Dem Ausschuss liegt ein Antrag der Gruppe Die Grünen/ Münden aktiv vom 27.08.2019 vor, der in der Sitzung des Rates vom 19.09.2019 in den Stadtentwicklungsausschuss verwiesen wurde.
Herr Teichman erläutert den Antrag und betont die Vorteile für den Hauseigentümer (verfügbares Wasser) und die Kommune (Pufferwirkung bei Starkregen). Die Baumehrkosten hielten sich mit ca. 5000 bis 7000 € im Rahmen, zumal Zuschüsse nach KFW möglich seien. Haushalte könnten ca. 50 % ihres Wasserbedarfs einsparen. Evtl. sollte auch die Nachrüstung bei Altbauten in Betracht gezogen werden. Ein Platzproblem sehe er bei einer Tankgröße von ca. 3 m³ nicht. Detailfragen könnten im Rahmen einer Arbeitsgruppe bestehend aus Mitarbeitern der Stadtentwässerung, des Bereiches 5 und Ratsmitgliedern erörtert werden.
Herr Spiegler erläutert, dass die Versickerung von Niederschlagswasser in Hann. Münden aufgrund der Bodenbeschaffenheit nur bedingt möglich sei. Weiterhin weist Herr Spiegler auf den Anschluss- und Benutzungszwang in der Abwassersatzung hin. Eine Pflicht zum Einbau einer Regenwasserzisterne hält er für unzulässig. Wenn etwas wirtschaftlich sei, würde es auch freiwillig installiert werden. Aus den Statistiken der Stadtentwässerung gehe hervor, dass von 60 Anträgen auf Brauchwassernutzung lediglich 30 Anlagen an den Start gegangen seien. 10 Anlagen existierten noch. Die meisten Hauseigentümer würden von einer Brauchwassernutzung aufgrund der hohen Unterhaltungskosten absehen. Auch sehe das Gebührenrecht eine Pflicht zur Abrechnung vor. Ein Verzicht auf den Schmutzwasserbeitrag zur Minderung der Kosten für die Hauseigentümer , wie von Ratsfrau Kürschner angeregt, sei ebenso wenig zulässig, wie eine Unterteilung in unterschiedliche Gebührenarten.
Nach kurzer Zusammenfassung schlägt Ausschussvorsitzender Koppetsch vor, den Antrag zur weiteren Behandlung in den Betriebsausschuss zu verweisen. Auch Ratsfrau Kürschner hält dies für sinnvoll. Ratsherr Neander schließt sich diesem Vorschlag ebenfalls an und betont , der Einbau von Zisternen müsse eine freiwillige Maßnahme bleiben. Er spreche sich daher gegen den vorliegenden Antrag aus.
Mit 8 Ja Stimmen und 1 Enthaltung beschließt der Stadtentwicklungsausschuss den vorliegenden Antrag zur weiteren Beratung an den Betriebsausschuss zu verweisen.