Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort:
Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz:
Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
Der Rat beschließt, zu der geplanten zustimmenden Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Immobilienvermietungsgesellschaft Hann. Münden mbH & Co. KG über die Kreditaufnahme des Wirtschaftsplanes 2021 in Höhe von 1.350.000,00 EUR die Genehmigung zu erteilen.
24.02.2021 - Verwaltungsausschuss
N 19 - ungeändert beschlossen
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25.02.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 20 - ungeändert beschlossen
Der Rat beschließt ohne weitere Aussprache, zu der geplanten zustimmenden Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Immobilienvermietungsgesellschaft Hann. Münden mbH & Co. KG über die Kreditaufnahme des Wirtschaftsplanes 2021 in Höhe von 1.350.000,00 EUR die Genehmigung zu erteilen.