Tagesordnung - 8. Sitzung des Ortsrates Hemeln  

 
 
Bezeichnung: 8. Sitzung des Ortsrates Hemeln
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hemeln
Datum: Do, 19.08.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 20:00 - 22:55 Anlass: Ordentliche Sitzung

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Hemeln am 07.06.2010 - Öffentlicher Teil -      
Ö 4  
Berichte des Ortsbürgermeisters und des Bürgermeisters      
Ö 5  
Neufassung der Verordnungen über die Unterschutzstellung von Naturdenkmalen im Landkreis Göttingen
Enthält Anlagen
BesV/0622/10  
Ö 6  
Festsetzung der Überschwemmungsgebiete der Weser, der Fulda und der Werra - Anhörung der Ortsräte  
Enthält Anlagen
BesV/0624/10  
Ö 7  
Antrag der K+S KALI GmbH auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die dauerhafte Einleitung von salzhaltigen Wässern in die Werra - Anhörung der Ortsräte
BesV/0625/10  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat fordert die Verwaltung auf, ggf. in Kooperation mit anderen Werra- und Weseranrainergemeinden auf eine dauerhafte Reduzierung der Salzwassereinleitung und die Einhaltung der Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie hinzuwirken und ablehnend zum Bau der Salzpipeline und zur Einleitung von salzhaltigen Abwässern aus dem Werk Neuhof-Ellers Stellung zu nehmen.

   
    05.08.2010 - Ortsrat der Ortschaft Laubach
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Städtischer Rechtsdirektor Ludwig bittet zudem um Unterstützung der Ortsräte anzugehen gegen die Verfahren „Erlaubnis für die

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig bittet den Ortrat auch unterstützend gegen die beiden Verfahren „Erlaubnis für die dauerhafte Einleitung von salzhaltigen Wässern in die Werra“ und „Neubau der Salzpipeline in die Werra“ anzugehen. Er verweist hierzu auf die vorliegende Verwaltungsvorlage und spricht vom wirtschaftlichen Interesse eines Industrieunternehmens auf Kosten der Werra und Weser. Hiergegen juristisch anzugehen, sei seiner Aussage nach sehr schwierig. Mehr Erfolg verspreche man sich von politischer Seite und durch Ankämpfen auf der Basis der Bürgerbetroffenheit. Die Stadt Witzenhausen wäre hier federführend.

Eine Einleitung der Abwässer direkt durch eine Pipeline in die Nordsee sei zwar mit enormen Aufwand verbunden, aber immerhin eine bessere Lösung als die Einleitung in einen Fluss wie die Werra, deren Chloridgehalt bereits jetzt noch mit an die 2.500 mg/l Chlorid weit über dem von der EU festgesetzten Güteziel von 250 mg/l Chlorid liege, obwohl in den letzten Jahre massive Maßnahmen zur Reduzierung vorgenommen worden seien. Zudem sei die Werra gerade auf dem Weg, sich langsam zu erholen, was nicht zunichte gemacht werden dürfe. Tatsache sei, dass die jetzige Genehmigung in absehbarer Zeit auslaufe und die beantragte unbefristete Einleitung verhindern werden müsse. Unterstützung erhoffe sich Städtischer Rechtsdirektor Ludwig neben dem Ortsrat zugleich auch von Bürgerinnen und Bürger.

 

Der Ortsrat fasst daraufhin den einstimmigen Beschluss, dass er sich der Verwaltung anschließe und sie gleichzeitig auffordere, ggf. in Kooperation mit anderen Werra- und Weseranrainergemeinden auf eine dauerhafte Reduzierung der Salzwassereinleitung und die Einhaltung der Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie hinzuwirken und ablehnend zum Bau der Salzpipeline und zur Einleitung von salzhaltigen Abwässern aus dem Werk Neuhof-Ellers Stellung zu nehmen.

   
    09.08.2010 - Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig bittet den Ortrat auch unterstützend gegen die beiden Verfahren „Erlaubnis für die dauerhafte Einleitung von salzhaltigen Wässern in die Werra“ und „Neubau der Salzpipeline in die Werra“ anzugehen. Er verweist hierzu auf die vorliegende Verwaltungsvorlage und spricht vom wirtschaftlichen Interesse eines Industrieunternehmens auf Kosten der Werra und Weser. Hiergegen juristisch anzugehen, sei seiner Aussage nach sehr schwierig. Mehr Erfolg verspreche man sich von politischer Seite und durch Ankämpfen auf der Basis der Bürgerbetroffenheit. Die Stadt Witzenhausen wäre hier federführend.

