Tagesordnung - Konstituierende Sitzung des Ortsrates Hedemünden für die Wahlperiode 2016-2021  

 
 
Bezeichnung: Konstituierende Sitzung des Ortsrates Hedemünden für die Wahlperiode 2016-2021
Gremium: Ortsrat der Ortschaft Hedemünden
Datum: Mi, 30.11.2016 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Ordentliche Sitzung
Raum: Aula der Grundschule Hedemünden, Hann. Münden
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Verabschiedung ehemaliger Ortsratsmitglieder      
Ö 4  
Pflichtenbelehrung gemäß § 43 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und Verpflichtung der Ortsratsmitglieder gemäß § 60 NKomVG  
Enthält Anlagen
MitV/0034/16  
Ö 5  
Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters sowie Regelung der Vertretung  
BesV/0035/16  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Ortsrat hlt gemäß § 92 Abs. 1 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) unter Leitung des ältesten anwesenden und hierzu bereiten Mitglieds aus seiner Mitte r die Dauer der Wahlperiode eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, die/der die Bezeichnung Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeisterhrt.

   
    03.11.2016 - Ortsrat der Ortschaft Hemeln
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

   
    07.11.2016 - Ortsrat der Ortschaft Volkmarshausen
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Daraufhin wird die bisherige Ortsbürgermeisterin Surup zur erneuten Wahl vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Auf Nachfrage durch Ortsratsmitglied Bartheld besteht Einigkeit, dass offen gewählt wird.

Daraufhin wird Ortsbürgermeisterin Surup r die neue Wahlperiode einstimmig bei eigener Enthaltung erneut zur Ortsbürgermeisterinr die Ortschaft Volkmarshausen gewählt. Diese erklärt, dass sie die Wahl annehme.

 

Sodann übernimmt Ortsbürgermeisterin Surup die Leitung der Sitzung und stellt fest, dass es einen Konsens gebe, für die neue Wahlperiode zwei gleichberechtigte Vertreter/innen für die Ortsbürgermeisterin zu wählen. Diesem stimmen die Ortsratsmitglieder einstimmig zu.

 

Daraufhin werden zum einen Ortsratsmitglied Reinhold Heede und zum anderen Ortsratsmitglied Holger Bartheldr jeweils einen der beiden Vertreterposten zur Wahl vorgeschlagen. Da für den jeweiligen Wahlgang niemand widerspricht, ruft Ortsbürgermeisterin Surup jeweils zur Wahl durch Handzeichen auf.

Daraufhin werden zunächst Ortsratsmitglied Heede einstimmig und sodann Ortsratsmitglied Bartheld einstimmig zu gleichberechtigten Vertretern der Ortsbürgermeisterin gewählt. Beide Gewählten teilen mit, dass sie ihre Wahl annehmen.

   
    08.11.2016 - Ortsrat der Ortschaft Wiershausen
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

Anschließend gibt Ortsratsmitglied Pielok kurze Erläuterungen zum Wahlverfahren und fordert zur Abgabe von Vorschlägen für die Wahl zur Ortsbürgermeisterin/zum Ortsbürgermeister auf.

 

Daraufhin wird der bisherige Ortsbürgermeister König zur erneuten Wahl vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Ortsratsmitglied Pielok weist daher darauf hin, dass somit, wenn niemand widerspreche, die Wahl offen durch Handzeichen erfolgen könne. Nachdem es hierzu keinen Widerspruch gibt, ruft er zur Wahl durch Handzeichen auf.

Daraufhin wird Ortsbürgermeister König gemäß § 92 Abs. 1 NKomVG r die neue Wahlperiode einstimmig bei eigener Enthaltung erneut zum Ortsbürgermeister für die Ortschaft Wiershausen gewählt. Dieser erklärt, dass er die Wahl annimmt.

 

Sodann übernimmt Ortsbürgermeister König die Leitung der Sitzung und stellt fest, dass es einen Konsens gebe, für die neue Wahlperiode erneut zwei gleichberechtigte Vertreter/innen für den Ortsbürgermeister zu wählen. Diesem stimmen die Ortsratsmitglieder einstimmig zu.

 

Daraufhin werden zum einen Ortsratsmitglied Christine Fuchs und zum anderen Ortsratsmitglied Jan-Holger Sackmann für jeweils einen der beiden Vertreterposten zur Wahl vorgeschlagen. Da für den jeweiligen Wahlgang niemand widerspricht, ruft Ortsbürgermeister König jeweils zur Wahl durch Handzeichen auf.

