die im Rahmen der Beteiligungen nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen gemäß den Anlagen abzuwägen und die Anlage als Bestandteil der Begründung anzuhängen,
die 5. Sammeländerung des Flächennutzungsplans (2000) mit der Begründung einschließlich Umweltberichtunter Berücksichtigung des vorhergehenden Beschlusses über die Anregungen festzustellen.
08.02.2021 - Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung)
Ö 11 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
24.02.2021 - Verwaltungsausschuss
N 11 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
25.02.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Ratsvorsitzender Dr. Kraft verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage und ruft, nachdem keine weiteren Wortmeldungen angezeigt werden, zur Beschlussfassung auf.
Der Rat beschließt sodann,
die im Rahmen der Beteiligungen nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Anregungen gemäß den Anlagen abzuwägen und die Anlage als Bestandteil der Begründung anzuhängen,
die 5. Sammeländerung des Flächennutzungsplans (2000) mit der Begründung einschließlich Umweltbericht unter Berücksichtigung des vorhergehenden Beschlusses über die Anregungen festzustellen.