Ortschaft Laubach
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Herr Pflum gibt einen ausführlichen Bericht über den derzeitigen Stand der Planungen im Raumordnungsverfahren zur 380 kV-Höcht

Herr Pflum gibt einen ausführlichen Bericht über den derzeitigen Stand des zur Zeit laufenden Raumordnungsverfahrens zur 380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle-Mecklar, wobei die Variante A unverändert über das Gemeindegebiet der Ortschaft Laubach verlaufen würde.

Im Einzelnen geht er insbesondere auf die in der allen Ortsratsmitgliedern vorliegenden Verwaltungsvorlage aufgeführten Forderungen ein, die die Stadt Hann. Münden im Rahmen des derzeitigen förmlichen Beteilungsverfahren (ROV) gegenüber dem Projektträger „transpower stromübertragungs gmbH“ in ihrer Stellungnahme beabsichtigt zu stellen.

Ergänzend merkt er an, dass die Maßgabe „Einhaltung eines Mindestabstandes von 400 Metern zu Siedlungsgebieten“ ein Ergebnis des letzten Ortstermins mit dem zuständigem Projektleiter Herrn Siegmann sei. Gegen die daraufhin neu festgelegte Trassenführung – mit einem Verschwenk um die Ortschaft Laubach – läge jedoch bereits eine kritische Stellungnahme des Stadtforstes vor, da deren Verlauf massive Auswirkungen auf den Forstbereich entlang des Glasebaches hätte.

Als äußerst unzufriedenstellend bezeichnet Herr Pflum zudem die Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen. Die Variante A werde lediglich als Ersatzneubau für die vorhandene 220 kV-Leitung eingestuft, hingegen die Variante B als Neubau, deren Eingriff natürlich auf den ersten Blick wesentlich stärkere Auswirkungen habe. Unbeachtet lasse man jedoch hier die Tatsache, dass unabhängig davon, ob die Entscheidung für die Variante A oder B fiele, die bisherige 220 kV Leitung in jedem Fall ersatzlos abgebaut werde. Dementsprechend dürfe bei einer Entscheidung die erhebliche Aufwertung des landschaftlichen Gebietes – im Bereich der bisherigen 220 kV-Leitung – nicht außer acht gelassen werden. Zudem spare man durch die wesentlich kürzere Trassenlänge der Variante B nicht unerhebliche Mittel ein, die sicherlich sinnvoller an der anderen Stelle für Renaturierungsmaßnahmen veranschlagt werden könnten.

Ergänzend teilt Städtischer Rechtsdirektor Ludwig mit, dass auch der Landkreis Göttingen eine Stellungnahme abgeben werde, die in unserem Interesse auch die Variante B für Niedersachsen bevorzuge. Die beteiligten Kommunen Staufenberg und Friedland hätten sich leider bisher nicht geäußert; Sichelstein werde sich aber evtl. noch positionieren.

Die generell geforderten Erdverkabelung, wie laut Ortsratsmitglied I. Salisbury grundsätzlich in Dänemark praktiziert – sei nach Auskunft von Herrn Pflum wesentlich teurer sowie technisch noch nicht ausgereift. Außerdem werde sie unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit nachrangig gewählt, da der Zeitaufwand bei Reparaturen erheblich umfangreicher sei, als bei Freileitungen. Eine Teststrecke von ca. 3 km Länge habe man aber zugesagt.

Seine Ausführungen abschließend stellt er sodann fest, dass anhand der angeführten Vergleichspunkte grundsätzlich die Bewertung hinsichtlich der Einstufung der Auswirkungen bei der Variante A in Frage gestellt werden müsse. Zudem sollte das Ziel angestrebt werden, möglichst viele Vorgaben mit in die landesplanerische Beurteilung einzubringen um somit Berücksichtigung bei weiteren Entscheidungen zu finden.

Man hoffe daher darauf, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft diese Möglichkeit nutzen und eine persönliche Stellungnahme fristgerecht bis zum 16.08.2010 bei der Verwaltung oder online unter www.rov-wahle-mecklar-online.de bis zum 27.08.2010 eingeben.

