Der Verwaltungsausschuss nimmt die Abwägung der Anregungen und Hinweise aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit (§3 Abs.1 BauGB) und der Träger öffentlicher Belange (§4 Abs.1 BauGB) zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage der Abwägung den Entwurf des vorhabenbezogenen B-Plans Nr.080 „Nahversorgungszentrum Auefeld“auszuarbeiten und gemäß §3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen.
27.06.2022 - Stadtentwicklungsausschuss (Bau- und Verkehrsplanung)
Ö 8 - ungeändert beschlossen
(Sitzungsstatus lässt noch keine Beschlussanzeige zu)
29.06.2022 - Verwaltungsausschuss
N 6 - ungeändert beschlossen
(Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)