Videokonferenz aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG
Ort:
Einsatz Videokonferenztechnik / Internet
Zusatz:
Die Sitzung findet aufgrund Anordnung gemäß § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG unter Einsatz von Videokonferenztechnik und nicht als Präsenzsitzung statt.
Der Rat beschließt, Herrn Stadtamtsrat Roland Graunitz zum 01.10.2021 zum Städtischen Rat zu ernennen und ihn gemäß § 49 Landeshaushaltsordnung (LHO) in eine freie und besetzbare Planstelle mit Besoldung nach Besoldungsgruppe A 13 Besoldungsordnung (BO) einzuweisen.
23.06.2021 - Verwaltungsausschuss
N 4.4 - ungeändert beschlossen
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01.07.2021 - Rat der Stadt Hann. Münden
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Der Rat beschließt ohne weitere Aussprache, Herrn Stadtamtsrat Roland Graunitz zum 01.10.2021 zum Städtischen Rat zu ernennen und ihn gemäß § 49 Landeshaushaltsordnung (LHO) in eine freie und besetzbare Planstelle mit Besoldung nach Besoldungsgruppe A 13 Besoldungsordnung (BO) einzuweisen.