 

Der Ortsrat äußert sich dahingehend, dass er beabsichtige, hier informativ tätig zu werden, um möglichst einen geschlossen Widerstand gegen die Variante A aufzuzeigen.

Zudem tritt der Ortsrat einvernehmlich der Resolution des Stadtrates vom 22.06.2010 bei und fordert die Verwaltung auf, im Sinne der Resolution gegenüber den Raumordnungsbehörden Stellung zu nehmen.

   
    09.08.2010 - Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Herr Pflum gibt einen ausführlichen Bericht über den derzeitigen Stand des zurzeit laufenden Raumordnungsverfahrens zur 380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle-Mecklar, wobei die Variante A unverändert auch über das Gemeindegebiet der Ortschaft Lippoldshausen verlaufen würde.

Im Einzelnen geht er insbesondere auf die in der allen Ortsratsmitgliedern vorliegenden Verwaltungsvorlage aufgeführten Forderungen ein, die die Stadt Hann. Münden im Rahmen des derzeitigen förmlichen Beteilungsverfahren (ROV) gegenüber dem Projektträger „transpower stromübertragungs gmbH“ in ihrer Stellungnahme beabsichtigt zu stellen.

Ergänzend merkt er an, dass die Maßgabe „Einhaltung eines Mindestabstandes von 400 Metern zu Siedlungsgebieten“ ein Ergebnis des letzten Ortstermins in Laubach, mit dem zuständigen Projektleiter Herrn Siegmann, sei. Gegen die daraufhin neu festgelegte Trassenführung – mit einem Verschwenk um die Ortschaft Laubach – läge jedoch bereits eine kritische Stellungnahme des Stadtforstes vor, da deren Verlauf massive Auswirkungen auf den dortigen Forstbereich entlang des Glasebaches hätte.

Als äußerst unzufriedenstellend bezeichnet Herr Pflum zudem die Berücksichtigung der bestehenden Vorbelastungen. Die Variante A werde lediglich als Ersatzneubau für die vorhandene 220 kV-Leitung eingestuft, hingegen die Variante B als Neubau, deren Eingriff natürlich auf den ersten Blick wesentlich stärkere Auswirkungen habe. Unbeachtet lasse man jedoch hier die Tatsache, dass unabhängig davon, ob die Entscheidung für die Variante A oder B fiele, die bisherige 220 kV Leitung in jedem Fall ersatzlos abgebaut werde. Dementsprechend dürfe bei einer Entscheidung die erhebliche Aufwertung des landschaftlichen Gebietes – im Bereich der bisherigen 220 kV-Leitung – nicht außer acht gelassen werden. Zudem spare man durch die wesentlich kürzere Trassenlänge der Variante B nicht unerhebliche Mittel ein, die sicherlich sinnvoller an der anderen Stelle für Renaturierungsmaßnahmen veranschlagt werden könnten.

Ergänzend teilt Städtischer Rechtsdirektor Ludwig mit, dass auch der Landkreis Göttingen eine Stellungnahme abgeben werde, die in unserem Interesse auch die Variante B für Niedersachsen bevorzuge. Die beteiligten Kommunen Staufenberg und Friedland hätten sich leider bisher nicht geäußert; Sichelstein werde sich aber evtl. noch positionieren.

Die generell geforderte „Erdverkabelung“ sei nach Auskunft von Herrn Pflum wesentlich teurer sowie technisch noch nicht ausgereift. Außerdem werde sie unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit nachrangig gewählt, da der Zeitaufwand bei Reparaturen erheblich umfangreicher sei, als bei Freileitungen. Eine Teststrecke von ca. 3 km Länge habe man aber zugesagt.

Auch sei betreffend der 110 kV- Leitung der E.ON eine Leitungsbündelung fast ausgeschlossen, hier genieße die Bahn sozusagen Bestandsschutz.