Daraufhin werden zunächst Ortsratsmitglied Fuchs einstimmig bei eigener Enthaltung und sodann Ortsratsmitglied Sackmann einstimmig bei eigener Enthaltung zu gleichberechtigten Vertretern des Ortsbürgermeisters gewählt. Beide Gewählten teilen mit, dass sie ihre Wahl annehmen.

   
    09.11.2016 - Ortsrat der Ortschaft Laubach
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Zunächst erläutert stellvertretender Ortsbürgermeister Gerhard Mundt die vorliegende Verwaltungsvorlage und erklärt, dass er als ältestes anwesendes und hierzu bereites Ortsratsmitglied die Wahlleitung übernehme. Im Weiteren bittet er um Vorschläge.

Ortsratsmitglied Rudolf Förster schlägt daraufhin das Ortsratsmitglied Tobias Vogeley vor. Weitere Vorschläge folgen nicht. Sodann beschließt der Ortsrat einstimmig, die Wahl offen und durch Handzeichen vorzunehmen, woraufhin Tobias Vogeley zum Ortsbürgermeister ebenfalls einstimmig gewählt wird.

Auf die Nachfrage hin nimmt er die Wahl zum Ortsbürgermeister der Ortschaft Laubach an und dankt dem Ortsrat für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

Bei den Kommunalwahlen im September sei die Wählergemeinschaft Laubach genauso wie er selbst überrascht und erfreut über das Ergebnis gewesen. Privat stünden bei ihm einige Veränderungen an, daher habe er sich auch für seine Entscheidung Zeit genommen. Nunmehr möchte er die Aufgaben, die das Amt des Ortsbürgermeisters mit sich bringe, aber gerne erfüllen und dankt seinen Wählern. Im Ortsrat hoffe er auf eine gute Zusammenarbeit.

 

Anschließend beruft Bürgermeister Wegener Herrn Tobias Vogeley durch Überreichung einer Ernennungsurkunde r die Dauer der Wahrnehmung der Tätigkeit als Ortsbürgermeister in das Ehrenbeamtenverhältnis. Zudem vereidigt er ihn, indem dieser die Eidesformel nachspricht.

 

Danach wird die Vertretungsregelung beschlossen. Hierbei ist der Ortsrat sich einstimmig darüber einig, zwei Vertreter, die darüber hinaus nach weiterer einstimmiger Beschlussfassung gleichberechtigt seien, zu wählen. Ortsratsmitglied Bienert schlägt die Ortsratsmitglieder Rudolf Förster und Gerhard Mundt vor.

Weitere Vorschläge liegen nicht vor, auch widerspricht niemand der offenen Abstimmung. Im Folgenden wird sowohl Ortsratsmitglied Rudolf rster als auch Gerhardt Mundt zum gleichberechtigten Vertreter des Ortsbürgermeisters einstimmig durch Handzeichen gewählt. Beide Genannten erklären, dass sie die Wahl annehmen.

 

Abschließend nimmt Ortsbürgermeister Vogeley unter diesem Tagesordnungspunkt die Verpflichtung von Ortsratsmitglied Gerhard Mundt, zugleich durch Handschlag, vor.

   
    10.11.2016 - Ortsrat der Ortschaft Gimte
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Ortsratsmitglied Keul weist darauf hin, dass, da es nur einen Vorschlag gebe und wenn niemand widerspreche, die Wahl offen durch Handzeichen erfolgen könne. Nachdem es hierzu keinen Widerspruch gibt, ruft er zur Wahl durch Handzeichen auf.

Daraufhin wird Ortsbürgermeister Katzwinkel gemäß § 92 Abs. 1 NKomVG für die neue Wahlperiode einstimmig erneut zum Ortsbürgermeister für die Ortschaft Gimte gewählt. Dieser erklärt, dass er die Wahl annimmt.

 

Sodann übernimmt Ortsbürgermeister Katzwinkel die Leitung der Sitzung und stellt fest, dass es einen Konsens gebe, für die neue Wahlperiode die bisherige Vertretungsregelung mit einem Stellvertreter beizubehalten. Diesem stimmen die Ortsratsmitglieder einstimmig zu.

 

Daraufhin wird Ortsratsmitglied Carsten Dorner zur Wiederwahl vorgeschlagen. Da niemand widerspricht, ruft Ortsbürgermeister Katzwinkel zur Wahl durch Handzeichen auf.

Daraufhin wird Ortsratsmitglied Dorner einstimmig zum Vertreter des Ortsbürgermeisters gewählt. Er erklärt, dass er die Wahl annimmt.

