Ausschussvorsitzender Koppetsch verweist auf die Beschlussvorlage. Ratsfrau Kürschner bezweifelt die Sinnhaftigkeit der Verlegung des Discounters an den Standort Blume, denn damit siedele sich ein zweiter Discounter neben dem Supermarkt mit Vollsortiment an. Im Bereich Auefeld/Göttinger Straße fehle hingegen ein Discounter neben dem Vollsortimenter. Ratsfrau Klein schließt sich dieser Auffassung an. Es bedürfe im Bereich Blume keiner Stärkung durch einen zweiten Discounter. Sie habe auch mehrfach in den vergangenen Sitzungen auf diese Problematik hingewiesen. Ratsherr Neander und Herr Pflum weisen darauf hin, dass nach ausführlichen Diskussion zum Einzelhandelskonzept, dieses mehrheitlich im Juni beschlossen worden sei, so dass kein Raum mehr für diese Diskussionen sei. Herr Pflum erläutert ferner, die Raumordnungsbehörde habe den Standort in der Göttinger Straße als den Schlechtesten für einen Nahversorger eingestuft. Bürgermeister Wegener ergänzt, der Standort an der Göttinger Straße sei auch unter Umweltaspekten ungünstig, da dieser nahezu ausnahmslos mit dem Auto angefahren werde. Der Standort Blume hingegen decke ein großes naheliegendes Wohngebiet ab.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss zu beschließen, aufgrund der Verlagerungsabsichten des Lebensmitteldiscountmarktes zur Neuausrichtung des Sondergebietes „Handel und Dienstleistungen“ den Bebauungsplan Nr. 047 “Göttinger Straße“ zu ändern. Ziel ist der Ausschluss von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten.