2. Nachtrag zur Verordnung zur Begrenzung des Alkohlkonsums und zur Aufrechterhaltung der Reinhaltung im Innenstadtbereich von Hann. Münden
Am 24. September hat der Rat der Stadt Hann. Münden den beigefügten 2. Nachtrag zur "Verordnung zur Begrenzung des Alkohlkonsums und zur Aufrechterhaltung der Reinhaltung im Innenstadtbereich von Hann. Münden" beschlossen.
Bereitgestellt im Internet und damit bekannt gemacht am 30.10.2012