   
    23.11.2016 - Ortsrat der Ortschaft Oberode
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Ortsratsmitglied Lothar Henze erklärt sich als ältestes Ortsratsmitglied dazu bereit, die Wahl des Ortsbürgermeisters zu leiten. Sodann bittet er um Vorschläge.

Ortsratsmitglied Hoffmeister schlägt die Wiederwahl von Ortsbürgermeister Karl-Heinz Held vor. Dieser Vorschlag wird aus der Reihe der Ortsratsmitglieder unterstützt, weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Im Weiteren beschließen die Ortsratsmitglieder, die Wahl offen und durch Handzeichen vorzunehmen.

 

Unter der Leitung von Ortsratsmitglied Henze wird daraufhin vom Ortsrat gemäß § 92 Abs. 1 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) r die Dauer der Wahlperiode Ortsbürgermeister Karl-Heinz Held einstimmig erneut zum Ortsbürgermeister der Ortschaft Oberode gewählt. Dieser erklärt, dass er die Wahl annimmt und bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen.

 

Ortsbürgermeister Held übernimmt wieder die Sitzungsleitung und bittet nunmehr um Vorschläge zur Vertretungsregelung.

Die Ortsratsmitglieder sind sich dahingehend einig, zwei gleichberechtigte Stellvertreterhlen zu wollen und fassen einstimmig hierüber einen Beschluss.

r die Stellvertretung werden Ortsratsmitglied Ralf Hoffmeister und Ortsratsmitglied Andreas Biemelt vorgeschlagen. Da niemand widerspricht, wird ebenfalls durch Handzeichen gewählt, woraufhin Ortsratsmitglied Ralf Hoffmeister und Andreas Biemelt einstimmig zu gleichberechtigten Vertretern des Ortsbürgermeisters wiedergewählt werden. Beide erklären, dass sie ihre Wahl annehmen.

 

   
    24.11.2016 - Ortsrat der Ortschaft Bonaforth
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Anschließend fordert er zur Abgabe von Vorschlägen für die Wahl zur Ortsbürgermeisterin/zum Ortsbürgermeister auf.

Daraufhin wird der bisherige Ortsbürgermeister Sittig zur erneuten Wahl vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Es besteht Einigkeit, dass die Wahl offen durch Handzeichen durchgeführt wird. Daraufhin wird Ortsbürgermeister Sittig gemäß § 92 Abs. 1 NKomVG für die neue Wahlperiode einstimmig erneut zum Ortsbürgermeister für die Ortschaft Bonaforth gewählt. Dieser erklärt, dass er die Wahl annimmt und bedankt sich für das ihm entgegen gebrachte Vertrauen.

 

Sodann übernimmt Ortsbürgermeister Sittig wieder die Leitung der Sitzung und stellt fest, dass es einen Konsens gebe, für die neue Wahlperiode zwei Vertreter/innen für den Ortsbürgermeister zu wählen, jedoch solle es eine Rangfolge in der Vertretung geben. Diesem stimmen die Ortsratsmitglieder einstimmig zu.

 

Daraufhin werden zum Einen Ortsratsmitglied Dr. Michael Kaiser als erster Vertreter und zum Anderen Ortsratsmitglied Kevin Barth als zweiter Vertreter zur Wahl vorgeschlagen. Da niemand widerspricht, ruft Ortsbürgermeister Sittig zur Wahl durch Handzeichen auf.

Daraufhin werden Ortsratsmitglied Kaiser einstimmig zum ersten Stellvertreter und Ortsratsmitglied Barth zum zweiten Stellvertreter des Ortsbürgermeisters gewählt. Beide Gewählten teilen mit, dass sie ihre Wahl annehmen.

   
    28.11.2016 - Ortsrat der Ortschaft Lippoldshausen
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

Nach dem Aufruf dieses Tagesordnungspunktes durch den Ortsbürgermeister erklärt sich Ortsratsmitglied Uhlendorff als ältestes Ortsratsmitglied dazu bereit, bestimmungsgemäß die Wahl der zukünftigen Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters zu leiten.

Nach seinem Aufruf zur Unterbreitung von Vorschlägen wird der bisherige Ortsbürgermeister Hujahn zur erneuten Wahl vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Nachdem Ortsbürgermeister Hujahn erklärt hat, dass er im Falle seiner Wahl diese annehmen werde, stellt Ortsratsmitglied Uhlendorff fest, dass nur ein Wahlvorschlag vorliegt und somit die Wahl offen durch Handzeichen erfolgen könne.