Lasse sich die 380 kV-Leitung nicht verhindern, müsse eine möglichst gemeinsame Bauphase beider Trassen, der 380 kV-Leitung (Transpower) und der geplanten Erdgastransportleitung (RWE), das Ziel sein. Sowie von Herrn Pfütz (VHM) in der Ortsratssitzung Laubach ausgesprochen, sei es unverständlich, dass eine Abstimmung zwischen den großen Energieversorgern nicht möglich sein soll, kleinere könnten und müssten dieses auch.

Seine Ausführungen abschließend stellt er sodann fest, dass anhand der angeführten Vergleichspunkte grundsätzlich die Bewertung hinsichtlich der Einstufung der Auswirkungen bei der Variante A in Frage gestellt werden müsse. Zudem sollte das Ziel angestrebt werden, möglichst viele Vorgaben mit in die landesplanerische Beurteilung einzubringen, um somit Berücksichtigung bei weiteren Entscheidungen zu finden.

Man hoffe daher darauf, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger der Ortschaft diese Möglichkeit nutzen und eine persönliche Stellungnahme fristgerecht bis zum 16.08.2010 bei der Verwaltung oder online unter www.rov-wahle-mecklar-online.de bis zum 27.08.2010 eingeben.

Beispielsweise habe der Ortsrat Laubach inzwischen die Initiative ergriffen und eine Hauswurfsendung mit einer vorgefertigten Stellungnahme gestartet.

 

Ortsbürgermeister Raddatz dankt Herrn Pflum für seine ausführliche Dokumentation und unterbricht den Tagesordnungspunkt mit dem Aufruf der Einwohnerfragestunde um 20.25 Uhr, um auch den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern die Gelegenheit zu geben, hierzu Fragen zu stellen.

 

Es folgt eine rege Diskussion. Neben Erläuterungsfragen, die von Herrn Pflum beantwortet werden, wird u. a. vorgeschlagen, mit den hessischen Gemeinden Kontakt aufzunehmen, um somit verstärkt politischen Druck aufzubauen. Laut Städtischer Rechtsdirektor Ludwig stehe man mit einigen Kommunen – wie eingangs berichtet – in Verbindung, empfehle aber zusätzlich persönliche Kontakte insbesondere nach Nordhessen zu nutzen. Dem entgegen rät er, von Aktionen mit strafrechtlichen Konsequenzen abzusehen.

Auf Anregung einer Bürgerin kommt man sodann auch hier zum Entschluss, mit einer Hauswurfsendung die Ortschaft zu informieren. Herr Reiner Schmitz erklärt sich bereit, erforderliche Unterlagen von Herrn Pflum abzuholen und sich nach deren Erhalt mit Ortsbürgermeister Raddatz wegen der weiteren Verfahrensweise in Verbindung zu setzen.

 

Abschließend stellt Ortsbürgermeister Raddatz fest, dass der Ortsrat einvernehmlich der Resolution des Stadtrates vom 22.06.2010 beitritt. Zudem fordere er neben der Verwaltung auch alle Vereine und Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger auf, gegenüber den Raumordnungsbehörden Stellung zu nehmen. Letztere wolle man mit der geplanten Hauswurfsendung mobilisieren.

Ö 12  
Einwohnerfragestunde      
Ö 8  
Festsetzung der Überschwemmungsgebiete der Weser, der Fulda und der Werra - Anhörung der Ortsräte  
Enthält Anlagen
BesV/0624/10  
Ö 9  
Antrag der K+S KALI GmbH auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die dauerhafte Einleitung von salzhaltigen Wässern in die Werra - Anhörung der Ortsräte  
BesV/0625/10  
Ö 10  
Benennung der Straße "Reithalle" in Lippoldshausen  
Enthält Anlagen
BesV/0560/10  
Ö 11  
Städt. Grundstück Gemarkung Lippoldshausen Flur 10 Flurstück 43 hier: Verkauf an Herrn Christian Mühlhausen      
Ö 13  
Anfragen und Mitteilungen