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22.03.2024

Feiertagsruhe ab Gründonnerstag

Rund um Ostern gelten wichtige gesetzliche Bestimmungen zum Schutz der kirchlichen Feiertage

22.03.2024

Der Fachdienst „Sicherheit und Ordnung“ der Stadt Hann. Münden weist darauf hin, dass Karfreitag, 29. März 2024, und Ostermontag, 1. April 2024, Tage allgemeiner Arbeitsruhe sind. Es gelten daher die Regelungen, die auch an Sonntagen zu beachten sind. Dies sind beispielsweise öffentlich bemerkbare Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonntage widersprechen. Ergänzend sind von Gründonnerstag, 5 Uhr morgens, bis Ostersonnabend, 24 Uhr, öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt.

Am Karfreitag dürfen darüber hinaus in Räumen mit Schankbetrieb keine Veranstaltungen stattfinden, die über die reine Bewirtung hinausgehen, wie etwa Konzerte, Preiskegeln, Modeschauen und ähnliches. Das gilt unabhängig davon, ob diese Veranstaltungen öffentlich oder nichtöffentlich sind. Auch müssen am Karfreitag Spielhallen geschlossen bleiben. Öffentliche Sportveranstaltungen sind ebenfalls untersagt.

Nicht unter das gesetzliche Verbot fallen hingegen alle Veranstaltungen, die einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Forschung dienen und den Charakter des jeweiligen Feiertages berücksichtigen.

Nähere Auskünfte sind im städtischen Fachdienst „Sicherheit und Ordnung“ unter Tel. 05541-75216 zu erfragen.

Autor/in: Pressestelle Stadt Hann. Münden
Quelle: Fachdienst Sicherheit und Ordnung

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