 

Nachdem es hierzu keinen Widerspruch gibt, ruft er zur Wahl durch Handzeichen auf. Daraufhin wird Ortsbürgermeister Hujahn gemäß § 92 Abs. 1 NKomVG für die neue Wahlperiode einstimmig erneut zum Ortsbürgermeister für die Ortschaft Lippoldshausen gewählt.

 

Nachdem sich Ortsbürgermeister Hujahn für seine Wiederwahl bedankt hat und zugleich wieder die Sitzungsleitung übernommen hat, stellt er fest, dass es einen Konsens der Ortsratsmitglieder gibt, für die neue Wahlperiode zwei gleichberechtigte Vertreter/innen für den Ortsbürgermeister zu wählen. Diesem stimmen die Ortsratsmitglieder einstimmig zu.

 

Daraufhin werden zum einen Ortsratsmitglied Frank Weitemeyer und zum anderen Ortsratsmitglied Klaus-Peter Schmahl für jeweils einen der beiden Vertreterposten zur Wahl vorgeschlagen. Da für den jeweiligen Wahlgang niemand widerspricht, ruft Ortsbürgermeister Hujahn jeweils zur Wahl durch Handzeichen auf.

Daraufhin werden die Ortsratsmitglieder Schmahl und Weitemeyer jeweils einstimmig zu gleichberechtigten Vertretern des Ortsbürgermeisters gewählt. Beide Gewählten teilen mit, dass sie ihre Wahl annehmen.

 

Nach einer 5-minütigen Sitzungspause bis 19:55 Uhr um der anwesenden Pressevertreterin die Gelegenheit für Fotoaufnahmen zu geben wird Ortsbürgermeister Hujahn sodann vom Stellv. Ortsbürgermeister, wie zuvor unter Tagesordnungspunkt 4. bereits für die anderen Ortsratsmitglieder verfahren, belehrt und verpflichtet.

 

   
    29.11.2016 - Ortsrat der Ortschaft Mielenhausen
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Anschließend fordert er zur Abgabe von Vorschlägen für die Wahl zur Ortsbürgermeisterin/zum Ortsbürgermeister auf.

Daraufhin wird der bisherige Ortsbürgermeister Wedekind zur erneuten Wahl vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Es besteht Einigkeit, dass die Wahl offen durch Handzeichen durchgeführt wird. Daraufhin wird Ortsbürgermeister Wedekind gemäß § 92 Abs. 1 NKomVG für die neue Wahlperiode einstimmig bei eigener Enthaltung erneut zum Ortsbürgermeister für die Ortschaft Mielenhausen gewählt. Dieser erklärt, dass er die Wahl annimmt und bedankt sich für das ihm entgegen gebrachte Vertrauen.

 

Sodann übernimmt Ortsbürgermeister Wedekind wieder die Leitung der Sitzung und stellt fest, dass es einen Konsens gebe, für die neue Wahlperiode zwei gleichberechtigte Vertreter/innen für den Ortsbürgermeister zu wählen. Diesem stimmen die Ortsratsmitglieder einstimmig zu.

 

Daraufhin werden zum Einen Ortsratsmitglied Frank Menn und zum Anderen Ortsratsmitglied Fabian Imke zur Wahl vorgeschlagen. Da niemand widerspricht, ruft Ortsbürgermeister Wedekind zur Wahl durch Handzeichen auf.

Daraufhin werden Ortsratsmitglied Menn einstimmig bei eigener Enthaltung und Ortsratsmitglied Imke einstimmig bei eigener Enthaltung zu Stellvertretern des Ortsbürgermeisters gewählt. Beide Gewählten teilen mit, dass sie ihre Wahl annehmen.

 

Ortsratsmitglied Menn verpflichtet sodann Ortsbürgermeister Wedekind, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

   
    30.11.2016 - Ortsrat der Ortschaft Hedemünden
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

 

Ö 6  
Enthält Anlagen
Berichte des Ortsbürgermeisters und des Bürgermeisters      
Ö 7  
Projekt der Evangelischen Jugendhilfe Obernjesa e. V. (ejo) Umzug Tagesgruppe      
Ö 8  
Haushalt 2017  
Enthält Anlagen
BerV/0013/16  
Ö 9  
Jubiläumsjahr 2017 (Hedemünden feiert 1000-jähriges Bestehen)      
Ö 10  
Einwohnerfragestunde      
Ö 11  
Mitteilungen und Anfragen