Ortsbürgermeister Urhahn wies Ortsratsmitglied Roland Berndt zunächst ausdrücklich auf die Beachtung der §§ 25 - 27 der Nieders. Gemeindeordnung hin. Hierzu hatte Ortsratsmitglied Berndt bereits eine Ablichtung dieser Paragraphen der NGO erhalten. Sodann verpflichtete Ortsbürgermeister Urhahn Ortsratsmitglied Berndt mit Handschlag, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.