Eine Einleitung der Abwässer direkt durch eine Pipeline in die Nordsee sei zwar mit enormen Aufwand verbunden, aber immerhin eine bessere Lösung als die Einleitung in einen Fluss wie die Werra, deren Chloridgehalt bereits jetzt noch mit an die 2.500 mg/l Chlorid weit über dem von der EU festgesetzten Güteziel von 250 mg/l Chlorid liege, obwohl in den letzten Jahren massive Maßnahmen zur Reduzierung vorgenommen worden seien. Zudem sei die Werra gerade auf dem Weg, sich langsam zu erholen, was nicht zunichte gemacht werden dürfe. Tatsache sei, dass die jetzige Genehmigung in absehbarer Zeit auslaufe und die beantragte unbefristete Einleitung verhindert werden müsse. Unterstützung erhoffe sich Städtischer Rechtsdirektor Ludwig neben dem Ortsrat zugleich auch von den Bürgerinnen und Bürgern

 

Der Ortsrat fasst daraufhin den einstimmigen Beschluss, dass er sich der Verwaltung anschließe und sie gleichzeitig auffordere – ggf. in Kooperation mit anderen Werra- und Weseranrainergemeinden – auf eine dauerhafte Reduzierung der Salzwassereinleitung und die Einhaltung der Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie hinzuwirken sowie ablehnend zum Bau der Salzpipeline und zur Einleitung von salzhaltigen Abwässern aus dem Werk Neuhof-Ellers Stellung zu nehmen.

   
    18.08.2010 - Ortsrat der Ortschaft Gimte
    Ö 8 - geändert beschlossen
    Nach der Verlesung des ergänzten Beschlussvorschlages durch Ortsbürgermeister Katzwinkel fasst der Ortsrat Gimte einstimmig fo

Ortsbürgermeister Katzwinkel weist darauf hin, dass das Thema hinlänglich bekannt sei und er daher keine umfangreichen Ausführungen machen wolle. Im Kern müsse es darum gehen, dass von allen Seiten die im Jahr 2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) anerkannt und dementsprechend gehandelt werde. Selbstverständlich stehe der Ortsrat grundsätzlich hinter dem in der Verwaltungsvorlage ausgewiesenen Beschlussvorschlag. Darüber hinaus solle aber eine Bekräftigung dadurch erfolgen, dass das Wort „gegebenenfalls“ in Satz 1 gestrichen werde und folgender Satz 2 angefügt werde „Ferner soll ebenfalls mit anderen Anrainergemeinden eine Klagegemeinschaft gebildet werden, sofern die Stellungnahmen nicht zum Erfolg führen“.

 

Ortsratsmitglied Hasselberg weist darauf hin, dass er bereits in der Ortsratssitzung im November 2009 auf das von der Firma Kali + Salz eingebrachte Konzept „Neuintegrierte Salzabwassersteuerung“ hingewiesen habe, welches mit sich bringe, dass bei Hochwasser ein erhöhter Abfluss von zwischenzeitlich eingelagerten Salzabwasserlaugen erfolgen solle und damit weite Bereiche der im Überschwemmungsgebiet liegenden Flächen mit einer erhöhten Salzfracht belastet würden. Weiterhin erinnert er an die bereits zuvor verabschiedete Resolution gegen das zusätzliche Einleiten von Salzlaugen in die Werra. Es könne nicht angehen, dass sich die K+S Kali GmbH mit Hinweis auf das Argument von höheren Kosten für - zweifellos verfügbare – neuere und bessere Techniken zu Lasten von Natur und Menschen durchsetze und die Genehmigungsbehörden den Forderungen des Unternehmens den Vorrang einräume. Es könne zudem auch nicht akzeptiert werden, dass der erwogene Bau einer Pipeline aus Steuergeldern unterstützt werde, anstelle dass diese Kosten ausnahmslos vom Verursacher zu tragen seien.

