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06.07.2023

Stadt fordert Anlieger des Eselsbaches dazu auf, unrechtmäßig abgelagerten Grünschnitt entlang der Uferböschung zu entfernen

Nach dem Unwetter Mitte Juni war es am Vogelsang u.a. zur Überspülung der Straße gekommen – an der Armesündergasse mussten mehrere Lkw-Ladungen „Treibgut“ entfernt werden

06.07.2023

Durch ein Unwetter war am 22. Juni 2023 u.a. der entlang der Straße „Vogelsang“ verlaufende Eselsbach über die Ufer getreten. Während der nachfolgenden Aufräumarbeiten wurden mehrere Stellen entdeckt, an denen Anwohnerinnen und Anwohner offenbar den Baum-, Strauch- und Grasschnitt aus den angrenzenden Gärten illegal im Böschungsbereich des Eselsbaches abgelagert hatten.

Teilweise wurden dort liegende Äste und Grashaufen von dem durch den Starkregen stark angestiegenen Eselsbach mit ins Tal gerissen. In der Folge setzte sich das Schutzgitter zum unterirdischen Bachverlauf nahe der Armesündergasse zu. Das Wasser lief an dieser Stelle die Straße „Vogelsang“ hinab, überspülte den Kreisel auf Höhe Einmündung Galgenberg/Philosophenweg und floss weiter ins Tal, bis hin zur Tankstelle in der Kasseler Straße, die durch die Überspülung am stärksten in Mitleidenschaft gezogen wurde. Der Bauhof entfernte insgesamt fünf Lkw-Ladungen „Treibgut“. Darunter befand sich auch der besagte Grünschnitt, der sich an dem Schutzgitter angesammelt und daraufhin verstopft hatte.

In der Vergangenheit wurden Anlieger des Eselsbaches von Seiten der Stadt mehrfach darauf hingewiesen, den Grünschnitt aus dem eigenen Garten nicht in unmittelbarer Ufernähe zu lagern, sondern entweder in der Grünen Tonne zu entsorgen oder im eigenen Garten zu kompostieren. Die Verwaltung weist an dieser Stelle darauf hin, dass die Uferböschung des Eselsbaches ein städtischer Bereich ist, auf dem keine Gartenabfälle gelagert werden dürfen. Die Stadt Hann. Münden behält sich zukünftig Kontrollen in diesem Bereich vor und wird gegebenenfalls weitere Maßnahmen ergreifen, damit die Uferbereiche freigehalten werden.

Bei illegaler Abfallbeseitigung droht ein Bußgeld. Die Kosten der Entsorgung werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Ungeachtet dessen setzt sich der Verursacher Regressforderungen von Betroffenen und Geschädigten aus.

Autor/in: M. Simon / Pressestelle Hann. Münden
Quelle: Eigenbetrieb Stadtentwässerung

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