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Gaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen

Nr. 99050150169000

Volltext

Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.

Teaser

Sie betreiben als juristische Person ein Gaststättengewerbe und haben eine andere Person zur Vertretung bestimmt? Das müssen  der zuständigen Gaststättenbehörde unverzüglich mitteilen.

Ansprechpunkt

Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.

Zuständige Stelle

Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.

Voraussetzungen

Die Gemeinde, in deren Zuständigkeitsbereich das Gaststättengewerbe ausgeübt wird.

Formulare

- Anzeige eines Gaststättengewerbes

- Onlineverfahren möglich: ja

-  Schriftform erforderlich: ja

- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
  • ggf. Vertretungsvollmacht
  • Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister
  • bei Alkoholausschank:
    • Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) sowie
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)

Kosten

Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle.



Frist

Die Anzeige müssen Sie unverzüglich - ohne schuldhaftes Zögern - erstatten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der erforderlichen Unterlagen.

Verfahrensablauf

- Sie müssen der Behörde, der Sie Ihr Gaststättengewerbe angezeigt haben, mitteilen, dass ein Wechsel in der Vertretungsberechtigung stattgefunden hat.

- Dazu verwenden Sie das vorgeschriebene Anzeigeformular und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 19.01.2021
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Sprechzeiten - Fachdienst Sicherheit und Ordnung

Nach Online-Terminvergabe oder mündlicher Terminvereinbarung.
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