Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort:
Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz:
Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
Der Rat stellt gem. § 71 Abs. 5 NKomVG fest, dass dem Aufsichtsrat der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH aufgrund der Erklärung der benennungsberechtigten CDU-Fraktion anstelle des Ratsherrn Ulrich Reichel, der auf seine weitere Mitgliedschaft verzichtet hat, Ratsherr Tobias Dannenberg mit dem Tag dieser Beschlussfassung bis zum Ende der Wahlperiode am 31.10.2021 angehört.
25.02.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Rat stellt gem. § 71 Abs. 5 NKomVG ohne weitere Aussprache fest, dass dem Aufsichtsrat der Versorgungsbetriebe Hann. Münden GmbH aufgrund der Erklärung der benennungsberechtigten CDU-Fraktion anstelle des Ratsherrn Ulrich Reichel, der auf seine weitere Mitgliedschaft verzichtet hat, Ratsherr Tobias Dannenberg mit dem Tag dieser Beschlussfassung bis zum Ende der Wahlperiode am 31.10.2021 angehört. Der Rat wünscht sodann Herrn Dannenberg alles Gute.