 

Städtischer Baudirektor Meyer weist darauf hin, dass angesichts der verschiedenen Beteiligungsverfahren die personellen Möglichkeiten in der Stadtverwaltung zwischenzeitlich überschritten worden seien. Man bediene sich daher inzwischen in diesem Verfahren, gemeinsam mit anderen Flussanrainern, eines Rechtsbeistandes, namentlich Herrn Prof. Breuer. Dieser vertrete die eigenen Interessen auch gegenüber dem Regierungspräsidium Kassel als Genehmigungsbehörde und habe beispielsweise zuletzt die Nachreichung von Unterlagen, Gutachten, Berichten und Expertisen gefordert. Weiterhin werde gefordert, die Umweltverträglichkeitsuntersuchung und den Kreis der beteiligten Stellen zu erweitern. So sehe man beispielweise auch die Fischereigenossenschaften an Werra und Weser betroffen. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass durch Überschwemmungen von landwirtschaftlichen Flächen, diese nachhaltig von der Salzbelastung in Mitleidenschaft gezogen würden, so dass auch die Landwirtschaftsverbände und weitere Institutionen betroffen seien. Man habe die Hoffnung, dass es eine breite Unterstützung und Beteiligung von Anrainergemeinden, Verbänden und Institutionen gebe. Grundsätzlich verfüge man wie vorgetragen seitens der Anrainergemeinden im Verbund bereits über einen gemeinsamen Rechtsbeistand. Eine Bekräftigung im Sinne des vom Ortsbürgermeister vorgeschlagenen Beschlusstextes stehe diesem selbstverständlich nicht entgegen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, verliest Ortsbürgermeister Katzwinkel sodann den gegenüber der Verwaltungsvorlage erweiterten Beschlussvorschlag des Ortsrates. Daraufhin fasst der Ortsrat einstimmig folgenden dementsprechend lautenden Beschluss:

 

Der Ortsrat fordert die Verwaltung auf, in Kooperation mit anderen Werra- und Weseranrainergemeinden auf eine dauerhafte Reduzierung der Salzwassereinleitung und die Einhaltung der Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie hinzuwirken und ablehnend zum Bau der Salzpipeline und zur Einleitung von salzhaltigen Abwässern aus dem Werk Neuhof-Ellers Stellung zu nehmen.

Ferner soll ebenfalls mit anderen Anrainergemeinden eine Klagegemeinschaft gebildet werden, sofern die Stellungnahmen nicht zum Erfolg führen.

 

Anschließend unterbricht Ortsbürgermeister Katzwinkel die Ortsratssitzung für eine Pause von 20.40 Uhr bis 20.46 Uhr.

   
    19.08.2010 - Ortsrat der Ortschaft Hemeln
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Nach einleitenden Worten von Ortsbürgermeister Urhahn und den Verweis auf die in der Zeitung veröffentlichten Bekanntmachung zum Planfeststellungsverfahren sowie die den Ortsratsmitgliedern übersandte Verwaltungsvorlage gibt Städtischer Rechtsdirektor Ludwig einige ergänzende Informationen. Im Kern gehe es um den Versuch, den beabsichtigten Bau der Pipeline vom Werk Neuhof-Ellers an der Fulda nach Philippsthal zur Werra zu verhindern. Es könne aus den hinlänglich bekannten Gründen nicht akzeptiert werden, dass die im Bereich des Werkes Neuhof-Ellers anfallenden salzhaltigen Abwässer durch die Pipeline in die Werra eingeleitet würden. Die Firma K+S Kalis GmbH habe jetzt mit ihren Eingaben beim Regierungspräsidium Kassel den entsprechenden Bauantrag nach dem hierfür geltenden „Bergrecht“ gestellt. Hiervon sei die gesondert benötigte wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung zu unterscheiden. Es müsse aber davon ausgegangen werden, dass eine Genehmigung des Baues der Pipeline auch Fakten schaffen werde, die für eine spätere Erlaubnis zur Einleitung von Belang sein könnten.

