Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt,privatrechtliche Entgeltefür die Einräumung von Gestattungen an städtischen Grundstücken entsprechend dem Entgeltrahmender beiliegenden Aufstellungzu erheben.
27.06.2022 - Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung)
Ö 6 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
29.06.2022 - Verwaltungsausschuss
N 12 - geändert beschlossen
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07.07.2022 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 10 - geändert beschlossen
Der Rat der Stadt Hann. Münden beschließt sodann, privatrechtliche Entgelte für die Einräumung von Gestattungen an städtischen Grundstücken entsprechend dem Entgeltrahmen der beiliegenden Aufstellung zu erheben. Der Verwaltungsausschuss soll hiervon Ausnahmen zulassen dürfen, dies gilt insbesondere für Gestattungen mit Vereinen. Zum Jahresende 2022 soll eine Evaluierung erfolgen.