 

Ortsratsmitglied Baake bezeichnet das Vorgehen der K+S KALI GmbH als Zeichen der „Arroganz des Großkapitals“. Es könne nicht geduldet werden, dass die Natur nachhaltig ausschließlich zugunsten von Gewinnen und Dividenden geschädigt werde. Er trete bekanntlich nachdrücklich für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen ein. Die KALI GmbH missbrauche aber das Argument der Arbeitsplätze auf Kosten von Mensch und Natur. Man müsse alle Möglichkeiten ausschöpfen, hiergegen vorzugehen.

 

Ortsbürgermeister Urhahn spricht die Möglichkeit von weiteren Initiativen, wie die gemeinsame neuerliche Verabschiedung einer Resolution seitens betroffener Ortschaften, an.

Städtischer Rechtsdirektor Ludwig bestätigt, dass es sicherlich verschiedene Ansätze geben könne, auch der „politische Ansatz“ einer Resolution sei denkbar. Die Verwaltung konzentriere sich derzeit auf den in der Verwaltungsvorlage beschriebenen Weg.

Ortsratsmitglied Frau Gralla bezeichnet die Darlegungen in der Verwaltungsvorlage als nachvollziehbar und spricht sich für eine dementsprechende Beschlussfassung des Ortsrates aus.

 

Nach der anschließenden Verlesung des Beschlussvorschlages durch Ortsbürgermeister Urhahn fasst der Ortsrat einstimmig den Beschluss, die Verwaltung dementsprechend aufzufordern, ggf. in Kooperation mit anderen Werra- und Weseranrainergemeinden auf eine dauerhafte Reduzierung der Salzwassereinleitung und die Einhaltung der Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie hinzuwirken und ablehnend zum Bau der Salzpipeline und zur Einleitung von salzhaltigen Abwässern aus dem Werk Neuhof-Ellers Stellung zu nehmen.

 

   
    25.08.2010 - Ortsrat der Ortschaft Oberode
    Ö 7 - geändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Nach einleitenden Worten des Ortsbürgermeisters und seiner Kritik an dem Vorhaben der K+S KALI GmbH machen im weiteren Verlauf auch die weiteren Ortsratsmitglieder ihre Ablehnung gegen die Salzwassereinleitung in die Werra nachdrücklich deutlich.

Städtischer Baudirektor Meyer weist darauf hin, dass angesichts der verschiedenen derzeit laufenden Beteiligungsverfahren die personellen Möglichkeiten in der Stadtverwaltung zwischenzeitlich überschritten worden seien. Man bediene sich daher inzwischen in diesem Verfahren, gemeinsam mit anderen Flussanrainergemeinden, eines Rechtsbeistandes, namentlich Herrn Prof. Breuer. Dieser vertrete die eigenen Interessen auch gegenüber dem Regierungspräsidium Kassel als Genehmigungsbehörde und habe beispielsweise zuletzt die Nachreichung von Unterlagen, Gutachten, Berichten und Expertisen gefordert. Weiterhin werde gefordert, die Umweltverträglichkeitsuntersuchung und den Kreis der beteiligten Stellen zu erweitern. So sehe man beispielweise auch die Fischereigenossenschaften an Werra und Weser betroffen. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass durch Überschwemmungen von landwirtschaftlichen Flächen, diese nachhaltig von der Salzbelastung in Mitleidenschaft gezogen würden, so dass auch die Landwirtschaftsverbände und weitere Institutionen betroffen seien. Man sei um eine breite Unterstützung im Vorgehen gegen die Einleitung von salzhaltigen Abwässern in die Werra bemüht. In den bisher beteiligten Ortsräten gebe es durchweg Zustimmung zu dem in der Verwaltungsvorlage ausgewiesenen Beschlussvorschlag, wobei das Wort „ggf.“ in Satz 1 gestrichen werden könne, da man sich bereits in der Kooperation mit anderen Werra- und Weseranrainergemeinden befinde.

 

Daraufhin fasst der Ortsrat nach der entsprechenden Verlesung des Beschlussvorschlages durch Ortsbürgermeister Held einstimmig den Beschluss:

Der Ortsrat fordert die Verwaltung auf, in Kooperation mit anderen Werra- und Weseranrainergemeinden auf eine dauerhafte Reduzierung der Salzwassereinleitung und die Einhaltung der Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie hinzuwirken und ablehnend zum Bau der Salzpipeline und zur Einleitung von salzhaltigen Abwässern aus dem Werk Neuhof-Ellers Stellung zu nehmen.

 

   
    26.08.2010 - Ortsrat der Ortschaft Hedemünden
    Ö 8 - geändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

In einleitenden Worten macht Ortsbürgermeister Bethke seinen Unmut darüber deutlich, dass die Werra wie zu „DDR-Zeiten“ als „Salzkanal“ genutzt werden solle. Es sei unverständlich und nicht akzeptabel, dass das Unternehmen K+S KALI GmbH, dem ein Einleiten der Salzlaugen in die Fulda verwehrt sei, nun versuche, sich der salzhaltigen Abwässer mittels einer Pipeline durch die Einleitung in die Werra zu entledigen. Er verweist auf die zahlreichen Initiativen hiergegen und die gegensätzlichen Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Städtischer Baudirektor Meyer stellt fest, dass das Thema hinlänglich bekannt sei und verweist auf die in der Verwaltungsvorlage gegebenen Informationen hierzu. Das Regierungspräsidium Kassel habe nunmehr das erforderliche Planfeststellungsverfahren zum beabsichtigten Pipelinebau eingeleitet und sämtliche Kommunen entlang der Werra, aber auch der Weser, diesbezüglich – auch unter Zurverfügungstellung des umfangreichen Aktenmaterials – unterrichtet. Angesichts der verschiedenen derzeit laufenden Beteiligungsverfahren seien die personellen Möglichkeiten in der Stadtverwaltung zwischenzeitlich überschritten worden. Man bediene sich daher inzwischen in diesem Verfahren, gemeinsam mit anderen Flussanrainern, eines Rechtsbeistandes, namentlich Herrn Prof. Breuer. Dieser vertrete die eigenen Interessen, auch gegenüber dem Regierungspräsidium Kassel als Genehmigungsbehörde, und habe beispielsweise zuletzt die Nachreichung von Unterlagen, Gutachten, Berichten und Expertisen gefordert. Weiterhin werde gefordert, die Umweltverträglichkeitsuntersuchung und den Kreis der beteiligten Stellen zu erweitern. So sehe man beispielsweise auch die Fischereigenossenschaften an Werra und Weser betroffen. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass durch Überschwemmungen von landwirtschaftlichen Flächen diese nachhaltig von der Salzbelastung in Mitleidenschaft gezogen würden, so dass auch die Landwirtschaftsverbände und weitere Institutionen betroffen seien. Die Stadtverwaltung lehne das Vorhaben der K+S KALI GmbH bekanntlich ab und schlage – wie aus der Verwaltungsvorlage ersichtlich - dementsprechende Stellungnahmen bzw. Entscheidungen der Gremien vor. Die beteiligten Ortsräte hätten dem Beschlussvorschlag bisher zugestimmt, wobei zuletzt das Wort „ggf.“ aus Satz 1 gestrichen worden sei, da man sich ehedem schon in der Kooperation mit anderen Werra- und Weseranrainergemeinden befinde.

 

Ortsbürgermeister Bethke erinnert daran, dass sich der Rat der Stadt bereits mit der Verabschiedung einer Resolution im letzten Jahr deutlich positioniert habe. Nach seiner Information gebe es entsprechende Bestrebungen auch beim Landkreis Göttingen. Jeder, der sich persönlich betroffen sehe, habe derzeit noch bis zum 30.09.2010 die Möglichkeit, entsprechend Stellung zu nehmen. Er selbst schlage den Ortsratsmitgliedern vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage, bei Streichung des Wortes „ggf.“ in Satz 1, zu übernehmen.

 

Daraufhin beschließt der Ortsrat einstimmig, die Verwaltung aufzufordern, in Kooperation mit anderen Werra- und Weseranrainergemeinden auf eine dauerhafte Reduzierung der Salzwassereinleitung und die Einhaltung der Zielvorgaben der Wasserrahmenrichtlinie hinzuwirken und ablehnend zum Bau der Salzpipeline und zur Einleitung von salzhaltigen Abwässern aus dem Werk Neuhof-Ellers Stellung zu nehmen.

Ö 8  
Einwohnerfragestunde      
Ö 9  
Anfragen und Mitteilungen      
N 10     (nichtöffentlich)